Amtliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung: Haushalt 2024
Die Kommunalaufsicht des Altmarkkreises Salzwedel hat die Genehmigung über die Haushaltssatzung 2024 sowie die vorgesehenen Kreditaufnahmen und die genehmigungspflichtigen Teile der Verpflichtungsermächtigungen am 07.03.2024 ohne Beanstandungen erteilt
Genehmigung des Altmarkkeises Salzwedel (pdf)
Haushaltssatzung 2024 (ausgefertigt) (pdf)
Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen und Bestandteilen liegt ab Donnerstag, 14.03.2024, zur Einsichtnahme zu den üblichen Öffnungszeiten im Kämmereiamt, An der Mönchskirche 5, 29410 Hansestadt Salzwedel, im Zimmer 26 aus.
Der Haushaltsplan einschließlich Haushaltssatzung und Beteiligungsbericht steht weiterhin dauerhaft unter dem Eintrag "Haushalt" oder direkt unter dem Eintrag Haushaltsplan 2024 (pdf) zur Verfügung.
Kommunalwahl 2024
Wahlbekanntmachung
Veröffentlicht am: 08.01.2024
Am 9. Juni 2024 finden die Gemeinderatswahl (Stadtratswahl) und die Ortschaftsratswahlen statt.
Nachfolgend die Wahlbekanntmachung (pdf).
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Bekanntmachung: Wahlausschuss
Veröffentlicht am: 08.01.2024
Am Sonntag, dem 9. Juni 2024 finden im Wahlgebiet der Hansestadt Salzwedel die Kommunalwahlen statt. Dafür ist ein Wahlausschuss zu bilden, welcher aus dem Gemeindewahlleiter als Vorsitzenden und 4 Beisitzern sowie ihren Stellvertretern besteht. Die Beisitzer und ihre Stellvertretungen sind aus dem Kreise der Wahlberechtigten zu berufen. Bei der Berufung sollen die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen berücksichtig werden.
Die Vorschläge sind bis zum 31. Januar 2024 an folgende Adresse zu richten:
Hansestadt Salzwedel
Gemeindewahlleiter
An der Mönchskirche 5
29410 Hansestadt Salzwedel
Aufforderung von Vorschlägen für die Berufung von Beisitzerinnen und Beisitzern in den Wahlausschuss (pdf)
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Bekanntmachung: Gemeindewahlleiter
Veröffentlicht am: 08.01.2024
Für die Kommunalwahl am 9. Juni 2024 werden hiermit gemäß § 3 Abs. 1 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) die Namen und Anschriften des Gemeindewahlleiters und des stellvertrenden Gemeindenwahlleiters öffentlich bekannt gemacht.
Gemeindewahlleiter
Herr Olaf Meining, An der Mönchkirche 5, 29410 Hansestadt Salzwedel
Stellvertrender Gemeindewahlleiter
Herr Matthias Holz, An der Mönchskirche 5, 29410 Hansestadt Salzwedel
Öffentliche Bekanntmachung der Änderung der Hauptsatzung
Veröffentlicht am: 27.12.2023
Auf Grund des § 10 i.V. m. && 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunverfassungesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBI. LSA S. 288) hat der Stadtrat der Hansestadt Salzwedel in seiner Sitzung am 01.11.2023 die Hautpsatzung, gültig ab 01.07.2024 beschlossen. Die §§ 18 bis 20 treten abweichend davon bereits zum 01.01.2024 in Kraft.
Mit dem Inkrafttreten dieser Satzung tritt die Hauptsatzung der Hansestadt Salzwedel in der Fassung vom 08.02.2023 außer Kraft.
Die Satzung ist öffentlich einsehbar unter "Stadt" - "Politik & Verwaltung" - "Satzungen" oder direkt hier:
Beteiligungsbericht 2024
Gemaß § 130 Abs. 2 KVG LSA hat jede Gemeinde jahrlich einen Beteiligungsbericht zu
erstellen.
