Einsicht in das Wählerverzeichnis
Anlässlich der Europa- und Kommunalwahlen besteht die Möglichkeit, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen. Nachfolgend die Bekanntmachungen.
 Die Wählerverzeichnisse zur  Europawahl sowie für die Kommunalwahl  für  die  Hansestadt  Salzwedel  werden von  Dienstag,  21.  Maı  bis  Freitag,  24.  Mai  2024  während  der  Dienststunden: 
Montag  von  08.00  bis  16.00  Uhr 
Dienstag  von  08.00  bis  18.00  Uhr 
Mittwoch  von  08.00  bis  12.00  Uhr 
Donnerstag  von  08.00  bis  15.30  Uhr 
Freitag  von  08.00  bis  12.00  Uhr 
im  Bürgerbüro  (barrierefrei),  Am  Schulwall  1  in  29410  Hansestadt  Salzwedel für  Wahlberechtigte  zur  Einsichtnahme  bereitgehalten.  
Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Wahlberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.
Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach Art. 31 Abs. 7 des Meldegesetzes eingetragen ist.
Bekanntmachung Einsicht Wählerverzeichnis Europawahl
Bekanntmachung Einsicht Wählerverzeichnis Kommunalwahl
Informationen zu den Wahlen (Info-Seite)





