Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Wirtschaftsplan 2026 im Sinne § 16 Abs. 4 EigBG LSA
Bekanntgemacht am: 22.01.2026
Bekanntmachung zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 im Sinne des § 16 Abs. 4 EigBG LSA
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Salzwedel für das Wirtschaftsjahr 2026 wurde vom Stadtrat der Hansestadt Salzwedel am 26. November 2025 beschlossen.
Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht und gemäß § 16 (4) des Eigenbetriebs-gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt bekannt gegeben. Das Bekanntmachungsorgan ist in Anwendung von § 21 (1) der Hauptsatzung der Hansestadt Salzwedel die Internetadresse www.salzwedel.de/Bekanntmachungen .
Der gesamte Wirtschaftsplan, einschließlich des Erfolgs- und Vermögensplanes sowie der Stellenübersicht, liegt an sieben Tagen und zwar vom 22. Januar 2026 bis zum 30. Januar 2026 während er Dienstzeiten (Montag bis Freitag 9.00 – 12.00 Uhr) bei der Hansestadt Salzwedel, Bürgercenter, Am Schulwall 1, 29410 Salzwedel, im Kämmereiamt, Zimmer 2.13 öffentlich zur Einsichtnahme aus.
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025
Bekanntgemacht am: 28.03.2025
Der Stadtrat der Hansestadt Salzwedel hat in seiner Sitzung am 26.02.2025 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.
Das Dokument der Haushaltssatzung 2025 finden Sie hier: Haushaltssatzung 2025
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes zur Einsichtnahme im Bürgercenter der Hansestadt Salzwedel, Zimmer 2.08., in 29410 Hansestadt Salzwedel öffentlich aus, und zwar am 31.03.2025 bis 03.04.2025 sowie am 07.04.2025 und 08.04.2025, jeweils von 9:00 - 12:00 Uhr und von 13:30 - 15:30 Uhr und am 04.04.2025 von 9:00 - 12:00 Uhr.
Die nach § 107 Abs. 4 und § 108 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) erforderlichen Genehmigungen sind durch den Altmarkkreis Salzwedel am 26.03.2025 mit Aktenzeichen 0.82.3.-1520.455 erteilt worden.
Hansestadt Salzwedel, den 28.03.2025
gez. Meining (Siegel)
Bürgermeister
Das Dokument der Bekanntmachung der Haushaltssatzung finden Sie hier: Bekanntmachung der Haushaltssatzung
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Öffentliche Auslegung des PEIP Grünes Band Sachsen-Anhalt
Bekanntgemacht am: 20.01.2026
Der Pflege-, Entwicklungs- und Informationsplan (PEIP) für das Nationale Naturmonument Grünes Band Sachsen-Anhalt wird in der Zeit vom 26. Januar bis 28. Februar 2026 öffentlich zugänglich gemacht. Die Auslegung erfolgt über das Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt.
Der Plan enthält Handlungsempfehlungen und Maßnahmevorschläge, die keine rechtsverbindliche Wirkung entfalten. Die vorgeschlagenen Maßnahmen können innerhalb der kommenden Jahre umgesetzt werden. Sie tragen zur Entwicklung des Grünen Bandes bei, sichern den ökologischen Wert des Schutzgebietes und stärken dessen Bedeutung für Natur, Kultur und Tourismus.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Institutionen und Nutzungsberechtigte haben die Möglichkeit, den Plan in diesem Zeitraum einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen endet 14 Tage nach Abschluss der Auslegung, also am 14. März 2026. Stellungnahmen können unter anderem digital über das Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt eingereicht werden.
Zusätzlich liegt der Plan in analoger Form in den Landkreisen Harz, Börde, Altmarkkreis Salzwedel und Stendal aus. Dort kann er während der üblichen Geschäftszeiten der jeweiligen Kreisverwaltungen eingesehen werden.
Mit der öffentlichen Auslegung wird die Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Träger öffentlicher Belange sichergestellt. Ziel ist es, die Entwicklung und den Schutz des Nationalen Naturmonuments Grünes Band Sachsen-Anhalt transparent zu gestalten und Anregungen sowie Hinweise aus der Bevölkerung und von Fachinstitutionen einzubeziehen.