Die Hansestadt Salzwedel bedient sich im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zur
Erledigung und Wahrnehmung offentlicher Aufgaben kommunaler Ünternehmen des privaten
und offentlichen Rechts.
Durch die stadtischen Beteiligungen werden Leistungen in den Bereichen Wohnungswesen,
Pflege, Freizeit und Tourismus, Bildung, Ver- und Entsorgung sowie in sonstigen
Dienstleistungen erbracht.
Angesichts knapper finanzieller Ressourcen in unserer Stadt, erlangt die strategische und
finanzielle Steuerung der stadtischen Beteiligungen immer mehr an Bedeutung.
Der Bericht soll einen wichtigen Beitrag zur Transparenz leisten.
Zweckvereinbarung Hansestadt Salzwedel und Altmarkkreis Salzwedel
Der Landkreis vereinbart mit der Stadt, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, an möglichen Gefahrenstellen der kreisangehörigen Gemeinden des Gerichtsstandes des AG Salzwedel (Arendsee, Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf), die Überwachung des fließenden Verkehrs innerorts durch die Stadt. Diese Zweckvereinbarung soll zeitlich befristet sein.
Zweckvereinbarung (pdf)
Gebührenordnung des Stadtarchivs
Die Gebührenordnung über die Nutzung des städtischen Archivs ist vom Stadtrat in der Sitzung am 14.02.2024 beschlossen worden. Die Gebührenordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft und ersetzt die Gebührenordnung vom 19.11.2003.
Die Gebührenordnung ist unter Satzungen zu finden.
Tag der Bekanntmachung: 16.02.2024
Gebührentarif zur Verwaltungskostensatzung
Der Gebührentarif zur Verwaltungskostensatzung der Hansestadt Salzwedel wurde vom vom Stadtrat in der Sitzung am 14.02.2024 beschlossen worden und tritt am Tage nach seiner Bekanntmachung in Kraft.
Die Gebührenordnung ist unter Satzungen zu finden.
Bekanntmachungstag: 16.02.2024
Bekanntmachung der Sondernutzungsgebührensatzung
Veröffentlicht am: 27.12.2023
Aufgrund der §§ 8 Abs. 1 und 11 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. S. 228), des § 50 des Straßengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 6. Juli 1993 (GVBl. LSA S.334), sowie § 8 des Bundesfernstraßengesetzes (FstrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1.206), jeweils in der zur Zeit gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Hansestadt Salzwedel in seiner Sitzung am 13.12.2023 die folgende Satzung beschlossen:
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Hansestadt Salzwedel, gültig ab 01.01.2024.
Die Satzung ist öffentlich einsehbar unter "Stadt" - "Politik & Verwaltung" - "Satzungen" oder direkt hier:
GENEHMIGUNGSVERFAHREN FÜR DIE ANLAGE UND BETRIEB SELGELFLUGGELÄNDE SALZWEDEL (KLEIN GARTZ)
Bereitstellungstag: 08.04.2024
Der Luftsportverein Kreis Salzwedel e.V. als Betreiber des Segelfluggeländes Salzwedel (Klein Gartz) und Inhaber der Betriebsgenehmigung mit Stand vom 27.03.1992 in Gestalt der Änderung vom 19.09.2007 beantragte mit Schreiben vom 20.01.2023, eingegangen am 13.02.2023, die Erweiterung der Genehmigung des Segelfluggeländes nach § 6 Abs. 4 Satz 2 LuftVG auf dem Flugplatzgelände in Klein Gartz (29401 Salzwedel).
Gem. § 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) und § 28 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz sowie in Anlehnung an § 73 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz wird durch das Vorhaben Betroffenen die Gelegenheit gegeben, sich zu äußern.
Der Antrag, die dazugehörigen Beschreibungen und Antragsunterlagen einschließlich der durchgeführten UVP-Vorprüfung liegen in der Zeit vom 15.04.2024 bis einschließlich 15.05.2024 öffentlich aus.
