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Hansestadt Salzwedel - Die Baumkuchenstadt
Informationen
veröffentlicht am: 24.07.2019

Waldbrandgefahrenstufe 5

Seit dem 24. Juli 2019 gilt im Altmarkkreis Salzwedel die Waldbrandgefahrenstufe 5.

Es gilt seit 21. Juni 2019 die Gefahrenstufe 2

Waldbrandgefahrenstufe 1: Der Wald kann ohne Einschränkungen betreten werden.

Waldbrandgefahrenstufe 2: Es gibt keine grundsätzliche Einschränkung. Fahrzeuge dürfen weiter auf Waldparkplätzen abgestellt werden. Wege mit trockener Bodenvegetation nur im unbedingten Notfall befahren.

Waldbrandgefahrenstufe 3: Es besteht erhöhte Waldbrandgefahr. Das Betreten des Waldes kann untersagt werden. Öffentliche Feuerstellen oder Grillplätze im und am Wald dürfen nicht mehr genutzt werden.

Waldbrandgefahrenstufe 4: Öffentliche Straßen und Wege sowie Waldwege aller Art sollten in Waldgebieten nicht mehr verlassen werden. Die Forstbehörde kann Parkplätze sowie touristische Einrichtungen im Wald sperren.

Waldbrandgefahrenstufe 5: Waldeigentümer und Forstbehörde dürfen das Betreten des Waldes untersagen. Ausnahmen gelten nur für die Forstbehöre, Kräfte des Brandschutzes, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes.

 

Aktuelle Übersicht über die Waldbrandwarnstufen in Sachsen-Anhalt

Informationen über die Waldbrandwarnstufen (Wikipedia)