Kontakt: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt
Leipziger Straße 58
39112 Magdeburg
Telefon: +49 (0)391 567-1642
E-Mail: GruenesBandLSA@mwu.sachsen-anhalt.de
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Öffentliche Bekanntmachung Jahresabschluss 2024 Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Salzwedel mbH
Bekanntmachung: 12.01.2026
Die Gesellschafterversammlung der Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Salzwedel mbH hat in ihrer Sitzung am 04. Dezember 2025 die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024, die Entlastung des Aufsichtsrates und des Geschäftsführers sowie die Verwendung des Jahresüberschusses 2024 beschlossen.
Mit Datum vom 03. September 2025 wurde durch die DOMUS AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft, Hannover, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung 2024 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 625.824,99 EUR aus. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrages in Höhe von 3.644.759,73 EUR ergibt sich ein Bilanzgewinn in Höhe von 4.270.584,72 EUR. Aus dem Bilanzgewinn werden 250.000,00 EUR an die Gesellschafterin Hansestadt Salzwedel ausgeschüttet und der Restbetrag in Höhe von 4.020.584,72 EUR auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht und gemäß § 133 (1) Nr. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt bekannt gegeben. Das Bekanntmachungsorgan ist in Anwendung von § 21 (1) der Hauptsatzung der Hansestadt Salzwedel die Internetadresse https://www.salzwedel.de/de/stadt/politik-amp-verwaltung/bekanntmachungen.html
Vom Tage der Bekanntgabe an liegen der Jahresabschluss und der Lagebericht an 14 Tagen, und zwar vom 12. Januar 2026 bis zum 26. Januar 2025, bei der Hansestadt Salzwedel, im Bürgercenter, 29410 Hansestadt Salzwedel, im Kämmereiamt, Zimmer 2.13, während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr) zur Einsichtnahme aus.
Bekanntmachung Jahresabschluss 2024 Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Salzwedel mbH (pdf)
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Öffentliche Bekanntmachung Jahresabschluss 2024 Seniorenzentrum VITA gGmbH
Bekanntgemacht am: 12.01.2026
Die Gesellschafterversammlung der Seniorenzentrum VITA gGmbH hat in ihrer Sitzung am 01.Dezember 2025 die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024, die Entlastung des Aufsichtsrates und des Geschäftsführers sowie die Verwendung des Jahresüberschusses 2024 beschlossen.
Mit Datum vom 09. Mai 2025 wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Höweler, Rischmann und Partner mbH aus Braunschweig, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung 2024 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 202.168,03 EUR aus. Dieser Betrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht und gemäß § 133 (1) Nr. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt bekannt gegeben. Das Bekanntmachungsorgan ist in Anwendung von § 21 (1) der Hauptsatzung der Hansestadt Salzwedel die Internetadresse https://www.salzwedel.de/de/stadt/politik-amp-verwaltung/satzungen.html.
Vom Tage der Bekanntgabe an liegen der Jahresabschluss und der Lagebericht an 14 Tagen, und zwar vom 12. Januar 2026 bis zum 26. Januar 2026, bei der Hansestadt Salzwedel im Bürgercenter, im Kämmereiamt, Zimmer 2.13, während der Dienststunden (Montag bis Freitag, von 9:00 – 12:00 Uhr) zur Einsichtnahme aus.
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Öffentliche Bekanntmachung Jahresabschluss 2024 FUS Freizeit und Service Salzwedel GmbH
Bekanntgemacht am: 12.01.2026
Die Gesellschafterversammlung der FUS Freizeit und Service Salzwedel GmbH hat in ihrer Sitzung am 10. Dezember 2025 die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 und die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführerin beschlossen.
Mit Datum vom 13. März 2025 wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Starke Revision und Treuhand GmbH für das Geschäftsjahr 01.01.2024 bis 31.12.2024 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung 2024 weist ein Jahresergebnis in Höhe von 0 EUR aus. Die Hansestadt Salzwedel hat einen Defizitausgleich von 179.401,50 EUR geleistet.
Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht und gemäß § 133 (1) Nr. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt bekannt gegeben. Das Bekanntmachungsorgan ist in Anwendung von § 21 (1) der Hauptsatzung der Hansestadt Salzwedel die Internetadresse https://www.salzwedel.de/de/stadt/politik-amp-verwaltung/bekanntmachungen.html .
