Immobilien / Bauen & Wohnen / Braunschweiger Straße / Sienauer Weg
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Festsetzungen
Bebauungsplan Nr. 14 - 1993 Teil 2 Wohngebiet "Braunschweiger Straße / Sienauer Weg"
Stand: 2. Änderung
Textliche Festsetzungen
§ 1 Allgemeine Wohngebiete
§ 2 Grünordnung
§ 3 Umgrenzung von Flächen, die von Bebauung freizuhalten sind
nicht besetzt
§ 4 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte
HINWEISE
Rechtsgrundlage
Für die Festsetzungen des Bebauungsplanes gilt die BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom T. 22.04.1993 (BGBl. I S. 466).
Altlasten
nicht besetzt
Archäologisches Kulturdenkmal
Bei dem archäologischen Kulturdenkmal handelt es sich um Siedlungen aus der Bronze-, Römischen Kaiserzeit und des Mittelalters. Daher sind folgende Auflagen einzuhalten:
"Vor Beginn jeglicher Bau- und Erschließungsarbeiten muss eine archäologische Ausgrabung stattfinden, deren Kosten nach DSchG-LSA der Veranlasser der Bauarbeiten zu tragen hat.
Der Beginn von Erdarbeiten ist 14 Tage vorher der unteren Denkmalschutzbehörde anzuzeigen. Die bauausführenden Betriebe sind auf die Einhaltung der gesetzlichen Meldefrist im Falle unerwartet freigelegter archäologischer Funde und Befunde hinzuweisen. Die Befunde mit Merkmalen eines Kulturdenkmals sind bis zum Ablauf einer Woche nach Anzeige unverändert zu lassen." Innerhalb dieses Zeitraumes wird über die weitere Vorgehensweise entschieden.
Dokument als download (sienauer-örtliche_festsetzung.pdf)
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