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veröffentlicht am: 15.02.2016

Mikrozensus - Haushaltsbefragung des Statistischen Landesamtes

Mit Jahresbeginn 2016 erhalten auch Salzwedeler Haushalte Post vom Statistischen Landesamt. Mit diesen Briefen wird der Besuch eines Erhebungsbeauftragten angekündigt.

Dieser unterstützt im Auftrag des Statistischen Landesamtes die auch als „kleine Volkszählung“ (Mikrozensus) benannte jährliche Haushaltsbefragung. Der Mikrozensus wird ganzjährig von Januar bis Dezember im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Es werden Daten über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung sowie über Familien, Haushalte und den Arbeitsmarkt erhoben. Integriert in den Mikrozensus ist die Erhebung über den Arbeitsmarkt für alle Mitgliedstaaten der EU.

Beim Mikrozensus handelt es sich um eine Flächenstichprobe für bewohnte Gebäude. Sie umfasst ein Prozent der Bevölkerung. Die Stichprobenziehung erfolgt nach einem mathematischen Zufallsverfahren und ist im Mikrozensusgesetz vorgeschrieben. Da die Qualität der zu berechnenden Ergebnisse entscheidend von der Einhaltung der repräsentativen Auswahl abhängt, besteht für alle betreffenden Haushalte und Personen nach § 7 des Mikrozensusgesetzes in Verbindung mit § 15 Bundesstatistikgesetz für den überwiegenden Teil der Fragen Auskunftspflicht. Pflicht ist die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen.

Die vom Statistischen Landesamt geschulten und zuverlässigen Erhebungsbeauftragten kündigen ihren Besuch bei rund 12 000 Haushalten schriftlich an und können sich durch einen amtlichen Ausweis legitimieren. Sie sind zu strikter Verschwiegenheit und Geheimhaltung verpflichtet. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen nach den gesetzlichen Bestimmungen der Geheimhaltungspflicht und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Sie dienen ausschließlich der Hochrechnung zu Landes- bzw. Regionalergebnissen. Die Auskünfte werden nach Eingang der Unterlagen im Statistischen Landesamt anonymisiert.


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