Haushalt der Hansestadt Salzwedel
2024
Haushaltsplan 2024 (PDF-Dokument, 24,3 MB)
Vom Stadtrat am 14.02.2024 bestätigt.
Die Genehmigung durch die Kommunalaufsicht erfolgte am 08.03.2024.
2023
Haushaltsplan 2023 (PDF-Dokument, 62 MB)
2022
Haushaltsplan 2022 (PDF-Dokument, 55 MB)
1. Nachtragshaushalt (PDF-Dokument, 3,3 MB)
2. Nachtragshaushalt (PDF-Dokument, 22,2 MB)
2021
Haushaltsplan 2021 (PDF-Dokument, 50 MB)
2020
Haushaltsplan 2020 (PDF-Dokument, ca 35 MB)
2019
Haushaltsplan 2019 (PDF-Dokument, ca. 70,7 MB)
2018
Haushaltsplan 2018 (PDF-Dokument, ca. 6,7 MB)
2017
Haushaltsplan 2017 (PDF-Dokument, ca 11 MB)
2016
Haushaltsplan 2016 (PDF-Dokument, ca 7 MB)
Grundlagen Haushaltsplan
Der Haushaltsplan ist eine alljährliche Zusammenstellung in Bund, Ländern und Gemeinden, welche Einnahmen im kommenden Jahr zu erwarten und welche Ausgaben vorgesehen sind.
Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung
Die gesetzliche Grundlage für den Haushaltsplan ist in der Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) enthalten:
§100
(1) Die Kommunen haben für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung tritt mit Beginn des Haushaltsjahres in Kraft und gilt für das Haushaltsjahr. Sie kann Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre, nach Jahren getrennt, enthalten. Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr, soweit durch Gesetz oder Verordnung nichts anderes bestimmt ist.
(2) Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung
1. des Haushaltsplans
a) im Ergebnisplan unter Angabe des Gesamtbetrags der Erträge und Aufwendungen des Haushaltsjahres,
b) im Finanzplan unter Angabe des Gesamtbetrags der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, des Gesamtbetrags der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit des Haushaltsjahres,
2. der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung),
3. der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigung),
4. des Höchstbetrags der Liquiditätskredite,
5. der Steuersätze, wenn sie nicht in einer Steuersatzung festgelegt sind,
6. der Umlagehebesätze für Landkreise oder Verbandsgemeinden.
Sie kann weitere Vorschriften enthalten, die sich auf die Erträge und Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen, den Stellenplan für das Haushaltsjahr und das Haushaltskonsolidierungskonzept beziehen.