Vom Tage der Bekanntgabe an liegen der Jahresabschluss und der Lagebericht an 14 Tagen, und zwar vom 12. Januar 2026 bis zum 26. Januar 2026, bei der Hansestadt Salzwedel, Im Bürgercenter, 29410 Salzwedel, im FD Kämmerei, Zimmer 2.13, während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr) zur Einsichtnahme aus.
Jahresabschluss 2024 FUS Freizeit und Service Salzwedel GmbH (pdf)
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Öffentliche Bekanntmachung Jahresabschluss 2024 Eigenbetrieb „Kindertagesstätten Salzwedel“
Bekanntgemacht am: 12.01.2026
Das Rechnungsprüfungsamt des Altmarkkreis Salzwedel hat mit Schreiben vom 27. März 2025 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Ebner Stolz GmbH & CoKG, Zweigniederlassung Leipzig, beauftragt, den Jahresabschluss zum 31.12.2024 des Eigenbetriebes „Kindertagesstätten Salzwedel“ zu prüfen. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 23. September 2025 erteilt.
Der Stadtrat der Hansestadt Salzwedel hat in seiner Sitzung am 26. November 2025 die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebes „Kindertagesstätten Salzwedel“ und die Entlastung der Betriebsleiterin beschlossen.
Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht und gemäß § 133 (1) des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt i.V.m. § 19 (5) des Eigenbetriebsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt bekannt gegeben. Das Bekanntmachungsorgan ist in Anwendung von § 21 (1) der Hauptsatzung der Hansestadt Salzwedel die Internetadresse https://www.salzwedel.de/de/stadt/politik-amp-verwaltung/bekanntmachungen.htmln.
Vom Tage der Bekanntgabe an liegen der Jahresabschluss und der Lagebericht an 7 Tagen, und zwar vom 12. Januar 2026 bis zum 20. Januar 2026, bei der Hansestadt Salzwedel, im Bürgercenter, 29410 Hansestadt Salzwedel, im Kämmereiamt, Zimmer 2.13, während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr) zur Einsichtnahme aus.
Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebes "Kindertagesstätten Salzwedel" (pdf)
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Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung RPA
Bekanntgemacht am: 05.05.2025
Der Stadtrat der Hansestadt Salzwedel hat in seiner Sitzung am 30.04.2025 folgende Aufhebungssatzung beschlossen:
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung von Prüfungen durch das Rechnungsprüfungsamt der Hansestadt Salzwedel (Gebührensatzung RPA) vom 27. Mai 2010 wird aufgehoben.
Das Dokument der Bekanntmachung der Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung finden Sie hier: Bekanntmachung
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Satzung über Festsetzung der Realsteuerhebesätze
Bekanntmachung: 01.03.2025
Aufgrund der §§ 5, 8 und 99 des Kommunalverfassungsgesetzes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBI. LSA S. 288), der §§ 1, 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. der Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBI. LSA S. 405), der §§ 1 und 16 des Gewerbesteuergesetztes i. d. F. der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBI. I S 4167) in der jeweils geltenden Fassung sowie der §§ 1, 25 und 28 des Grundsteuergesetztes vom 07.08.1973 (BGBI. I S. 965) in der i. d. ab dem 01.01.2025 geltenden Fassung des Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts vom 26.11.2019 (BGBI. I, S. 1794), zuletzt geändert auch Artikel 21 des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBI. I S. 2294) sowie §§ 1,2 Grundsteuerhebesatzgesetz Sachsen-Anhalt vom 01.11.2024 (GVBI. LSA 2024 S. 312) erlässt die Hansestadt Salzwedel aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 26.02.2025 die unter "Satzungen" aufrufbare Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze.
Hansestadt Salzwedel, 27.02.2025
Bürgermeister
Olaf Meining
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Information zur EU-Umgebungslärmrichtlinie
Online veröffentlicht am: 05.09.2024
Nach den Bestimmungen der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in § 47 a-f BImSchG sowie der Verordnung über die Lärmkartierung - 34.BImSchV in Verbindung mit der Immissionszuständigkeitsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt musste die Hansestadt Salzwedel eine Lärmkartierung der in ihrem Territorium befindlichen Hauptverkehrsstraßen (hier: Straßen mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke – DTV – von 8.200 Kfz/24 h und mehr) durchführen. Innerhalb des Hoheitsbereichs der Hansestadt Salzwedel betrifft dies die Bundesstraße B71/B248 auf einem Streckenabschnitt von 2,74 km Länge vom Kreisverkehr Fuchsberg bis zum Kreisverkehr Schillerstraße.