Ort der öffentlichen Auslegung:
Stadtverwaltung Salzwedel
Bauamt Zi. 41, 2.OG
An der Mönchskirche 7
29410 Hansestadt Salzwedel
sowie nachfolgend Online.
Zeiten der öffentlichen Auslegung:
Montag, Mittwoch, Donnerstag: 9:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:30 – 17:30 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
und außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Anmeldung (Tel. 03901 65627).
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegefrist, bis zum 29.05.2024, bei der Anhörungsbehörde: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale) oder bei der genannten Auslegungsstelle Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich oder zur Niederschrift erheben.
Die Einwendungen müssen den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen.
Die vollständige Bekanntmachung (pdf)
01 Antrag des Luftsportvereins (pdf)
02 Lageplan der Luftsportanlage (pdf)
03 Ergebnis der UVP-Prüfung (pdf)
LÄRMAKTIONSPLANUNG DER HANSESTADT SALZWEDEL
Bereitstellungstag: 15.03.2024
2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) der Hansestadt Salzwedel
Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie), den §§ 47 a-f BImSchG und den Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes in Sachsen-Anhalt ist die Hansestadt Salzwedel zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet.
Im Rahmen einer 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 23.11.2023 bis 21.12.2023 eine öffentliche Auslegung des Ergebnisberichts der Umgebungslärmkartierung (4. Stufe) der innerhalb des Hoheitsbereichs der Hansestadt Salzwedel befindlichen Hauptverkehrsstraßen. Bis einschließlich 08.01.2024 wurde der Öffentlichkeit die Möglichkeit eröffnet, schriftlich Stellung zu den Lärmkartierungsergebnissen zu nehmen sowie Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung zu geben. Innerhalb der vorgenannten Fristen sind keine Mitteilungen zum aufzustellenden Lärmaktionsplan eingegangen.
Auf Grundlage der Ergebnisse der strategischen Lärmkarten wurde der Entwurf eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) ausgefertigt.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes (4. Stufe) wird vom 20.03.2024 bis einschließlich 19.04.2024 öffentlich ausgelegt.
Ort der öffentlichen Auslegung: Stadtverwaltung Salzwedel
Bauamt Zi. 41, 2.OG
An der Mönchskirche 7
29410 Hansestadt Salzwedel
sowie im Internet unter Salzwedel.de - Stadt - Politik & Verwaltung - Bekanntmachungen
Zeiten der öffentlichen Auslegung:
Montag, Mittwoch, Donnerstag: 9:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:30 – 17:30 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
und außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Anmeldung (Tel. 03901 65625 und 65627).
Der Lärmaktionsplanentwurf ist außerdem auf der Internetseite des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt einzusehen - Direktlink.
Sie haben bis zum 03.05.2024 die Möglichkeit, schriftlich – entweder postalisch an Hansestadt Salzwedel, Bauamt, An der Mönchskirche 5, 29410 Salzwedel oder per E-Mail an stadtplanung@salzwedel.de - sich zum Lärmaktionsplanentwurf zu äußern.
Sofern sich aus den Äußerungen Hinweise für erforderliche Änderungen ergeben, wird der Entwurf überarbeitet. Nach Ende des 2. Öffentlichkeitsverfahrens wird der Stadtrat abschließend einen Beschluss fassen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.
Salzwedel, 13.03.2024 - Siegel - Hansestadt Salzwedel
Der Bürgermeister
gez. Meining
Entwurf Lärmaktionsplan (pdf)
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Photovoltaik - Freiflächenkonzept der Hansestadt Salzwedel 2023
Bereitstellungstag: 22.11.2023
Der Stadtrat der Hansestadt Salzwedel hat in öffentlicher Sitzung am 1.11.2023 das „Gesamträumliche, leitbildbasierte Kriterienkonzept mit Bewertungstool zur städtebaulichen Vorprüfung und zum Ranking von Standortfragen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Hansestadt Salzwedel“ (PV-Konzept Salzwedel) beschlossen.
