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Hansestadt Salzwedel - Die Baumkuchenstadt
Informationen
veröffentlicht am: 06.05.2021

Schwellenwerte unter 150 - Information des Altmarkkreises

Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz im Altmarkkreis Salzwedel beträgt laut Robert-Koch-Institut (RKI) 113,0 Stand: 05.05.2021). Im Landkreis liegt die 7-Tage-Inzidenz seit dem 29.04.2021 unter den Schwellenwerten 165 und 150.

Der Inzidenzwert liegt Stand 05.05.2021 unter 150 / Foto: pixabay.com

Unterschreitung der Schwellenwerte 150 und 165
Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz im Altmarkkreis Salzwedel beträgt laut (RKI) 113,0 (http://corona.rki.de, Stand: 05.05.2021, 03:10 Uhr).

Im Landkreis liegt die 7-Tage-Inzidenz seit dem 29.04.2021 unter den Schwellenwerten 165 und 150. Sonn- und Feiertage werden in dieser Zählung nicht berücksichtigt, unterbrechen diese jedoch auch nicht. Der Altmarkkreis Salzwedel bestätigte am 05.05.2021 in einer amtlichen Bekanntmachung die Unterschreitung der Inzidenzschwellenwerte von 165 und 150 nach Angaben des RKI den fünften Werktag in Folge.

Dementsprechend treten am übernächsten Tag, also Freitag, dem 07.05.2021, die Maßnahmen des § 28b Infektionsschutzgesetz, die im Zusammenhang mit der Überschreitung der Inzidenzschwellenwerte 150 und 165 stehen, außer Kraft.

Amtliche Bekanntmachung

In diesem Zuge erfolgte auch eine Änderung der dritten Rechtverordnung zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-COV-2 auf dem Gebiet des Altmarkkreises Salzwedel.

Das Gesundheitsamt des Altmarkkreises Salzwedel meldet am 05.05.2021, Stand 12:00 Uhr, 19 Corona-Neuinfektionen an das Landesamt für Verbraucherschutz. Die Zahl der laborbestätigt Infizierten seit Beginn der Pandemie im Landkreis liegt damit bei 2.254 Personen. Aktiv infiziert sind 146 Personen.

Schulen und Kitas
Die am 27.04.2021 in der Allgemeinverfügung in Bezug auf Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nr. 1 und 3 IfSG ergangenen Regelungen zum Schulbetrieb tritt am Freitag, den 07.05.2021 ebenfalls außer Kraft. Das bedeutet, dass ab Freitag die Schülerinnen und Schüler an allen allgemein- und berufsbildenden Schulen aus dem Distanz- in den Wechselunterricht, also den eingeschränkten Regelbetrieb, zurückkehren könnten. Näheres zum eingeschränkten Regelbetrieb am Freitag vor den Pfingstferien wird den betreffenden Schülerinnen, Schülern und deren Eltern von der jeweiligen Schulleitung mitgeteilt. Der Altmarkkreis Salzwedel empfiehlt im Hinblick auf die bevorstehenden Pfingstferien, den Wechselunterricht so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit im Distanzunterricht bleiben können.

Ab Freitag, den 07.05.2021 ist auch für Kinder aus Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Kinderhorte der eingeschränkte Betreuungsbetrieb wieder möglich.

Geschäfte: Click und Meet wieder möglich
Da der Inzidenzwert auch unter dem Schwellenwert von 150 liegt, dürfen bislang geschlossene Geschäfte ab Freitag, den 07.05.2021 wieder Einzeltermine zum Einkaufen vergeben (Click and Meet). Jedoch müssen alle Kunden und Kundinnen einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist bzw. einen vollständigen sowie zweifelsfrei erkennbaren Corona-Impfschutz vorweisen können. Der Kunde bzw. die Kundin darf nur innerhalb des gebuchten Zeitfensters in den Geschäften einkaufen und muss zur Kontaktnachverfolgung seine Kontaktdaten hinterlassen. Es gelten auch dort die Maskenpflicht, das Abstandsgebot und die Zugangsbegrenzung.

Einrichtungen
Bleiben die Inzidenzwerte weiterhin unter dem Schwellenwert von 165, prüft der Kreis die Wiederaufnahme des Einzelunterrichts in Präsenzform an der Kreismusikschule nach Pfingsten. Die Kreisvolkshochschule setzt den Präsenzkursbetrieb weiterhin aus und bietet aktuell nur Distanzunterricht an.

Die Museen des Altmarkkreises Salzwedel - das Freilichtmuseum Diesdorf, das Danneil-Museum in Salzwedel und die Langobardenwerkstatt Zethlingen - bleiben geschlossen. Eine Öffnung ist nach dem neuen Infektionsschutzgesetz erst möglich, wenn die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschreitet.

Impfen & Impfstatistik
Bisher wurden im Altmarkkreis Salzwedel über die Impfzentren 25.853 Impfstoffdosen gegen das Corona-Virus verabreicht, davon 17.079 (20,5%) für Erst- und 8.774 (10,5%) für Zweit-Impfungen (Stand: 05.05.2021, 10:00 Uhr).

Zusätzlich dazu erfolgen Impfungen durch niedergelassene Hausärzte und Fachärzte.
Auf der Homepage des Altmarkkreises Salzwedel stehen unter www.altmarkkreis-salzwedel.de/corona zur Vorbereitung auf den Impftermin aktuelle Aufklärungs- und Anamnesebögen zum Ausdrucken bereit. 

Testpflicht / Schnell- und Selbsttests
Nach der gültigen 11. Eindämmungsverordnung [§ 1 (3)] sind in Sachsen-Anhalt vollständig Geimpfte von der Testpflicht auf Covid-19 befreit. Das gilt auch im Altmarkkreis Salzwedel.
Ein vollständiger Impfschutz liegt nach Ablauf von 14 Tagen nach der letzten Impfung vor, die nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut (STIKO) für ein vollständiges Impfschema erforderlich ist. Das heißt, diese Ausnahme gilt überall dort, wo eine Testpflicht angeordnet ist, beispielsweise in Geschäften oder beim Friseur, aber auch für Menschen, die im Beruf einer regelmäßigen Testpflicht unterliegen. Der Impfnachweis ist entsprechend vorzulegen.

Für alle anderen Bürgerinnen und Bürger gilt entsprechend der 11. SARS-CoV-2-EindämmungsVO des Landes-Sachsen Anhalt weithin, dass entweder eine schriftliche bzw. elektronische Bescheinigung über einen PCR-Test oder auch einen PoC-Antigen-Test (Schnelltest), der nicht älter als 24 Stunden ist, vorgelegt werden kann. Auch ein anerkannter Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest) kann direkt vor Ort vorgenommen werden.

Inzwischen bieten für Bürgerinnen und Bürger im Landkreis sowohl Apotheken als auch private Anbieter kostenlose „Bürger-Schnelltest“ an.

Übersicht der Corona-Teststationen in und um Salzwedel (Daten vom landesweiten BUS-System).

Die testende Stelle ist verpflichtet, ein positives Ergebnis umgehend dem Gesundheitsamt mitzuteilen. Im Altmarkkreis Salzwedel ist hierzu die Hotline des Bürgertelefons zu kontaktieren. Ein positiver Schnell- oder Selbsttest erfordert eine sofortige Quarantäne und zwingend einen Bestätigungstest mittels PCR. Die Quarantäne ist solange einzuhalten, bis das Ergebnis des PCR-Tests vorliegt.

 

Quelle: Altmarkkreis Salzwedel