Immobilien / Bauen & Wohnen / Wohngebiet nördliche Arendseer Straße

Lageplan & Grundstücke | Bauvorschriften | Festsetzungen | Erschließung

  Örtliche Bauvorschriften  

Bebauungsplan Nr. 4-1992 Teil 1 "Wohngebiet nördlich der Arendseer Straße"
Stand: Mai 2004


Örtliche Bauvorschriften gem. § 90 BauO-LSA über die Gestaltung baulicher Anlagen

§ 1
Die örtliche Bauvorschrift gemäß § 90 BauO-LSA gilt im gesamten Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 4-91 Teil (1), Hansestadt Salzwedel.

§ 2
In den WA Gebieten sind nur Gebäude mit einer Dachneigung zwischen 30º und 45º als gleichschenkliges Satteldach, Krüppelwalmdach oder mit höhenmäßig versetzten Pultdächern eingegengesetzter Neigung zulässig. Die vorstehende Festsetzung gilt nicht für Garagen, deren Abstand zu öffentlichen Verkehrflächen mehr als 5 Meter beträgt. Die Dachdeckung der geneigten Dächer ist mit Dachziegeln oder Dachsteinen in roter, rotbrauner oder dunkelgrauer Farbe (RAL 3000-3004, 3009-3013, 3016-3022, 7015-7026) auszuführen.

§ 3 entfällt

§ 4
Die Außenfassade ist in rotem Ziegel, hellem Putz oder einer Kombination aus beiden Materialien zu errichten.

§ 5
(neu) Gemäß § 90 Abs. 3 Satz 2 BauOLSA wird festgesetzt, dass die Errichtung bzw. änderung von baulichen oder anderen Anlagen, an die die örtliche Bauvorschrift Anforderungen stellt, einer schriftlichen Genehmigung der Stadt bedarf.

§ 6
Die örtliche Bauvorschrift tritt mit dem Datum der Bekanntmachung des Bebauungsplanes in Kraft.

§ 7
Ordnungswidrig handelt, wer im Geltungsbereich des § 1 dieser Satzung als Bauherr, Entwurfsverfasser oder Unternehmer vorsätzlich oder fahrlässig eine Baumaßnahme durchführt oder durchführen lässt, die nicht den Anforderungen der §§ 2 - 5 dieser örtlichen Bauvorschrift entspricht.
Die Ordnungswidrigkeit kann gem. § 6 Abs. 7 GO-LSA mit einer Geldbuße geahndet werden.


Download Dokument als download (arendseer-örtliche_bauvorschrift.pdf)


© Hansestadt Salzwedel - An der Mönchskirche 5 - 29410 Salzwedel