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  Örtliche Bauvorschriften  

Bebauungsplan Nr. 14 - 1993 Teil 2 Wohngebiet "Braunschweiger Straße / Sienauer Weg"
Stand: 2. Änderung


Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 87 Bau0 LSA)

§ 1 Geltungsbereich

Die örtliche Bauvorschrift über Gestaltung gilt für alle Allgemeinen Wohngebiete im Plangebiet des Bebauunlsplanes Nr. 14-93 (Teil 2) "Braunschweiger Straße / Sienauer Weg" - 2. Änderung.

§ 2 Fassaden

In den mit WA festgesetzten Wohngebieten sind die Fassaden der Gebäude als Ziegelsichtmauerwerk mit rotbunten Ziegeln im Normalformat oder in hellem Putz zu erstellen.
Das Fassadenmaterial aller Gebäude auf einem Grundstück muss einheitlich sein. Kombinationen mit Holz sind zulässig, soweit der Holzanteil pro Fassadenansichtsseite 30 % nicht übersteigt. Holz ist nur zulässig in Brettstruktur mit naturbelassenem Schutzanstrich.

§ 3 Traufhöhen

In den Baugebieten sind folgende Trauf- und Firsthöhen zulässig:
- bei einem Vollgeschoss: Traufhöhe max. 4,00 m/ Firsthöhe max. 9,00 m
- bei zwei Vollgeschossen: Traufhöhe max. 6,50 m/ Firsthöhe max. 11,70 m.

Ausnahmen von den festgesetzten Traufhöhen sind nur zulässig für Erker. Die Traufhöhe definiert sich durch den Schnittpunkt der aufgehenden Wand mit der Unterkante der Dachsparren. Bezugspunkt ist die Oberkante der Fahrbahnmitte der nächstgelegenen öffentlichen Verkehrsfläche.

§ 4 Dächer

(1) Dachform
In den mit WA festgesetzten Baugebieten sind für Hauptgebäude ausschließlich Dächer mit einer Neigung von mindestens 17,5 Grad zulässig.

(2) Firstrichtung
nicht besetzt

(3) Dacheindeckung
Für die Eindeckung der Dächer sind Pfannen in roten bis rotbraunen Farbtönen zu verwenden, die vergleichsweise nicht heller als RAL 3000 (feuerrot) und nicht dunkler als RAL 3011 (braunrot) der Farbreihe rot sind. Dies gilt nicht für
- verglaste Dachflächen,
- untergeordnete Anbauten und Eingangsvorbauten,
- Grasdächer,
- Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Ressourcen (Sonnenenergie, Umgebungstemperatur, usw.) bis zu 40 % der Grundfläche des Gebäudes,
- untergeordnete Gebäudeteile, die Gebäude verbinden,
- überdachte Stellplätze, Garagen (gem. 12 BauNVO) und Nebenanlagen in Form von Gebäuden ( gem. §14 BauNVO).

§ 5 Rechtskraft

Die örtliche Bauvorschrift tritt am Tage der Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 14?93 (Teil 2) "Braunschweiger Straße / Sienauer Weg" - 2. Änderung in Kraft.

HINWEIS

Verstöße über die örtliche Bauvorschrift über Gestaltung können mit einer Ordnungsmaßnahme gem. § 85 BauO LSA belegt werden.


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