Erläuterungsteil (pdf)
Bewertungstool zur städtebaulichen Vorprüfung (xlsx)
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Integriertes Stadtentwicklungskonzeptes 2035
Bereitstellungstag: 22.04.2024
Teile Gesamtstadt und Innenstadt
Der Stadtrat der Hansestadt Salzwedel hat in seiner Sitzung am Mittwoch, den 11. April 2024, das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2035 mit den Teilen Gesamtstadtanalyse und Innenstadtkonzept beschlossen.
Das Integrierte Stadtentwicklungs-konzept 2035 dient als Leitfaden der Stadtentwicklung. Es berücksichtigt neben der Reaktion auf demografische Veränderungen auch die stadträumlichen und denkmalpflegerischen Aspekte sowie die Handlungsfelder der wirtschaftlichen Entwicklung, der Einzelhandels- und Versorgungsstrukturen, der Bildung, der sozialen Betreuung, die Integration sozialer Problembereiche und die Resilienz der Stadt bei klimatischen Veränderungen.
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Förderung der Kinder- und Jugendarbeit: Richtlinie der Hansestadt Salzwedel
Nachfolgend die Richtlinie der Hansestadt Salzwedel über die Förderung der organisierten Kinder- und Jugendarbeit.
Diese Richtlinie tritt zum 1. Juli 2023 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Richtline vom 24. Mai 2000 außer Kraft.
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1. Änderung der Verbandssatzung des kommunalen Zweckverbandes "Altmärkischer Regionalmarketing - und Tourismusverband"
Hinweis auf die Veröffentlichung der 1. Änderung der Verbandssatzung des kommunalen Zweckverbandes "Altmärkischer Regionalmarketing- und Tourismusverband" im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt.
Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat die 1. Änderung der Verbandssatzung des kommunalen Zweckverbandes "Altmärkischer Regionalmarketing- und Tourismusverband" mit Bescheid vom 10. Januar 2023 und dem Aktenzeichen 206.6.1-01710-ZV ART-1.ÄVS2022 genehmigt.
Die Neufassung der Verbandssatzung und der Genehmigungsvermerk des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt sind gemäß §8 Abs. 5 Satz 2 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Sachsen-Anhalt (GKG LSA) im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt Nr. 1/2023 vom 17. Januar veröffentlicht worden.
Die Bekanntmachung finden Sie hier
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Online-Auktionen
Die Online-Auktion von gepfändeten Objekten finden sie hier.
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I.) Bekanntmachungen - Bauleitplanung
Photovoltaik Fuchsberg 2
Bereitstellungstag: 26.01.2024
Die vom Stadtrat in der Sitzung am 6. September 2023 beschlossene 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Salzwedel (2020) - Photovoltaik Fuchsberg 2 wurde vom Altmarkkreis Salzwedel am 7. Dezember 2023, AZ Z6313404, gem. § 6 BauGB genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Salzwedel (2020) – Photovoltaik Fuchsberg 2
Bekanntmachung (pdf)
Beschluss der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 „Photovoltaik Fuchsberg 2“
Bekanntmachung (pdf)
PHOTOVOLTAIK MAXDORF
Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Salzwedel (2020) – Photovoltaik Maxdorf
Bereitstellungstag: 22.01.2024
Die vom Stadtrat in der Sitzung am 1. November 2023 beschlossene 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Salzwedel (2020) - Photovoltaik Maxdorf wurde vom Altmarkkreis Salzwedel am 12. Dezember 2023, AZ: Z6313406 gemäß § 6 BauGB genehmigt.
Bekanntmachung (pdf)
Beschluss der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 „Photovoltaik Maxdorf“
Bereitstellungstag: 22.01.2024
Der Stadtrat der Hansestadt Salzwedel hat in öffentlicher Sitzung am 1. November 2023 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan) Nr. 19 "Photovoltaik Maxdorf", bestehend aus der Planzeichnung und dem Text, beschlossen.
