Amtliche Bekanntmachungen
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I.) Amtliche Bekanntmachungen - Bauleitplanung
Bebauungsplan Nr. 41-22 „Wohngebiet Am Gesundbrunnen“
Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Hansestadt Salzwedel hat in öffentlicher Sitzung am 13. Juli 2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 41-22 "Wohngebiet Am Gesundbrunnen“, bestehend aus der Planzeichnung und dem Text, beschlossen.
Ziel der Bebauungsplanaufstellung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für 3 Wohnbaugrundstücke. Das Bauleitplanverfahren dient der Innenentwicklung und kann im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 156/117, 154/117 und 176/117 der Flur 64, Gemarkung Salzwedel (s. beiliegende Darstellung in der Flurkarte).
Die vom Hauptausschuss der Hansestadt Salzwedel am 23.11.2022 gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwürfe des Bebauungsplans Nr. 41-22 „Wohngebiet Am Gesundbrunnen“ und der Begründung stehen zur Einsichtnahme vom
vom 02.01.2023 bis zum 03.02.2023
online auf dieser Internetseite gemäß Baugesetzbuch bereit und liegen im Bauamt der Hansestadt Salzwedel, An der Mönchskirche 7, Zimmer 27 (1.Obergeschoss), 29410 Hansestadt Salzwedel, während der Dienststunden
Montag, Mittwoch, Donnerstag | 9 Uhr bis 16 Uhr |
Dienstag | 9 Uhr bis 17.30 Uhr |
Freitag | 9 Uhr bis 12 Uhr |
öffentlich aus.
Sollten im angegebenen Zeitraum Zugangsbeschränkungen zum Auslegungsort bestehen, die im Zuge der COVID-19-Pandemie erlassen werden, so erfolgt die Auslegung gemäß § 3 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSIG) in der Fassung vom 20.05.2020 ausschließlich im Internet. Nach telefonischer Vereinbarung (Telefon Nr. 03901 / 65604, Ansprechpartnerin Frau Weber) ist eine Einsichtnahme im Bauamt der Stadt Salzwedel möglich.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift oder unter der E-Mailadresse m.weber@salzwedel.de bei der Hansestadt Salzwedel vorgebracht werden.
Postanschrift: Hansestadt Salzwedel, Bauamt, An der Mönchskirche 5, 29410 Hansestadt Salzwedel
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Salzwedel, 05. 12. 2022 - Siegel - Hansestadt Salzwedel
Die Bürgermeisterin
gez.Blümel
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Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 40-20 "Wohngebiet Hoyersburger Straße"
Der Stadtrat der Hansestadt Salzwedel hat in öffentlicher Sitzung am 02. November 2022 den Bebauungsplan Nr. 40 - 20 "Wohngebiet Hoyersburger Straße", bestehend aus der Planzeichnung und dem Text, beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan tritt mit seiner Bekanntmachung im Amtsblatt des Altmarkkreises Salzwedel in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan sowie die Begründung in der Stadtverwaltung Salzwedel, Bauamt, An der Mönchskirche 7, Zi. 27 während der Sprechzeiten und im Internet unter www.Salzwedel.de -> Politik&Verwaltung -> Bekanntmachungen -> III.) Bauleitplanung einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans nach § 214 Abs. 2 BauGB sowie Mängel des Abwägungsvorganges nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit der Bekanntmachung im Amtsblatt des Altmarkkreises Salzwedel schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind.
Dabei ist der die Verletzung begründende Sachverhalt darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Salzwedel, 07.12.2022 Siegel Hansestadt Salzwedel
Die Bürgermeisterin
gez. Blümel
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1. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Photovoltaik Fuchsberg 2"
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Flächennutzungsplans und des Entwurfs zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan) Nr. 17 "Photovoltaik Fuchsberg 2" der Hansestadt Salzwedel gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Parallelverfahren.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen die Entwürfe einschließlich Begründungen und Umweltbericht
vom 02.01.2023 bis zum 03.02.2023
im Bauamt der Hansestadt Salzwedel, An der Mönchskirche 7, Zimmer 27 (1. Obergeschoss), 29410 Hansestadt Salzwedel, während folgender Zeiten öffentlich aus:
Montag, Mittwoch, Donnerstag | 9 - 16 Uhr |
Dienstag | 8.30 - 17.30 Uhr |
Freitag | 9 - 12 Uhr |
Sollten im angegebenen Zeitraum Zugangsbeschränkungen zum Auslegungsort bestehen, die im Zuge der COVID-19-Pandemie erlassen werden, so erfolgt die Auslegung gemäß § 3 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSIG) in der Fassung vom 20.05.2020 ausschließlich im Internet.