Durch Beteiligung an einer zentralen Vergabe der Lärmkartierung der in Sachsen-Anhalt befindlichen Hauptverkehrsstraßen ist die Hansestadt Salzwedel der Verpflichtung zur Lärmkartierung fristgerecht nachgekommen.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurde die Öffentlichkeit richtlinienkonform in einem zweistufigen Verfahren beteiligt. Zur vorliegenden Ausfertigung des Lärmaktionsplanes wurden von der Öffentlichkeit keine Einwände geltend gemacht.
Ausgehend von den Ergebnissen der Lärmkartierung und der Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren wurde der vorliegende Lärmaktionsplan der Hansestadt Salzwedel (4. Runde) ausgefertigt. In Anbetracht eines fehlenden zwingenden Handlungserfordernisses wurden keine Lärmminderungsmaßnahmen im Lärmaktionsplan der Stadt Salzwedel festgelegt.
Salzwedel, 05. September 2024 Hansestadt Salzwedel
Der Bürgermeister
Anlagen:
01 Ergebnisbericht Umgebungslärmkartierung Stufe 4
02 Lärmaktionsplan Hansestadt Salzwedel
Photovoltaik - Freiflächenkonzept der Hansestadt Salzwedel 2023
Bereitstellungstag: 22.11.2023
Der Stadtrat der Hansestadt Salzwedel hat in öffentlicher Sitzung am 1.11.2023 das „Gesamträumliche, leitbildbasierte Kriterienkonzept mit Bewertungstool zur städtebaulichen Vorprüfung und zum Ranking von Standortfragen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Hansestadt Salzwedel“ (PV-Konzept Salzwedel) beschlossen.
Erläuterungsteil (pdf)
Bewertungstool zur städtebaulichen Vorprüfung (xlsx)
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Integriertes Stadtentwicklungskonzeptes 2035
Bereitstellungstag: 22.04.2024
Teile Gesamtstadt und Innenstadt
Der Stadtrat der Hansestadt Salzwedel hat in seiner Sitzung am Mittwoch, den 11. April 2024, das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2035 mit den Teilen Gesamtstadtanalyse und Innenstadtkonzept beschlossen.
Das Integrierte Stadtentwicklungs-konzept 2035 dient als Leitfaden der Stadtentwicklung. Es berücksichtigt neben der Reaktion auf demografische Veränderungen auch die stadträumlichen und denkmalpflegerischen Aspekte sowie die Handlungsfelder der wirtschaftlichen Entwicklung, der Einzelhandels- und Versorgungsstrukturen, der Bildung, der sozialen Betreuung, die Integration sozialer Problembereiche und die Resilienz der Stadt bei klimatischen Veränderungen.
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Förderung der Kinder- und Jugendarbeit: Richtlinie der Hansestadt Salzwedel
Nachfolgend die Richtlinie der Hansestadt Salzwedel über die Förderung der organisierten Kinder- und Jugendarbeit.
Diese Richtlinie tritt zum 1. Juli 2023 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Richtline vom 24. Mai 2000 außer Kraft.
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Online-Auktionen
Die Online-Auktion von gepfändeten Objekten finden sie hier.
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I.) Bekanntmachungen - Bauleitplanung
Bebauungsplan Nr. 43-23 "Einkaufsmarkt Lüneburger Straße 5" und 9. Änderung des Flächennutzungsplans "Einkaufsmarkt Lüneburger Straße 5"
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Bereitgestellt am: 12.01.2026
Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 43-23 "Einkaufsmarkt Lüneburger Straße 5" und zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans "Einkaufsmarkt Lüneburger Straße 5"
Veröffentlichung der Entwürfe der Bauleitpläne nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Hauptausschuss der Hansestadt Salzwedel hat in seiner Sitzung am 12.11.2025 dem Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplans "Einkaufsmarkt Lüneburger Straße 5" die Begründung unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt und die Veröffentlichung des Entwurfs des Bauleitplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen (2025/199). Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wird gemäß § 4a Abs. 2 BauGB parallel zur Veröffentlichung vorgenommen.