Bekanntmachung (pdf)
II.) Veröffentlichung, Auslegung & Beteiligung
Frühzeitige Beteilung: 7. Änderung Brückenstraße / Wiesenstraße sowie Nr. 25 Tiergarten am Jeetzeufer
Online gestellt am: 29.04.2024
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Vorentwürfen der 7. Änderung des Flächennutzungsplans („Brückenstraße / Wiesenstraße“) und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan) Nr. 25 „Tiergarten am Jeetzeufer“ der Hansestadt Salzwedel gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch.
Der Stadtrat der Hansestadt Salzwedel hat in seiner Sitzung am 06. September 2023 die Aufstellungsbeschlüsse zu den beiden Bauleitplanungen beschlossen. Ziel der Planung ist die Eröffnung eines Tiergartens, welcher der Öffentlichkeit dient. Um das Gesamtkonzept zu verwirklichen ist es erforderlich, dass zuvor die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen.
Das Plangebiet befindet sich südlich der Brückenstraße zwischen der Jeetze im Osten und der Wiesenstraße im Westen. Der Tiburtiusgraben 4 teilt das Plangebiet in zwei Flächen. Der räumliche Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplans hat eine Größe von ca. 1,64 ha und entspricht vollumfänglich dem räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 25 „Tiergarten am Jeetzeufer“.
Das Plangebiete der beiden Bauleitpläne sind in dem Kartenauszug durch eine breite Linie kenntlich gemacht.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) liegen die Vorentwürfe der 7. Änderung des Flächennutzungsplans („Brückenstraße / Wiesenstraße“) und des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 25 „Tiergarten am Jeetzeufer“ einschließlich der Begründungen und Umweltberichten
vom 30.04.2024 bis zum 30.05.2024
im Internet auf der Homepage der Hansestadt Salzwedel
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die o.g. Planunterlagen im Bauamt der Hansestadt Salzwedel, An der Mönchskirche 7, Zimmer 41 (2.Obergeschoss), 29410 Salzwedel, während der Dienststunden
Montag, Mittwoch, Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 17:30 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
öffentlich aus.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Hansestadt Salzwedel abgegeben werden.
Stellungnahmen per E-Mail sind zu richten an stadtplanung@salzwedel.de, Stellungnahmen per Post an
Bauamt der Hansestadt Salzwedel,
An der Mönchskirche 7,
29410 Hansestadt Salzwedel.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
01 Flächennutzungsplan mit Begründung
02 Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Planzeichnung
03 Vorhaben- und Erschließungsplan
04 Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Bebauungsplan Nr. 42-23 "Psychiatrisches Pflegeheim"
Bereitstellungstag: 09.04.2024
Der Hauptausschuss des Stadtrates der Hansestadt Salzwedel hat in seiner Sitzung am 03. April 2024 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 42-23 "Psychiatrisches Pflegeheim" sowie die Begründung mit Artenschutzfachbeitrag gebilligt und zur Veröffentlichung sowie zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Mischgebietes an der Hoyersburger Straße Nr. 60 im Norden von Salzwedel. Durch die Bauleitplanung soll eine Erweiterung des dort ansässigen Zentrums für Soziale Psychiatrie (ZSP Salzwedel) planungsrechtlich ermöglicht werden.
Die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung und Artenschutzfachbei-trag erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 13a BauGB in der Zeit
vom 18. April bis zum 24. Mai 2024
im Internet auf der Homepage der Hansestadt Salzwedel.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die o.g. Planunterlagen im Bauamt der Hansestadt Salzwedel, An der Mönchskirche 7, Zimmer 41 (2.Obergeschoss), 29410 Hansestadt Salzwedel, während der Dienststunden
Montag, Mittwoch, Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 17:30 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
öffentlich aus.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Hansestadt Salzwedel abgegeben werden.