Nach telefonischer Vereinbarung (Telefon Nr. 03901 / 65604, Ansprechpartnerin Frau Weber) ist eine Einsichtnahme im Bauamt der Hansestadt Salzwedel möglich.
Die Planentwürfe sind während der Auslegungszeit auch auf dieser Seite online einzusehen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift beim Bauamt der Hansestadt Salzwedel, An der Mönchskirche 7, Zi. 27 oder unter der E-Mailadresse m.weber@salzwedel.de vorgebracht werden.
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II.) Öffentliche Auslegung & Beteiligung
Bebauungsplan Nr. 41-22 „Wohngebiet Am Gesundbrunnen“
1. Begründung zum Bebauungsplan
2. Bebauungsplan (Planzeichnung)
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Photovoltaik Fuchsberg 2
1. Änderung des Flächennutzungsplanes - "Photovoltaik Fuchsberg 2"
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 17 "Photovoltaik Fuchsberg 2"
- Entwurf Planzeichnung
- Entwurf Vorhaben- und Erschließungsplan
- Entwurf Begründung Teil I
- Anlage 1 - Artenschutzrechtliche Einschätzung
- Anlage 2 - Maßnahmenkonzept
- Anlage 3 - Biotypenkarte
1. Änderung des Flächennutzungsplanes - "Photovoltaik Fuchsberg 2" und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 17 "Photovoltaik Fuchsberg 2"
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III.) Bauleitplanung
--- Flächennutzungsplan Salzwedel ---
wirksam seit 24. 06. 2020
1. Bekanntmachung und Anlage
2. Gebietsabgrenzung
3. Flächennutzungsplan
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Bebauungspläne
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--Photovoltaik Maxdorf---
2. Änderung des Flächennutzungsplanes - "Photovoltaik Maxdorf"Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 19 “Photovoltaik Maxdorf“
Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
1. Kurzerläuterung
2. Flächennutzungsplan Vorentwurf
3. Bebauungsplan Vorentwurf
4. Textliche Festsetzungen Vorentwurf
5. Vorhaben- und Erschließungsplan Vorentwurf
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---SALZWEDEL JENNY-MARX-STRASSE---
Aufstellung der 3. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 8-92(E)
Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss gefasst.
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---GEWERBEGEBIET FUCHSBERGER STRASSE---
Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 38-08 "Erweiterung Gummiwerk"
Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss gefasst.
