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Hansestadt Salzwedel - Die Baumkuchenstadt
Informationen
veröffentlicht am: 11.09.2019

Monatlicher Sprechtag für Betroffene des SED-Unrechts entfällt

Der monatliche Sprechtag in der Hansestadt Salzwedel, geplant für den 24. 09. 2019, entfällt. Alternativ kann der Sprechtag in der Verbandesgemeinde Beetzendorf-Diesdorf am 23. 09. 2019 genutzt werden.

Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (bis 31.12.2016: Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt) setzt in Kooperation mit dem Caritasverband für das Bistum Magdeburg e. V. und der Hansestadt Salzwedel die individuellen und wohnortnahen Beratungen für Bürgerinnen und Bürger fort.

Der geplante Sprechtag am 24. 09. 2019 in der Hansestadt Salzwedel entfällt. Dafür kann der Termin in Beetzendorf am 23. 09. 2019 genutzt werden.

Dieser findet im
Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf,
Am Marschweg 3

38489 Beetzendorf

statt.

Für diesem Beratungstag ist eine vorherige Anmeldung erforderlich.
 
Tel.: 03 91 / 5 60-15 01

Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen, die bis heute in vielfältiger Weise unter verübtem Unrecht durch den SED-Saat leiden, insbesondere an:

•    zu Unrecht Inhaftierte,
•    Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes,
•    Personen, die Repressalien in Beruf oder Ausbildung ausgesetzt waren,
 •    Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erfahren haben,
 
•    Verschleppte und deren Angehörige sowie Hinterbliebene und Angehörige von Opfern,
•    Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten,
•    Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS.

Es können Anträge auf Einsicht in die Stasi-Akten gestellt werden. Hierzu ist der Personalausweis vorzulegen.

Weiterhin erfolgt eine Beratung zu
•    Anträgen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, berufliche Rehabilitierung) (Antragsfrist 31. Dezember 2019)
•    monatlichen Zuwendung („Opferrente“)
•    Kinderheimen
•    Anträgen nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung
•   Stiftung Anerkennung und Hilfe (Antragsfrist 31. Dezember 2019)


Hintergrundinformationen:

Zur Minderung der Folgen von SED-Unrecht hat der Bundestag drei Rehabilitierungsgesetze beschlossen, die sich auf die strafrechtliche, verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung ehemaliger DDR-Bürger beziehen:

Die strafrechtliche Rehabilitierung ist für Betroffene möglich, wenn sie aufgrund politischer Verfolgung oder sachfremder Zwecke verurteilt oder außerhalb einer gerichtlichen beziehungsweise behördlichen Anordnung inhaftiert wurden. Ab 180 Tagen Haftzeit gibt es eine einkommensabhängige Zuwendung für Haftopfer. Diese „Opferrente“ kann seit 1. Januar 2015 bis zu 300 Euro monatlich betragen.

Zudem besteht ein Anspruch auf berufliche Rehabilitierung, wenn beispielsweise aus politischen Gründen ein Arbeits- oder Studienplatz verloren ging bzw. verwehrt wurde, und dies Nachteile in der Rentenversicherung zu Folge hat. Die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung ist möglich bei Verwaltungsunrecht, z. B. mit gesundheitlichen Folgeschäden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann im Rahmen der Rehabilitierung eine monatliche Ausgleichszahlung in Höhe von bis zu 214 Euro erfolgen, für Rentner von 153 Euro.

Weitere Informationen:
Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (bis 31.12.2016: Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt)
Schleinufer 12
39104 Magdeburg
Tel.: 03 91 / 5 60-15 01
Fax: 03 91 / 5 60-15 20
E-Mail: info@lza.lt.sachsen-anhalt.de