Stellungnahmen per E-Mail sind zu richten an stadtplanung@salzwedel.de, Stellungnahmen per Post an
Bauamt der Hansestadt Salzwedel,
An der Mönchskirche 7,
29410 Hansestadt Salzwedel.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt wird.
Bekanntmachung (pdf)
Planentwurf (pdf)
Begründung (pdf)
Artenschutz Fachbeitrag (pdf)
8. Änderung des Flächennutzungsplans (pdf)
Derzeit keine.
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III.) Bauleitplanung
Flächennutzungsplan und Änderungen
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Flächennutzungsplan Salzwedel
wirksam seit 24. 06. 2020
1. Bekanntmachung und Anlage
2. Gebietsabgrenzung
3. Flächennutzungsplan
1. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN – PHOTOVOLTAIK FUCHSBERG 2
2. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN – PHOTOVOLTAIK MAXDORF
Wirksam seit 22.01.2024
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6. Änderung Flächennutzungsplan - Sonderbaufläche Biogasanlage Böddenstedt
Wirksam seit 14.11.2023.
- Begründung (pdf)
- Umweltbericht (pdf)
- Zusammenfassende Erklärung (pdf)
- Plan (pdf)
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7. Änderung Flächennutzungsplan - Brückenstraße - Wiesenstraße
Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss gefasst
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Photovoltaik Rockenthin
Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgeschlossen
4. Änderung des Flächennutzungsplans - Photovoltaik Rockenthin
Öffentliche Auslegung der Vorentwürfe der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes - Photovoltaik Bahnlinie Rockenthin sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 21 „Photovoltaik Bahnlinie Rockenthin"
Vorentwurf Planzeichnung
Vorentwurf Begründung
Vorentwurf Umweltbericht
Vorhabengezogener Bebauungsplan Nr. 21 "Photovoltaik Bahnlinie Rockenthin"
Vorentwurf Planzeichnung
Vorentwurf Begründung
Vorentwurf Umweltbericht
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Ergänzungssatzung Nr. 2 Andorf
Verfahrensstand: Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB abgeschlossen
Entwurf: Ergänzungssatzung mit Übersichtsplan (Geltungsbereich) Satzung und Begründung
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Biogasanlage Böddenstedt
Verfahrensstand: Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB abgeschlossen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 "Sondergebiet Biogasanlage Böddenstedt"
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 „Sondergebiet Biogasanlage Böddenstedt" (einschl. Vorhaben- und Erschließungsplan)
Entwurf Planzeichnung
Entwurf Vorhaben- und Erschließungsplan
Entwurf Begründung
Entwurf Umweltbericht
Umweltbezogene Stellungnahmen
Anlage Immissionsschutzgutachten
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Gewerbegebiet Stappenbeck Zur Klauskirche 2
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-23 Stappenbeck "Gewerbegebiet Zur Klauskirche 2"
Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss gefasst
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3. Änderung des Flächennutzungsplans - Gewerbeflächenerweiterung Brückenstraße
Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB abgeschlossen
- Entwurf Planzeichnung zur 3. Änderung
- Entwurf Begründung
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Bebauungspläne
PHOTOVOLTAIK FUCHSBERG 2
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 17 “Photovoltaik Fuchsberg 2“
Verfahrensstand: In Kraft getreten am 26.01.2024
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Photovoltaik Hoyersburger Straße
Entwürfe des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan) Nr. 18 „Photovoltaik Hoyersburger Straße“
Verfahrensstand: Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB abgeschlossen
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Photovoltaik Maxdorf
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 19 “Photovoltaik Maxdorf“
Verfahrensstand: In Kraft getreten am 22.01.2024
- Planzeichnung und Text
- Vorhaben und Erschließungsplan
- Begründung mit Umweltbericht
- Zusammenfassende Erklärung
- Anlagen: 1a - 2g
- Anlage: Plan Feldlerchenfenster
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Tiergarten Am Jeetzeufer
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 25 " Tiergarten Am Jeetzeufer".
Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss gefasst
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Salzwedel Brückenstraße
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 07-91 "Brückenstraße)
Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beendet
Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 07-91 - 1. Änderung "Brückenstraße" (pdf)
Vorentwurf Begründung zum Bebauungsplan Nr. 07-91 - 1. Änderung „Brückenstraße“ (pdf)
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SALZWEDEL JENNY-MARX-STRASSE
Aufstellung der 3. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 8-92(E)
Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss gefasst.
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GEWERBEGEBIET FUCHSBERGER STRASSE
Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 38-08 "Erweiterung Gummiwerk"
Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss gefasst.
Bebauungsplan Nr. 38-08 "Erweiterung Gummiwerk"
in Kraft getreten am 24. 05. 2017
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Wohngebiet Hoyersburger Strasse
Bebauungsplan Nr. 40-20 "Wohngebiet Hoyersburger Straße"
Verfahrensstand: In Kraft getreten am 22. Dezember 2022
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WOHNGEBIET ARENDSEER STRASSE/GROSS CHÜDENER WEG
1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 4-91 (Teil 2) "Wohngebiet nördlich Arendseer Straße/Groß Chüdener Weg" mit örtlicher Bauvorschrift
Verfahrensstand: In Kraft getreten am 27.10.2021
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GEWERBE- UND INDUSTRIEGEBIET SALZWEDEL NORD
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15-94 "Gewerbe- und Industriegebiet Salzwedel-Nord"
in Kraft getreten am 21. 02. 2021
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Pretzier "Gewerbegebiet Königstedter Weg"
Bebauungsplan Nr. 7-19 Pretzier "Gewerbegebiet Königstedter Weg"
Verfahrensstand: In Kraft getreten am 27.10.2021
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Wohngebiet Braunschweiger Straße
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14-93 (Teil 1) "Braunschweiger Straße" mit örtlicher Bauvorschrift
In Kraft getreten am 07.08.2019
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Gewerbegebiet Gerstedter Weg
4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 13-93 "Erweiterung Gewerbegebiet Gerstedter Weg"
Verfahrensstand: Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beendet
1. Plan Entwurf
2. Begründung / Umweltbericht Entwurf
3. Schalltechnische Gutachten
4. Umweltbezogene Stellungnahmen
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Biogas-Bombeck
Vorzeitiger vorhabenbezogener Bebauungsplan (einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan) Nr. 15 "Biogas Bombeck"
in Kraft getreten am 23. 05. 2018
1. Amtliche Bekanntmachung
2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan
3. Vorhaben - und Erschließungsplan
4. Begründung mit Umweltbericht
5. Anlage 1 - Geruchsgutachten
6. Anlage 2 - Störfallgutachten
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SALZWEDEL-NEUTORSTRASSE
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 – 92(E) "Salzwedel-Innenstadt“
in Kraft getreten am 21. 09. 2017
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Bebauungsplan 41-22 "Wohngebiet am Gesundbrunnen"
Verfahrensstand: In Kraft getreten am 31.10.2023
1. Begründung zum Bebauungsplan
2. Bebauungsplan (Planzeichnung)
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IV.) Soldatengesetz
Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermittlung gemäß § 58 c des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten - Bekanntmachung
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V.) Führungszeugnisse & Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
Seit dem 01. September 2014 besteht für jeden Bürger die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über folgendes Online-Portal zu beantragen: www.fuehrungszeugnis.bund.de
Selbstverständlich ist es auch weiterhin möglich, das Führungszeugnis bzw. den Gewerbezentralregisterauszug im Bürgerbüro der Hansestadt Salzwedel zu beantragen.
Widerspruch gegen Gruppenauskunft
Nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) i. d. F. vom 3. 5. 2013, letztmalig geändert am 19. 6. 2020, BGBl. I S. 1328, kann jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Erteilung einer Gruppenauskunft über seine Daten ohne Angabe von Gründen und gebührenfrei widersprechen:
a. an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene
(Daten: Vor- und Familienname, Doktorgrad sowie derzeitige Anschriften)
b. an Mandatsträger, Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen
(Daten: Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschriften sowie zusätzlich Datum und Art des Jubiläums)
c. Adressbuchverlage
(Daten: Vor- und Familienname, Doktorgrad und derzeitige Anschriften aller Einwohnerinnen und Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben).