Bebauungsplan Nr. 38-08 "Erweiterung Gummiwerk"
in Kraft getreten am 24. 05. 2017
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---Photovoltaik Fuchsberg---
1. Änderung des Flächennutzungsplanes - Photovoltaik Fuchsberg 2
Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beendet
Vorhabenbezogener Bebauungsplan (einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan) Nr. 17 "Photovolaik Fuchsberg 2"
Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beendet
Vorentwurf Plan
Vorentwurf VEP
Vorentwurf Begründung
Anlage 1 Artenschutzrechtliche Einschätzung
Anlage 2 Maßnahmenkonzept
Anlage 3 Biotoptypenkarte
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---Wohngebiet Hoyersburger Strasse---
Bebauungsplan Nr. 40-20 "Wohngebiet Hoyersburger Straße"
Verfahrensstand: Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beendet
Entwurf Bebauungsplan-zeichnerische und textliche Festsetzungen
Begründung
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---Photovoltaik Hoyersburger Straße---
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18 "Photovoltaik Hoyersburger Straße"
Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beendet
Entwurf Bebauungsplan - zeichnerische und textliche Festsetzungen
Begründung
Gebietsabgrenzung
Vorhaben und Erschließungsplan
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--- WOHNGEBIET ARENDSEER STRASSE/GROSS CHÜDENER WEG ---
1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 4-91 (Teil 2) "Wohngebiet nördlich Arendseer Straße/Groß Chüdener Weg" mit örtlicher Bauvorschrift
Verfahrensstand: In Kraft getreten am 27.10.2021
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---GEWERBE- UND INDUSTRIEGEBIET SALZWEDEL NORD---
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15-94 "Gewerbe- und Industriegebiet Salzwedel-Nord"
in Kraft getreten am 21. 02. 2021
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---Pretzier "Gewerbegebiet Königstedter Weg"---
Bebauungsplan Nr. 7-19 Pretzier "Gewerbegebiet Königstedter Weg"
Verfahrensstand: In Kraft getreten am 27.10.2021
---Wohngebiet Braunschweiger Straße---
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14-93 (Teil 1) "Braunschweiger Straße" mit örtlicher Bauvorschrift
In Kraft getreten am 07.08.2019
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---Gewerbegebiet Gerstedter Weg---
4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 13-93 "Erweiterung Gewerbegebiet Gerstedter Weg"
Verfahrensstand: Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beendet
1. Plan Entwurf
2. Begründung / Umweltbericht Entwurf
3. Schalltechnische Gutachten
4. Umweltbezogene Stellungnahmen
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---Biogas-Bombeck---
Vorzeitiger vorhabenbezogener Bebauungsplan (einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan) Nr. 15 "Biogas Bombeck"
in Kraft getreten am 23. 05. 2018
1. Amtliche Bekanntmachung
2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan
3. Vorhaben - und Erschließungsplan
4. Begründung mit Umweltbericht
5. Anlage 1 - Geruchsgutachten
6. Anlage 2 - Störfallgutachten
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---SALZWEDEL-NEUTORSTRASSE---
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 – 92(E) "Salzwedel-Innenstadt“
in Kraft getreten am 21. 09. 2017
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IV.) Soldatengesetz
Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermittlung gemäß § 58 c des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten - Bekanntmachung
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V.) Führungszeugnisse & Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
Seit dem 01. September 2014 besteht für jeden Bürger die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über folgendes Online-Portal zu beantragen: www.fuehrungszeugnis.bund.de
Selbstverständlich ist es auch weiterhin möglich, das Führungszeugnis bzw. den Gewerbezentralregisterauszug im Bürgerbüro der Hansestadt Salzwedel zu beantragen.
Widerspruch gegen Gruppenauskunft
Nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) i. d. F. vom 3. 5. 2013, letztmalig geändert am 19. 6. 2020, BGBl. I S. 1328, kann jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Erteilung einer Gruppenauskunft über seine Daten ohne Angabe von Gründen und gebührenfrei widersprechen:
a. an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene
(Daten: Vor- und Familienname, Doktorgrad sowie derzeitige Anschriften)
b. an Mandatsträger, Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen
(Daten: Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschriften sowie zusätzlich Datum und Art des Jubiläums)
c. Adressbuchverlage
(Daten: Vor- und Familienname, Doktorgrad und derzeitige Anschriften aller Einwohnerinnen und Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben).
Personen, die mit der Auskunftserteilung in diesen Fällen insgesamt oder einzeln nicht einverstanden sind, können dies der Hansestadt Salzwedel, Bürgerbüro, Am Schulwall 1, 29410 Hansestadt Salzwedel, mitteilen.
Entsprechende Vordrucke werden im Formularbereich der städtischen Homepage bereitgestellt.
Bitte beachten Sie, dass nach § 50 Abs. 2 BMG Altersjubiläen im Sinne von b. nur noch der 70. Geburtstag und jeder fünfte weitere Geburtstag und Ehejubiläen das 50. und jedes folgende Ehejubiläen sind.
Bereits erteilte Übermittlungssperren nach dem vorher geltenden Meldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt bleiben bestehen und brauchen nicht erneuert zu werden.
