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Hansestadt Salzwedel - Die Baumkuchenstadt
Informationen
veröffentlicht am: 24.11.2020

9. Eindämmungsverordnung ab 16.12.2020 in Kraft

Zur Eindämmung des Coronavirus (COVID 19) gelten ab Mittwoch, 16.12.2020 Deutschlandweit zahlreiche Verschärfungen. In Sachsen-Anhalt treten folgende Regelungen in Kraft:

Geschäfte ab 16.12.2020 geschlossen

  • Geschäfte müssen ab Mittwoch, 16.12.2020 schließen.

    Ausnahmen:
  • Lebensmittelhandel,
  • Wochenmärkte,
  • Abhol- und Lieferdienste,
  • Getränkemärkte,
  • Reformhäuser,
  • Babyfachmärkte,
  • Apotheken,
  • Sanitätshäuser,
  • Drogerien,
  • Optiker,
  • Hörgeräteakustiker,
  • Tankstellen,
  • Kfz-Werkstätten,
  • Fahrradgeschäfte mit Werkstätten,
  • Banken und Sparkassen,
  • Poststellen,
  • Reinigungen,
  • Waschsalons,
  • Zeitungsverkauf,
  • Buchhandlungen,
  • Tierbedarfsmärkte,
  • Futtermittelmärkte.
  • Dienstleistungsbetriebe wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen.
  • Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie, also medizinische Fußpflege, sind weiterhin möglich.

Schulen und Kindertagesstätten

  • Ab 16.12.2020 wird die Präsenzpflicht für die 1. bis 6. Klasse an Schulen weitestgehend aufgehoben. Bildungsminister Marco Tullner versichert, dass es eine Notbetreuung gibt. Die Schulklassen 7 bis 13 der allgemeinbildenden Schulen sowie die Berufsschulen wechseln ab dem 16. Dezember 2020 in den Distanzunterricht. Abschlussjahrgänge können allerdings notwendige Klausuren schreiben. Die Schulen regeln, wie die Jahrgänge digital unterrichtet werden.
  • Kindertagesstätten bieten bis zum 10.01.2021 einen Notbetrieb an. Vom 16.12. bis 18.12.2020 gibt es eine Übergangsphase. Eltern sollen, so die Landesregierung, eine Notbetreuung in Anspruch nehmen können, wenn  es nicht anders zu regeln ist. Ein besonderer Nachweis ist dafür nicht notwendig. Ab Montag, 21.12.2020, gibt es nur noch eine Notbetreuung, bei der dann eine Arbeitgeberbescheinigung notwendig ist.
  • Behindertenwerkstätten bleiben geöffnet.

Weihnachtsregeln

  • Zusätzlich zur Fünf-Personen-Regel, bei der es keine Begrenzung auf eine Zahl der Hausstände gibt, werden alternativ vom 24. bis 26.12.2020 Zusammenkünfte über den eigenen Hausstand hinaus mit bis zu vier weiteren Personen aus höchstens zwei weiteren Hausständen möglich. Es ist daher möglich, dass sich eine fünfköpfige Kernfamilie mit Großeltern und beispielsweise einem Bruder und seiner Ehefrau treffen darf. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.
  • Hotels sind für berufliche und familiäre Reisen aus wichtigem Grund geöffnet. Der Weihnachtsbesuch zählt dabei ausdrücklich nicht dazu.
  • Gottesdienste sind möglich, wenn die Auflagen beachtet werden.

Silvester und Neujahr

  • Zum Jahreswechsel gilt ein Versammlungsverbot.
  • Öffentliche Feuerwerke sind untersagt.
  • Der Verkauf von Feuerwerk ist bundesweit untersagt.

Alkohol

  • Alkoholausschank und Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit sind verboten.

Alten- und Pflegeheime

  • In Alten- und Pflegeheimen und für Beschäftigte von mobilen Pflegediensten gilt eine Testpflicht für Beschäftigte und Besucher. Die Tests können von geschultem Personal vorgenommen werden. Bisher war medizinisches Personal festgeschrieben. Eine Testpflicht für pflegende Angehörige ist nicht vorgesehen.

Ausgangssperren

  • Sachsen-Anhalt plant aktuell keine landesweiten Ausgangssperren. Allerdings haben die Landkreise die Möglichkeit, ab einer bestimmten Inzidenz selbst Ausgangssperren verhängen.

Diese Verordnung gilt bis einschließlich 10.01.2020.

Quelle: