| Seite durchsuchen
Hansestadt Salzwedel - Die Baumkuchenstadt
Informationen
veröffentlicht am: 29.03.2021

Keine öffentlichen Osterfeuer

Aufgrund der aktuellen Festlegungen, nach denen öffentliche Ansammlungen im öffentlichen Raum grundsätzlich untersagt sind, sind öffentliche Osterfeuer nicht möglich.

Öffentliche Osterfeuer sind in diesem Jahr nicht erlaubt / Foto: Pixabay.com

Das Abbrennen von Kleinstfeuern auf privaten Grundstücken (Feuerschalen etc.) ist um Ostern generell zulässig, aber nur unter Beachtung der maximalen Personenzahl. Im privaten Bereich dürfen sich Angehörige des eigenen Hausstandes und einem weiteren Haushalt treffen, dies ist jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt.

Bei einem privaten Feuer sind die allgemeinen Regelungen der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung zu beachten. Beim Abbrennen von Feuern darf nur trockenes und naturbelassenes Holz verwendet werden.

Die Belästigung der Nachbarschaft ist auszuschließen und die Feuer sind von erwachsenen Personen ständig zu überwachen.

Soweit das Feuer dem Verbrennen von Gartenabfällen dient, ist die Verordnung über das Verbrennen pflanzlicher Abfälle von gärtnerisch genutzten Flächen im Altmarkkreis Salzwedel zu beachten.

Quelle: 11. Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (pdf)