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VI.) Illegale Graffiti - Was tun?
IInformation der Stadtverwaltung -
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VII.) Deutsche Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung hat ein Büro im Bürgercenter, Am Schulwall 1 in 29410 Hansestadt Salzwedel.
Bitte vereinbaren Sie zunächst einen Termin für Ihre Beratung unter der Telefonnummer: 0391 / 73990! Ansonsten steht das kostenlose Servicetelefon für telefonische Auskünfte unter Telefon 0800-100048090 zur Verfügung.
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VIII.) LEADER-Konzept
Lokale Aktionsgruppe erarbeitet LEADER-Konzept für neue Förderphase - Konzept und Projektbogen
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IX.) Fortschreibung integriertes Verkehrsentwicklungskonzept
Verkehrsentwicklungskonzept - Beschlossene Fassung vom 08. 03. 2017
Anlagen:
01 - Straßennetzstruktur
Übersicht inkl. der Straßenbaulastträger
02 - Verkehrsorganisation
Übersicht inkl. Ampelanlagen, Kreisverkehre, Fußgängerüberwege u. ä.
03 - Geschwindigkeitsbeschränkungen
Übersicht der Geschwindigkeitszonen (von 10 km/h bis mind. 50 km/h)
04 - Stellplatz Innenstadt Hansestadt Salzwedel
Übersicht kostenpflichtiger und kostenfreier Parkplätze inkl. Kapazitäten
05 - Stellplatzauslastung (vormittags)
Übersicht über die Belegung der Parkflächen am frühen Morgen und Vormittag
06 - Stellplatzauslastung (nachmittags)
Übersicht über die Belegung der Parkflächen am Nachmittag
07 - Stellplatzauslastung (nachts)
Übersicht über die Belegung der Parkflächen Abends und in der Nacht
08 - Haltestellenerschließungswirkung
ÖPNV Standorte der Haltestellen und Linienplan
09 - Bestand Radverkehr
Übersicht über die Radwege
10 - Umgestaltungsvorschlag
Mögliche Umgestaltung der Haltestelle am "Dreiländerecks (Südbockhorn / Lüneburger Straße / Böddenstedter Weg)
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X.) Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes
Die Hansestadt Salzwedel hat in den Jahren 2000 und 2001 ein Stadtentwicklungskonzept für den Zeitraum bis 2010 aufgestellt, das bisher den Stadtumbauprozess planerisch begleitet hat. Das Stadtentwicklungskonzept wurde in den Jahren 2010 bis 2013 bis zum Jahr 2020 fortgeschrieben. Schwerpunkt waren bisher die Aufgaben und Maßnahmen des Programmes Stadtumbau-Ost, für die das Stadtentwicklungskonzept 2001 aufgestellt und im Bundeswettbewerbmit einem 3. Preis ausgezeichnet wurde. Aufgrund der vom Bund vorgesehenen Integration der Programme Stadtsanierung und Städtebaulicher Denkmalschutz in den Stadtumbau-Ost ist auch deren gesamtstädtische Integration in das Stadtentwicklungskonzept erforderlich. Weiterhin soll das Programm Soziale Stadt in das Stadtentwicklungskonzept einbezogen werden.
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XI.) 3. Stufe der EU-Lärmkartierung
Das Landesamt für Umweltschutz hat für die Hansestadt Salzwedel gemäß § 47 c Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) die Lärmkarten aus der 2. Stufe der EU-Lärmkartierung überprüft und überarbeitet.
In der dritten Stufe der EU-Lärmkartierung werden Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsauf-kommen von über 3 Millionen Kfz/Jahr berücksichtigt. Für Salzwedel trifft dies auf den Abschnitt der B 71/B248 vom Kreisverkehr Fuchsberg bis zum Kreisverkehr Schillerstraße zu.
Der Stadtrat hat aufgrund der Kartierungsergebnisse beschlossen, keinen Lärmaktionsplan aufzustellen.
Amtliche Bekanntmachung
Lärmkartierung Ernst-Thälmann-Straße
Lärmkartierung Magdeburger Straße