SED-Unrecht: Sprechstunde am 23. Oktober 2018
Der nächste Beratungstag für Betroffene des SED-Unrechts wird am Dienstag, 23. Oktober, im Rathaus der Hansestadt Salzwedel angeboten.
Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (bis 31.12.2016: Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt) setzt in Kooperation mit dem Caritasverband für das Bistum Magdeburg e. V. und der Hansestadt Salzwedel die individuellen und wohnortnahen Beratungen für Bürgerinnen und Bürger fort.
Nächster Beratungstag ist:
am Dienstag, 23. Oktober, von 11 bis 17 Uhr
im Rathaus der Hansestadt Salzwedel, 
Hansezimmer 
An der Mönchskirche 5
29410 Hansestadt Salzwedel
Da die Beratung in Einzelgesprächen erfolgt, ist eine vorherige Anmeldung zwingend erforderlich. Die Gesprächstermine werden bei der Beauftragten (im Büro in Magdeburg) vergeben zu folgenden Bürozeiten:
 
Montag bis Donnerstag von 8 bis 15 Uhr sowie Freitag 8 bis 12 Uhr;
telefonische Anmeldung unter 03 91 / 5 60-15 01.
Das  Beratungsangebot richtet sich an Menschen, die bis heute in  vielfältiger Weise unter verübtem Unrecht durch den SED-Saat leiden,  insbesondere an:
•    zu Unrecht Inhaftierte,
•    Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes,
•    Personen, die Repressalien in Beruf oder Ausbildung ausgesetzt waren,
 •    Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erfahren haben,
 
•    Verschleppte und deren Angehörige sowie Hinterbliebene und Angehörige von Opfern,
•    Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten,
•    Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS.
Es können Anträge auf Einsicht in die Stasi-Akten gestellt werden. Hierzu ist der Personalausweis vorzulegen.
Weiterhin erfolgt eine Beratung zu
•     Anträgen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (strafrechtliche,  verwaltungsrechtliche, berufliche Rehabilitierung) (Antragsfrist 31.  Dezember 2019)
•    monatlichen Zuwendung („Opferrente“)
•    Kinderheimen
•    Anträgen nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung
•   Stiftung Anerkennung und Hilfe (Antragsfrist 31. Dezember 2019)
Seit mehreren Jahren ist ein anhaltendes Interesse Betroffener an dem Gesprächsangebot zu verzeichnen, weshalb erneut mit einer regen Nachfrage nach den Gesprächsterminen gerechnet wird.
Das Beratungsangebot wird in diesem Jahr fortgesetzt. 
Hintergrundinformationen:
Zur  Minderung der Folgen von SED-Unrecht hat der Bundestag drei  Rehabilitierungsgesetze beschlossen, die sich auf die strafrechtliche,  verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung ehemaliger  DDR-Bürger beziehen:
Die strafrechtliche Rehabilitierung ist für  Betroffene möglich, wenn sie aufgrund politischer Verfolgung oder  sachfremder Zwecke verurteilt oder außerhalb einer gerichtlichen  beziehungsweise behördlichen Anordnung inhaftiert wurden. Ab 180 Tagen  Haftzeit gibt es eine einkommensabhängige Zuwendung für Haftopfer. Diese  „Opferrente“ kann seit 1. Januar 2015 bis zu 300 Euro monatlich  betragen.
Zudem besteht ein Anspruch auf berufliche  Rehabilitierung, wenn beispielsweise aus politischen Gründen ein  Arbeits- oder Studienplatz verloren ging bzw. verwehrt wurde, und dies  Nachteile in der Rentenversicherung zu Folge hat. Die  verwaltungsrechtliche Rehabilitierung ist möglich bei  Verwaltungsunrecht, z. B. mit gesundheitlichen Folgeschäden. Unter  bestimmten Voraussetzungen kann im Rahmen der Rehabilitierung eine  monatliche Ausgleichszahlung in Höhe von bis zu 214 Euro erfolgen, für  Rentner von 153 Euro.
Weitere Informationen:
Beauftragte des Landes  Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (bis 31.12.2016:  Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der  ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt)
Schleinufer 12
39104 Magdeburg
Tel.: 03 91 / 5 60-15 01
Fax: 03 91 / 5 60-15 20
E-Mail: info@lza.lt.sachsen-anhalt.de