Personen, die mit der Auskunftserteilung in diesen Fällen insgesamt oder einzeln nicht einverstanden sind, können dies der Hansestadt Salzwedel, Bürgerbüro, Am Schulwall 1, 29410 Hansestadt Salzwedel, mitteilen.
Entsprechende Vordrucke werden im Formularbereich der städtischen Homepage bereitgestellt.
Bitte beachten Sie, dass nach § 50 Abs. 2 BMG Altersjubiläen im Sinne von b. nur noch der 70. Geburtstag und jeder fünfte weitere Geburtstag und Ehejubiläen das 50. und jedes folgende Ehejubiläen sind.
Bereits erteilte Übermittlungssperren nach dem vorher geltenden Meldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt bleiben bestehen und brauchen nicht erneuert zu werden.
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VI.) Illegale Graffiti - Was tun?
Informationen, wie die Hansestadt Salzwedel Betroffene dabei unterstützt, die Sprühschäden zu beseitigen, finden Sie hier.
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VII.) LEADER-Konzept
Lokale Aktionsgruppe erarbeitet LEADER-Konzept für neue Förderphase - Konzept und Projektbogen
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VII.) Fortschreibung integriertes Verkehrsentwicklungskonzept
Verkehrsentwicklungskonzept - Beschlossene Fassung vom 08. 03. 2017
Anlagen:
01 - Straßennetzstruktur
Übersicht inkl. der Straßenbaulastträger
02 - Verkehrsorganisation
Übersicht inkl. Ampelanlagen, Kreisverkehre, Fußgängerüberwege u. ä.
03 - Geschwindigkeitsbeschränkungen
Übersicht der Geschwindigkeitszonen (von 10 km/h bis mind. 50 km/h)
04 - Stellplatz Innenstadt Hansestadt Salzwedel
Übersicht kostenpflichtiger und kostenfreier Parkplätze inkl. Kapazitäten
05 - Stellplatzauslastung (vormittags)
Übersicht über die Belegung der Parkflächen am frühen Morgen und Vormittag
06 - Stellplatzauslastung (nachmittags)
Übersicht über die Belegung der Parkflächen am Nachmittag
07 - Stellplatzauslastung (nachts)
Übersicht über die Belegung der Parkflächen Abends und in der Nacht
08 - Haltestellenerschließungswirkung
ÖPNV Standorte der Haltestellen und Linienplan
09 - Bestand Radverkehr
Übersicht über die Radwege
10 - Umgestaltungsvorschlag
Mögliche Umgestaltung der Haltestelle am "Dreiländerecks (Südbockhorn / Lüneburger Straße / Böddenstedter Weg)
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IX.) Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes
Die Hansestadt Salzwedel hat in den Jahren 2000 und 2001 ein Stadtentwicklungskonzept für den Zeitraum bis 2010 aufgestellt, das bisher den Stadtumbauprozess planerisch begleitet hat. Das Stadtentwicklungskonzept wurde in den Jahren 2010 bis 2013 bis zum Jahr 2020 fortgeschrieben. Schwerpunkt waren bisher die Aufgaben und Maßnahmen des Programmes Stadtumbau-Ost, für die das Stadtentwicklungskonzept 2001 aufgestellt und im Bundeswettbewerbmit einem 3. Preis ausgezeichnet wurde. Aufgrund der vom Bund vorgesehenen Integration der Programme Stadtsanierung und Städtebaulicher Denkmalschutz in den Stadtumbau-Ost ist auch deren gesamtstädtische Integration in das Stadtentwicklungskonzept erforderlich. Weiterhin soll das Programm Soziale Stadt in das Stadtentwicklungskonzept einbezogen werden.