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Hansestadt Salzwedel - Die Baumkuchenstadt
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veröffentlicht am: 28.06.2021

Testpflicht auf Corona-Erkrankung für bestimmte Bereiche aufgehoben

Da der Inzidenzwert unter 35 liegt, hat der Altmarkkreis Salzwedel seit 27.06.2021 die Testpflicht für bestimmte Bereiche aufgehoben.

Die 7-Tage-Inzidenz im Altmarkkreis Salzwedel hat seit In-Kraft-Treten der 14. SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung am 17.06.2021 den Wert von 35 nicht überschritten. Damit lagen am 26.06.2021 die Voraussetzungen für den Erlass einer Rechtsverordnung zur Abweichung von der Testpflicht vor.

Der Altmarkkreis Salzwedel macht von der Möglichkeit, von der Testpflicht nach Maßgabe des § 16 Abs. 3 der 14. SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung abzuweichen, Gebrauch. Damit entfällt seit 27.06.2021 in folgenden Bereichen die Testpflicht:

  • Bildungseinrichtungen
  • Kinos, Konzerthäuser
  • Innengastronomie
  • Badeanstalten, Schwimmbäder, Heilbäder, Freizeit? und Spaßbäder
  • Stadt? und Naturführungen
  • Tanz? und Ballettschulen
  • Fitness? und Sportstudios, Rehabilitationssport im Innenbereich, Yoga?und andere Präventionskurse im Innenbereich
  • Trainingsbetrieb des organisierten Sports im Innenbereich
  • Wettkampfbetrieb (nur für Zuschauer)

Die Rechtsverordnung zur Aufhebung der Testpflicht auf dem Gebiet des Altmarkkreises Salzwedel im Wortlaut.

Quelle: Altmarkkreis Salzwedel