Immobilien / Bauen & Wohnen / Wohngebiet nördliche Arendseer Straße

Lageplan & Grundstücke | Bauvorschriften | Festsetzungen | Erschließung

  Erschließung, Verkehrs- und Grünflächen, Ver- und Entsorgung  

a. Erschließung, Verkehrsflächen

Die verkehrliche Anbindung des Wohngebietes erfolgt wesentlich über die südlich des Wohngebietes gelegene Bundesstraße B190 "Arendseer Straße" und nördlich über die zum Wohngebiet aus den 1980er Jahren gehörende "Sonnenstraße".

Die innere Erschließung des Wohngebietes erfolgt über die "Eichenallee" und davon abgehenden beruhigten ehemaligen Mischverkehrsflächen (Weidenweg, Pappelallee, Stichwege).

Die Unterbringung des privaten ruhenden Verkehrs hat entsprechend den Vorgaben der Bauordnung auf den jeweiligen Baugrundstücken zu erfolgen.

Zufahrten
Zufahrten in Form abgesenkter Borde zu den einzelnen Baugrundstücken sind nur teilweise vorhanden. Ihre Lage ist für die Errichtung von mehrgeschossigen Wohngebäuden mit zentralen Stellplätzen auf den ehemaligen Baufeldern ausgerichtet.
Neue Zufahrten können zusammen mit den Bauvorlagen hier beantragt werden. Die Kosten für die Herstellung der Zufahrten sind durch die Bauherren zu tragen, welche auch Auftraggeber an eine zugelassene Baufirma sind. Die Höhe dieser Kosten ist gering. Die Genehmigungen werden kurzfristig durch das Bauamt der Hansestadt Salzwedel erteilt.

b. Grünflächen

Innerhalb des Wohngebietes ist eine Vielzahl von größeren und kleineren öffentlichen und privaten Grünflächen festgesetzt, die alle Eigentum der Hansestadt Salzwedel sind und grundsätzlich jedermann zum Spielen und zum Erholen zur Verfügung stehen.

c. Ver- und Entsorgung

Die Erschließung des Gebietes mit den üblichen Versorgungseinrichtungen ist gesichert. Lediglich für die Wärmeversorgung besteht nur die Möglichkeit des Anschlusses an ein Fernwärmenetz. Alternativ kann aber eine andere Energiequelle für die Versorgung mit Wärme genutzt werden.

Die Lage der Übergabepunkte für Medien auf dem jeweiligen Baugrundstück ist mit den betreffenden Versorgungsträgern zu besprechen.
Im Rahmen der versorgungstechnischen Erschließung der Grundstücke werden weitere Kosten - Baukostenzuschüsse, Hausanschlusskosten und ggf. mit diesen Tarifen noch nicht abgegoltene Kosten - fällig. Diese erhebt und berechnet der jeweilige Versorgungsträger.
Baukostenzuschüsse gelten für die Ertüchtigung und Neuverlegung von Hauptleitungssystemen, einschließlich aller erforderlichen Umspann- und Verteilereinrichtungen. Hausanschlusskosten werden für die Herstellung der Anschlüsse zwischen der Versorgungsanlage und der Kundenanlage erhoben.

Für die Bauwasser- und Baustromversorgung wenden Sie sich bitte mit den Anträgen an die Versorgungsträger.

Elektrizität
Die Energieversorgung liegt in der Trägerschaft der E.On Avacon AG. Der Anschluß der Baugrundstücke ist über eine zugelassene Elektroinstallationsfirma anzumelden.

Wasserver- und Abwasserentsorgung
Die Versorgung des Plangebietes mit Wasser bzw. die Ableitung der verschmutzen Abwässer wird durch den Anschluß an das zentrale Ver- und Entsorgungsnetz des Verbandes Kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung (VKWA) sichergestellt. Es besteht Anschluß- und Benutzungszwang.

Regenwasser
Das Regenwasser ist entsprechend dem Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt vorzugsweise auf dem eigenen Grundstück schadlos zu verbringen (z.B. Versickern oder Zisterne). Versickerungsanlagen bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis, die beim Altmarkkreis Salzwedel, Untere Wasserbehörde zu beantragen ist.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Regenwasser dem Abwassersystem zuzuführen. Der erforderliche Antrag ist beim VKWA zu stellen.

Müllbeseitigung
Die Abfallbeseitigung ist durch die Einbeziehung in das Entsorgungssystem des Altmarkkreises Salzwedel gewährleistet.

Fernwärmeversorgung
Träger der Fernwärmeversorgung ist die E.On Avacon AG. Erkundigen Sie sich hier bitte nach den üblichen Investitions- und Verbrauchskosten.

Telekommunikationseinrichtungen
Die fernmeldetechnische Versorgung des Plangebietes wird durch die Deutsche Telekom AG sichergestellt.

bauvorbereitende Maßnahmen, Baugrund

Salzwedel befindet sich im Niederungsbereich der Jeetze. Ggf. sind daher Vorkehrungen zum Schutz vor aufsteigendem Grundwasser zu treffen.
Insgesamt ist immer davon auszugehen, dass sich die Baugrundverhältnisse als sehr wechselhaft darstellen können. Wir empfehlen daher jedem unserer Kunden, für das jeweilige Baugrundstück und angepasst an das Bauvorhaben die erforderlichen Kennwerte ermitteln zu lassen.

Versorgungsträger

VKWA - Schäferstegel 56, 29410 Salzwedel
Tel. 03901/844 333
Fax 03901/844 444
www.vkwa-salzwedel.de

Altmarkkreis Salzwedel, Umweltamt, Karl-Marx-Straße 32, 29410 Salzwedel
Tel. 03901/ 8400
www.altmarkkreis-salzwedel.de

E.On Avacon AG, Karl-Marx-Straße 2-6, 29410 Salzwedel
Tel. 03901/ 8410
Fax 03901/ 40231
www.eon.de


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