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Hansestadt Salzwedel - Die Baumkuchenstadt
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veröffentlicht am: 29.03.2021

Geflügelpest: Maßnahmen im Altmarkkreis Salzwedel

Im Altmarkkreis Salzwedel in der Einheitsgemeinde Kalbe (Milde) wurden bei einem Wildvogel in einem Hausgeflügelbestand die hochpathogene aviäre Influenza (Geflügelpest) nachgewiesen. Daher sind Sperrbezirke sowie Beobachtungsgebiete mit umfangreichen Maßnahmen für Geflügelhalter angeordnet worden.

Geflügelpest bei Wildvögeln

Im Rahmen des Frühlingszugs kehren derzeit Wildvögel nach Deutschland zurück und die Wintergäste fliegen in die nördlichen Brutgebiete zurück. Daher stuft das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) das Risiko einer weiteren Ausbreitung von HPAIV H5 bei Wildvögeln sowie den Eintrag in Geflügelhaltungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln weiterhin als hoch ein.

Im Altmarkkreis Salzwedel wurden seit Anfang Februar 2021 bisher 22 verendete Wildvögel (davon 12 Bussarde, 6 Reiher, 2 Eulen, 1 Kormoran und 2 sonstige Wildvögel) gemeldet und zur Untersuchung an das Landesamt für Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt eingesandt. Von diesen wurde bisher nur der am 15.03.2021 festgestellte Uhu positiv getestet. Das Ergebnis für den am 24.03.2021 zwischen Kalbe (Milde) und Altmersleben aufgefundenen Schwan liegt vor. Dieses ist negativ.
In Sachsen-Anhalt wurden bislang 7 verendet aufgefundene Wildvögel positiv auf Aviäre Influenza vom Subtyp H5 getestet. Betroffen sind neben dem Altmarkkreis Salzwedel auch die Landkreise Börde, Stendal, Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg. Bundesweit gab es seit Oktober 2020 bisher 1048 Meldungen von Geflügelpest bei Wildvögeln.

Geflügelpest beim Hausgeflügel
Bei dem bisher einzigen Ausbruchsbestand für Geflügelpest beim Hausgeflügel im Altmarkkreis Salzwedel handelt es sich um eine nicht gewerbliche Kleinsthaltung. Um diesen Ausbruch wurde ein 3 km Sperrbezirk und 10 km Beobachtungsgebiet eingerichtet.

Im Sperrbezirk waren dem Veterinäramt 52 Geflügelhaltungen gemeldet. Von diesen 52 Geflügelhaltungen waren 9 Haltungen derzeit ohne Tiere. Im Rahmen der epidemiologischen Ermittlung waren allerdings allein im Sperrbezirk weitere 25 Geflügelhaltungen dem Veterinäramt nicht bekannt und mussten neu angemeldet werden. Bei allen 77 Geflügelhaltungen im Sperrbezirk handelt es sich um nicht gewerbliche Kleinsthaltungen. Diese wurden durch Mitarbeiter des Veterinäramtes Salzwedel am 17.03.2021 und am 18.03.2021 klinisch untersucht und beprobt, dabei wurden insgesamt 394 Blut- und Tupferproben entnommen. Alle Proben außerhalb der betroffenen Kleinstgeflügelhaltung wurden vom Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt negativ auf aviäre Influenza getestet. Damit wurde kein weiterer Ausbruch festgestellt. Sofern keine weiteren Ausbrüche im Haus- oder Wildvogelbestand festgestellt werden, könnte der Sperrbezirk um Vietzen zum 09.04.2021 in das Beobachtungsgebiet übergehen. Das gesamte Beobachtungsgebiet könnte dann zum 18.04.2021 aufgehoben werden. Ob zu diesem Zeitpunkt auch die Aufstallungspflicht für den Landkreis aufgehoben werden kann, obliegt dann einer Risikobewertung durch das Veterinäramt. Im betroffenen Ausbruchsbetrieb in der Ortslage Vietzen wurden nach Tötung und unschädlicher Beseitigung des gehaltenen Geflügels bislang eine Grobreinigung mit erster Desinfektion, eine Entwesung und bereits die Feinreinigung unter amtlicher Aufsicht durch eine Fachfirma durchgeführt. Nach den epidemiologischen Ermittlungen des Veterinäramtes, konnte eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest beim Hausgeflügel im Altmarkkreis Salzwedel nicht bestätigt werden. In Sachsen-Anhalt wurde am 23.03.2021 in der Gemeinde Petersberg im Landkreis Saalekreis eine weitere nicht gewerbliche Kleinsthaltung von Hühnern und Enten positiv auf Aviäre Influenza vom Subtyp H5 getestet. Bundesweit gab es seit Oktober 2020 bisher 141 festgestellte Ausbrüche von Geflügelpest beim Hausgeflügel mit bislang über 5 Mio. getöteten Haus- und Nutzgeflügel.

