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Hansestadt Salzwedel - Die Baumkuchenstadt
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veröffentlicht am: 03.08.2021

Die Eindämmungsverordnung wird verlängert

Die Landesregierung verlängert die Regelungen der 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung. Die Verordnung gilt nun bis zum 26. August 2021. Damit gelten die bekannten Hygiene- und Abstandsregelungen, zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie zu den Testvoraussetzungen fort.

Sachsen-Anhalt verlängert Corona-Verordnung bis zum 26. August

Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne betont: "Sachsen-Anhalt weist derzeit eine niedrige Sieben-Tage-Inzidenz auf. Es ist jedoch zu befürchten, dass der Reiseverkehr zu einem Anstieg der Fallzahlen führen wird. Durch die Gefahr der Ansteckung mit Virusmutationen sind wir weiter gefordert, vorsichtig zu sein."

Mit der Verlängerung der Verordnung über den 5. August hinaus sind wenige Anpassungen vorgenommen worden. Für Pflegeheime gibt es weitere Lockerungen: Die Kontaktempfehlung in den Einrichtungen entspricht nun der allgemeinen Kontaktempfehlung. Die Maskenpflicht für Besucher gilt nur noch auf den Gängen und nicht mehr auf Gemeinschaftsräumen am Sitzplatz. Im Bereich der Schulen wird die Möglichkeit zur Befreiung von der Präsenzpflicht entfallen.

Quelle: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Hinweis für Freibad, Bibliothek, Stadtarchiv sowie Stadtführungen:

Gemäß der geltenen Eindämmungsverordnung §6, Abs. 2 sind folgende Einrichtungen von der Pflicht zum Führen eines Anwesenheitsnachweises sowie der Testpflicht ausgenommen: "Angebote von Museen, Gedenkstätten, Ausstellungshäusern, Bibliotheken, Archive sowie Autokinos."

Von der Testpflicht ausgenommen ist das Freibad der Hansestadt.

Der Besuch der Tourist-Information sowie die angebotenen Stadtführungen erforderen einen Anwesenheitsnachweis und unterliegen der Testpflicht.