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Hansestadt Salzwedel - Die Baumkuchenstadt
Informationen
veröffentlicht am: 06.12.2017

Widerspruch gegen Gruppenauskünfte

Nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) i. d. F. vom 3. 5. 2013, letztmalig geändert am 20. Oktober 2015, BGBl. I S. 1722, kann jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Erteilung einer Gruppenauskunft über seine Daten ohne Angabe von Gründen und gebührenfrei widersprechen

a) an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene
(Daten: Vor- und Familienname, Doktorgrad sowie derzeitige Anschriften)
 
b) an Mandatsträger, Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen
(Daten: Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschriften sowie zusätzlich Tag und Art des Jubiläums)
 
c) Adressbuchverlage
(Daten: Vor- und Familienname, Doktorgrad und derzeitige Anschriften aller Einwohnerinnen und Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben).
 
 
Personen, die mit der Auskunftserteilung in diesen Fällen insgesamt oder einzeln nicht einverstanden sind,  können  dies  der  Hansestadt  Salzwedel,  Bürgerbüro,  Am  Schulwall  1,  29410  Hansestadt Salzwedel mitteilen.

Entsprechende Vordrucke stehen im Formularbereich bereit.
 
Bitte  beachten  Sie,  dass  nach  §  50  Abs.  2  BMG  Altersjubiläen  im  Sinne  von  b)  nur  noch  der  70. Geburtstag  und  jeder  fünfte  weitere  Geburtstag  und  Ehejubiläen  das  50.  und  jedes  folgende Ehejubiläum sind.
 
Bereits erteilte Übermittlungssperren nach dem vorher geltenden Meldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt bleiben bestehen und brauchen nicht erneuert werden!

> Die Bekanntmachung als pdf
> Die Formulare