| Seite durchsuchen
Hansestadt Salzwedel - Die Baumkuchenstadt
Informationen
veröffentlicht am: 13.01.2021

Telefonischer Sprechtag des Landesbeauftragten

Am 21.01.2021 findet der nächste Sprechtag des Beauftragten des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur statt. Wie in den Vormonaten wird per Telefon beraten, dafür ist eine Anmeldung notwendig.

Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (bis 31.12.2016: Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen in Sachsen-Anhalt) bietet am 21. Januar (unsere Rückruftermine werden an diesem Tage stattfinden) für die Hansestadt und den Altmarkkreis Salzwedel erneut eine Bürgerberatung für Betroffene von SED-Unrecht an.

Personen, die einen Telefontermin vereinbaren wollen, wird nahegelegt, sich für für das Beratungsangebot zunächst per Telefon (0391 / 560 1515) oder E-Mail (info@lza.lt.sachsen-anhalt.de) anzumelden; ggf. werden zeitnah die erforderlichen Formulare postalisch übersandt, um sie dann im Telefontermin „Zeile für Zeile“ durchzusprechen.

Für die Anmeldungen gelten folgende Zeitfenster: Mo bis Do 9.30 bis 15.30 Uhr, Fr 9 bis 13 Uhr.

Die Beratungsstelle ruft jeweils zurück. Achtung: Hierfür ist die Voranmeldung notwendig!

Der Sprechtag findet am Donnerstag, 21. Januar in der Zeit von 10 bis 16 Uhr ausschließlich telefonisch statt.

Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen, die bis heute in vielfältiger Weise unter verübtem Unrecht durch den SED-Staat leiden, insbesondere an:

  • zu Unrecht Inhaftierte,
  • Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes,
  • Personen, die Repressalien in Beruf oder Ausbildung ausgesetzt waren,
  • Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erfuhren,
  • Verschleppte und deren Angehörige sowie Hinterbliebene und Angehörige von Opfern,
  • Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten.

Derzeit können Anträge auf Einsicht in die Stasi-Akten nur schriftlich oder mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises beim Bundesbeauftragten direkt gestellt werden. Siehe hierzu die Website des Bundesbeauftragten.

Weiterhin erfolgt eine Beratung zu  

  • Anträgen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, berufliche Rehabilitierung) (Antragsfrist aufgehoben)
  • monatlichen Zuwendung („Opferrente“) (Mindesthaftzeit auf 90 Tage reduziert)
  • Kinderheimen (Vermutungsregelung zu Spezialheimen eingeführt)
  • Anträgen nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung
  • der Stiftung Anerkennung und Hilfe (Antragsfrist 31.12.2020).

Auch Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS können sich beraten lassen. Seit mehreren Jahren ist ein anhaltendes Interesse Betroffener an dem Gesprächsangebot zu verzeichnen, weshalb erneut mit einer regen Nachfrage nach den Gesprächsterminen gerechnet wird.  

Das Beratungsangebot soll fortgesetzt werden. Als nächster Termin ist Donnerstag, der 18. Februar 2021, geplant.

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass die Antragstellung nach den Rehabilitierungsgesetzen nunmehr ohne Befristung möglich ist. Diese Gesetzesänderung ist am 29.11.2019 in Kraft getreten.

Zusatzinfo zur Stiftung Anerkennung und Hilfe (mit Stand vom 22.10.2020 erneut verlängerte Antragsfrist: 30.6.2021) ebenfalls anliegend. Die Informationen sind hier zu finden.