Ebenfalls am 12.11.2025 hat der Hauptausschuss den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 43-23 "Einkaufsmarkt Lüneburger Straße 5" die Begründung mit Umweltbericht, die umweltbezogenen Informationen und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der vorliegenden Fassung gebilligt und die Veröffentlichung des Entwurfs des Bauleitplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen (2025/198). Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wird gemäß § 4a Abs. 2 BauGB parallel zur Veröffentlichung vorgenommen.
Ziel der Planung ist die Regelung der baulichen Nutzung innerhalb der innerstädtischen Verdichtungsfläche an der Lüneburger Straße 5 mit dem Ziel der Ansiedlung einer Verkaufseinrichtung und der Schaffung eines geordneten Übergangs zur Wohnbebauung. Das Plangebiet umfasst ca. 1,69 ha und befindet sich zwischen der Lüneburger Straße (einschließlich) und dem Friedhof im Süden. In unmittelbarer Nähe befindet sich der Böddenstedter Weg. Die genauere Abgrenzung ist im nachstehend abgebildeten Kartenauszug durch eine breite Linie kenntlich gemacht.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 43-23 "Einkaufsmarkt Lüneburger Straße 5", die Begründung mit Umweltbericht, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und weitere Gutachten, sowie die umweltbezogenen Informationen und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, sowie der Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplans "Einkaufsmarkt Lüneburger Straße 5" mit Begründung und Umweltbericht werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 19.01.2026 bis zum 20.02.2026
im Internet auf der Website der Hansestadt Salzwedel (www.salzwedel.de >Politik & Verwaltung >Bekanntmachungen >II. Öffentliche Auslegung & Beteiligung) sowie durch Auslegung der Unterlagen im Fachbereich Bauen und Liegenschaften der Hansestadt Salzwedel, An der Mönchskirche 7, Zimmer 27 (1. Obergeschoss) und Zimmer 41 (2. Obergeschoss), während folgender Zeiten:
Montag und Donnerstag: 8:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 8:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch und Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Innerhalb der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden an Stadtplanung@salzwedel.de, sowie auch über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt unter folgendem Link:
https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/kurz/1002739
https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/kurz/1002740
Bei Bedarf können sie auf anderem Weg abgegeben werden an: Hansestadt Salzwedel, Fachbereich Bauen und Liegenschaften, An der Mönchskirche 5, 29410 Hansestadt Salzwedel.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben.
Umweltbezogene Stellungnahmen:
A. Altmarkkreis Salzwedel vom 12.09.2024
B. Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Abt. Archäologie vom 29.08.2024
C. Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen‐Anhalt vom 02.09.2024
D. Altmarkkreis Salzwedel, Ordnungsamt vom 24.09.2025
Seitens der oberen Behörden wurde bezüglich der Zuständigkeit an den Altmarkkreis Salzwedel verwiesen. Umweltbezogene Informationen sind der Stellungnahme des Altmarkkreises vom 12.09.2024 zu entnehmen.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind neben dem Umweltbericht verfügbar und liegen aus:
Schutzgut Fläche:
‐ Aussagen zur Inanspruchnahme von Flächen in den Begründungen, den Umweltberichten sowie der Eingriffs‐/Ausgleichsbilanzierung
‐ Hinweise zu Bodenkulturdenkmälern und erforderlicher Dokumentation in der Stellungnahme B
Schutzgut Boden:
‐ Aussagen zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden in den Begründungen, den Umweltberichten, der Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung und in der Stellungnahme A
‐ Aussagen zur Bodenbeschaffenheit in der Stellungnahme C
‐ Hinweise zu Kampfmitteln in der Stellungnahme A, D
‐ Baugrundgutachten
Schutzgut Wasser:
‐ Aussagen in der Begründung und im Umweltbericht
‐ Aussagen in der Stellungnahme A
‐ Baugrundgutachten
Schutzgut Klima/ Luft:
‐ Aussagen in der Begründung und im Umweltbericht/Anlagen
‐ Aussagen in der Stellungnahme A
Schutzgut Arten / Biotope:
‐ Aussagen in der Begründung und im Umweltbericht/Anlagen
‐ Aussagen im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag
‐ Aussagen in der Stellungnahme A
Schutzgut Landschaftsbild:
‐ Aussagen in der Begründung und im Umweltbericht
‐ Aussagen in der Stellungnahme A
Schutzgut Mensch:
‐ Aussagen in der Begründung und im Umweltbericht, Verkehrsprognose und Schallgutachten
‐ Aussagen in der Stellungnahme A