Maßnahmen für Geflügelhalter
DerAltmarkkreis Salzwedel hat aufgrund der Gefährdung des Eintrags der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände durchgehend seit dem 16.12.2020 die Aufstallungspflicht für sämtliches gehaltenes Geflügel landkreisweit angeordnet. Wann die Aufstallungspflicht für den Landkreis wieder aufgehoben werden kann, kann derzeit noch nicht mitgeteilt werden. Das Veterinäramt führt dazu regelmäßig eine Risikobewertung, zur Abschätzung der Notwendigkeit einer Aufstallung durch.
Sämtliches gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) und die in Gefangenschaft gehaltenen Vögel anderer Arten sind grundsätzlich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Altmarkkreises Salzwedel anzuzeigen.
Ein Verstoß gegen die Aufstallungspflicht und gegen die Anzeige der Haltung von Geflügel stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 € geahndet werden. Mitarbeiter des Veterinäramtes fahren zur Kontrolle der Einhaltung dieser notwendigen Maßnahmen derzeit verstärkt Kontrollen.
Das Vogelgrippevirus überträgt sich über direkte Kontakte des Geflügels mit infizierten Wildvögeln. Aber auch in scheinbar geschlossenen Stallhaltungen kann das Virus durch indirekte Kontakte eindringen. Unter anderem bergen Personenverkehr, Geräte, Futter, Einstreu und Wasser grundsätzlich immer Risiken für eine Einschleppung. Bereits Spuren von Kot bzw. Nasensekreten von Wildvögeln, die nicht sichtbar sind, reichen für die Übertragung aus
Daher sind Geflügelhalter im gesamten Altmarkkreis Salzwedel derzeit angehalten, im Bestand auftretende Krankheitsanzeichen und / oder Tierverluste unverzüglich dem Veterinäramt anzuzeigen, keine fremden Personen in Ihre Ställe zulassen und beim Betreten Ihrer Ställe Stiefel und Kittel zu tragen. Grundsätzlich müssen Futter, Einstreu, Wasser und Gerätschaften so aufbewahrt werden, dass diese nicht mit Ausscheidungen von Wildvögeln in Berührung kommen.

Aufstallung von Geflügel
Die seit dem 16.12.2020 im Altmarkkreis Salzwedel verhängte Stallpflicht stellt Geflügelhalter mitunter vor große Probleme, da die Stallungen oft in ihrer Größe nicht für eine dauerhafte Stallhaltung ausgelegt sind. Grundsätzlich besteht aber auch die Möglichkeit der Unterbringung von Geflügel in Ausläufen, wenn dieser aus einer Vorrichtung, mit einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht.
Zur Vermeidung von Stress durch räumliche Enge und mangelnde Bewegung, sollte das Geflügel so gut wie möglich beschäftigt werden. Zur Vermeidung von Nährstoffmangel, sollte das Geflügel mit allen wichtigen Dingen versorgt werden, die sie sich sonst im Freilauf selbst suchen würden.
Neben Körnern oder Kalk-Grit in der Einstreu für Beschäftigung und dem Scharrbedürfnis, bieten sich Picksteine zur freien Aufnahme von Kalk und anderen Mineralien an. Heunetze oder Grünfutterkörbe, zusätzliche Sitzstangen und Sitzmöglichkeiten für einen freien Blick nach Draußen stellen verschiedene Beschäftigungsmöglichkeiten für das Geflügel dar.

Hier finden Sie die Allgemeinverfügung für den Sperrbezirk und die Allgemeinverfügung für das Beobachtungsgebiet

Quelle: Altmarkkreis-Salzwedel (Pressestelle)