Immobilien / Bauen & Wohnen / Braunschweiger Straße / Sienauer Weg
Lageplan & Grundstücke | Bauvorschriften | Festsetzungen | Erschließung
Erschließung, Verkehrs- und Grünflächen, Ver- und Entsorgung
a. Erschließung, Verkehrsflächen
Die verkehrliche Anbindung des Wohngebietes erfolgt von Westen aus über die Landstraße L 8 "Braunschweiger Straße"; es ist im Norden und im Süden an diese Straße angeschlossen.
Die innere Erschließung des Wohngebietes erfolgt über den ehemaligen "Sienauer Weg", jetzt Felixstowestraße und mehrere von diesem Weg abzweigende Planstraßen, die einerseits als durchgängige Straßenführung (San-Vito-d.-N. Straße und Weseler Straße) und andererseits als Stichstraßen ausgebaut sind.
Für die Grundstücke entlang der Braunschweiger Straße ist die Herstellung einer Zufahrt von dieser grundsätzlich ausgeschlossen. Die Zufahrt hat über die Wohnwege innerhalb des Wohngebietes zu erfolgen. Ausnahmen bilden die mit einem gesonderten Einfahrtbereich versehenen Grundstücke.
Die notwendigen öffentlichen Parkplätze für Besucher sind im Verlauf der öffentlichen Verkehrsflächen angeordnet. Die Unterbringung des privaten ruhenden Verkehrs hat entsprechend den Vorgaben der Bauordnung auf den jeweiligen Baugrundstücken zu erfolgen.
Zufahrten
Für einige Baugrundstücke hat die Zufahrt zu dem Grundstück über den straßenbegleitenden Entwässerungsstreifen zu erfolgen. Die Herstellung dieser Zufahrt erfolgt auf Veranlassung und Kosten der Stadt.
b. Grünflächen
Innerhalb des Wohngebietes ist eine Vielzahl von größeren und kleineren öffentlichen Grünflächen festgesetzt, die einerseits der Sicherung von vorhandenem Grünbestand dienen, in erster Linie aber eine Grünvernetzung durch alle Baubereiche hindurch gewährleisten sollen.
Aufgrund der angestrebten neuen Wohnnutzung innerhalb des Gebietes entsteht die Notwendigkeit, für die hier zukünftig lebenden Kinder ausreichende und sichere Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten vorzuhalten. Dem wird mit den öffentlichen Grünflächen und dem als Spielplatz festgesetzten Grundstücken im Norden und im Zentrum des Gebietes Rechnung getragen.
Der Bebauungsplan sieht entlang der Ostgrenze der Allgemeinen Wohngebiete die Festsetzung einer 4 Meter breiten Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern auf den privaten Grundstücken vor (§ 2 Ziff. 4.2 der textlichen Festsetzungen). Durch diese Ortsrandanpflanzung wird das neue Wohngebiet gegenüber den angrenzenden Landwirtschaftsflächen eingegrünt.
c. Ver- und Entsorgung
Für jedes Baugrundstück wurden die Anschlusspunkte der Ver- und Entsorgungsmedien (außer Regenwasseranschluss) auf dem Grundstück festgelegt. Die Wahl des Leitungsverlaufs ist also für den Erwerber eingeschränkt.
Im Rahmen der versorgungstechnischen Erschließung der Grundstücke werden weitere Kosten - Baukostenzuschüsse, Hausanschlusskosten und ggf. mit diesen Tarifen noch nicht abgegoltene Kosten - fällig. Diese erhebt und berechnet der jeweilige Versorgungsträger.
Baukostenzuschüsse gelten für die Ertüchtigung und Neuverlegung von Hauptleitungssystemen, einschließlich aller erforderlichen Umspann- und Verteilereinrichtungen. Hausanschlusskosten werden für die Herstellung der Anschlüsse zwischen der Versorgungsanlage und der Kundenanlage erhoben.
Für die Bauwasser- und Baustromversorgung wenden Sie sich bitte mit den Anträgen an die Versorgungsträger.
Elektrizität
Die Energieversorgung liegt in der Trägerschaft der E.On Avacon AG. Der Anschluß der Baugrundstücke ist über eine zugelassene Elektroinstallationsfirma anzumelden.
Wasserver- und Abwasserentsorgung
Die Versorgung des Wohngebietes mit Wasser bzw. die Ableitung der verschmutzen Abwässer wird durch den Anschluß an das zentrale Ver- und Entsorgungsnetz des Verbandes Kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung (VKWA) sichergestellt. Es besteht Anschluß- und Benutzungszwang.
Regenwasser
Das Regenwasser ist entsprechend dem Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt vorzugsweise auf dem eigenen Grundstück schadlos zu verbringen (z.B. Versickern oder Zisterne). Versickerungsanlagen bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis, die beim Altmarkkreis Salzwedel, Untere Wasserbehörde zu beantragen ist.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Regenwasser dem Abwassersystem zuzuführen. Der erforderliche Antrag ist beim VKWA zu stellen.
Auf den Baugrundstücken sind jedoch gemäß den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes mindestens für 50 % des Niederschlagswassers geeignete Flächen vorzuhalten, auf denen dieses versickern oder verdunsten kann.
Müllbeseitigung
Die Abfallbeseitigung ist durch die Einbeziehung in das Entsorgungssystem des Altmarkkreises Salzwedel gewährleistet.
In den Baugebietsabschnitten, in denen aufgrund der geringeren Dimensionierung der Stichstraßen und deren Wendebereichen ein direktes Anfahren der Grundstücke mit gräßeren Müllfahrzeugen nicht möglich ist, werden Müllstandorte entlang der durchgängig befahrbaren Straßen vorgehalten. Die betroffenen Baugrundstücke werden mit einem Eigentumsanteil an diesen Müllstandorten verbunden.
Gasversorgung
Träger der Gasversorgung ist die E.On Avacon AG.
Telekommunikationseinrichtungen
Die fernmeldetechnische Versorgung (Telefon und Kabel) des Gebietes wird durch die Deutsche Telekom AG sichergestellt.
bauvorbereitende Maßnahmen, Baugrund
Für die Baugrundstücke ist je nach örtlicher Lage mehr oder weniger die Auffüllung des Geländes notwendig. Aufgrund der Grundwasserverhältnisse im Plangebiet wird auf den besonderen Schutz des zu errichtenden Gebäudes vor aufsteigendem Grundwasser hingewiesen.
Insgesamt ist davon auszugehen, dass sich die Baugrundverhältnisse als sehr wechselhaft darstellen und der Erwerber für das jeweilige Baugrundstück in jedem Fall für die Ermittlung der erforderlichen Kennwerte auf den Grundstücken ein gesondertes Baugrundgutachten in Auftrag geben sollte.
Versorgungsträger
VKWA - Schäferstegel 56, 29410 Salzwedel
Tel. 03901/844 333
Fax 03901/844 444
www.vkwa-salzwedel.de
Altmarkkreis Salzwedel, Umweltamt, Karl-Marx-Straße 32, 29410 Salzwedel
Tel. 03901/ 8400
www.altmarkkreis-salzwedel.de
E.On Avacon AG, Karl-Marx-Straße 2-6, 29410 Salzwedel
Tel. 03901/ 8410
Fax 03901/ 40231
www.eon.de
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