Schutzgut Kultur‐ und Sachgüter:
‐ Aussagen in der Begründung und im Umweltbericht
‐ Hinweise zu Bodenkulturdenkmälern und erforderlicher Dokumentation in der Stellungnahme B
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Genehmigung 4. Änderung Flächennutzungsplan PV Bahnlinie Rockenthin - Hansestadt Salzwedel
Bereitgestellt am: 05.11.2025
Genehmigung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans - Photovoltaik Bahnlinie Rockenthin-Hansestadt Salzwedel
Die vom Stadtrat in der Sitzung am 30. April 2025 beschlossene 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Salzwedel - Photovoltaik Bahnlinie Rockenthin wurde vom Altmarkkreis Salzwedel am 21. Oktober 2025, Aktenzeichen 63.0-2. 1-25-011 gem. § 6 BauGB.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Bekanntmachung (pdf)
II.) Veröffentlichung, Auslegung & Beteiligung
Bebauungsplan Nr. 43-23 „Einkaufsmarkt Lüneburger Straße 5“ - 9. Änderung des Flächennutzungsplans „Einkaufsmarkt Lüneburger Straße 5“
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Bereitgestellt am: 12.01.2026
Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 43-23 "Einkaufsmarkt Lüneburger Straße 5" und zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans "Einkaufsmarkt Lüneburger Straße 5"
Veröffentlichung der Entwürfe der Bauleitpläne nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Hauptausschuss der Hansestadt Salzwedel hat in seiner Sitzung am 12.11.2025 dem Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplans "Einkaufsmarkt Lüneburger Straße 5" die Begründung unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt und die Veröffentlichung des Entwurfs des Bauleitplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen (2025/199). Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wird gemäß § 4a Abs. 2 BauGB parallel zur Veröffentlichung vorgenommen.
Ebenfalls am 12.11.2025 hat der Hauptausschuss den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 43-23 "Einkaufsmarkt Lüneburger Straße 5" die Begründung mit Umweltbericht, die umweltbezogenen Informationen und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der vorliegenden Fassung gebilligt und die Veröffentlichung des Entwurfs des Bauleitplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen (2025/198). Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wird gemäß § 4a Abs. 2 BauGB parallel zur Veröffentlichung vorgenommen.
Ziel der Planung ist die Regelung der baulichen Nutzung innerhalb der innerstädtischen Verdichtungsfläche an der Lüneburger Straße 5 mit dem Ziel der Ansiedlung einer Verkaufseinrichtung und der Schaffung eines geordneten Übergangs zur Wohnbebauung. Das Plangebiet umfasst ca. 1,69 ha und befindet sich zwischen der Lüneburger Straße (einschließlich) und dem Friedhof im Süden. In unmittelbarer Nähe befindet sich der Böddenstedter Weg. Die genauere Abgrenzung ist im nachstehend abgebildeten Kartenauszug durch eine breite Linie kenntlich gemacht.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 43-23 "Einkaufsmarkt Lüneburger Straße 5", die Begründung mit Umweltbericht, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und weitere Gutachten, sowie die umweltbezogenen Informationen und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, sowie der Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplans "Einkaufsmarkt Lüneburger Straße 5" mit Begründung und Umweltbericht werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 19.01.2026 bis zum 20.02.2026
im Internet auf der Website der Hansestadt Salzwedel (www.salzwedel.de >Politik & Verwaltung >Bekanntmachungen >II. Öffentliche Auslegung & Beteiligung) sowie durch Auslegung der Unterlagen im Fachbereich Bauen und Liegenschaften der Hansestadt Salzwedel, An der Mönchskirche 7, Zimmer 27 (1. Obergeschoss) und Zimmer 41 (2. Obergeschoss), während folgender Zeiten:
Montag und Donnerstag: 8:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 8:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch und Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Innerhalb der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden an Stadtplanung@salzwedel.de, sowie auch über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt unter folgendem Link:
https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/kurz/1002739
https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/kurz/1002740
Bei Bedarf können sie auf anderem Weg abgegeben werden an: Hansestadt Salzwedel, Fachbereich Bauen und Liegenschaften, An der Mönchskirche 5, 29410 Hansestadt Salzwedel.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben.
Umweltbezogene Stellungnahmen:
A. Altmarkkreis Salzwedel vom 12.09.2024
B. Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Abt. Archäologie vom 29.08.2024
C. Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen‐Anhalt vom 02.09.2024
D. Altmarkkreis Salzwedel, Ordnungsamt vom 24.09.2025
Seitens der oberen Behörden wurde bezüglich der Zuständigkeit an den Altmarkkreis Salzwedel verwiesen. Umweltbezogene Informationen sind der Stellungnahme des Altmarkkreises vom 12.09.2024 zu entnehmen.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind neben dem Umweltbericht verfügbar und liegen aus:
Schutzgut Fläche:
‐ Aussagen zur Inanspruchnahme von Flächen in den Begründungen, den Umweltberichten sowie der Eingriffs‐/Ausgleichsbilanzierung
‐ Hinweise zu Bodenkulturdenkmälern und erforderlicher Dokumentation in der Stellungnahme B
Schutzgut Boden:
‐ Aussagen zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden in den Begründungen, den Umweltberichten, der Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung und in der Stellungnahme A
‐ Aussagen zur Bodenbeschaffenheit in der Stellungnahme C
‐ Hinweise zu Kampfmitteln in der Stellungnahme A, D
‐ Baugrundgutachten
Schutzgut Wasser:
‐ Aussagen in der Begründung und im Umweltbericht
‐ Aussagen in der Stellungnahme A
‐ Baugrundgutachten
Schutzgut Klima/ Luft:
‐ Aussagen in der Begründung und im Umweltbericht/Anlagen
‐ Aussagen in der Stellungnahme A
Schutzgut Arten / Biotope:
‐ Aussagen in der Begründung und im Umweltbericht/Anlagen
‐ Aussagen im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag
‐ Aussagen in der Stellungnahme A
Schutzgut Landschaftsbild:
‐ Aussagen in der Begründung und im Umweltbericht
‐ Aussagen in der Stellungnahme A
Schutzgut Mensch:
‐ Aussagen in der Begründung und im Umweltbericht, Verkehrsprognose und Schallgutachten
‐ Aussagen in der Stellungnahme A
Schutzgut Kultur‐ und Sachgüter:
‐ Aussagen in der Begründung und im Umweltbericht
‐ Hinweise zu Bodenkulturdenkmälern und erforderlicher Dokumentation in der Stellungnahme B
Dokumente zur Beteiligung der 9. Änderung des Flächennutzungsplans "Einkaufsmarkt Lüneburger Straße 5"
- Planzeichnung
- Begründung
- Gemeinsamer Umweltbericht mit dem B-Plan
- Stellungnahme LDA
- Stellungnahne LAGB
- Stellungnahme AMK Salzwedel
- Stellungnahme AMK Salzwedel Kampfmittel
Dokumente zur Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 43-23 „Einkaufsmarkt Lünebur-ger Straße 5“
- Planzeichen - Entwurf
- Begründung - Entwurf
- Umweltbericht - Entwurf
- Protokoll ökologische Kontrollbegehung
- Auswirkungsanalyse (Stand Oktober 2025)
- Verkehrsuntersuchung
- Baugrundgutachten
- Anlage 1: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
- Anlage 2: Schalltechnische Untersuchung
- Anlage 3: Biotope
- Anlage 4: Faunistischer Anlagebericht
- Anlage 5: Erfassungsbericht Brutvögel
- Stellungnahme LDA
- Stellungnahme LAGB
- Stellungnahme AMK Salzwedel
- Stellungnahme AMK Salzwedel Kampfmittel
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4. Änderung Flächennutzungsplan - Photovoltaik Rockenthin
Bereitgestellt am: 05.11.2025
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Bebauungsplan Nr. 21 "Photovoltaik Bahnlinie Rockenthin"
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Bereitgestellt am: 25.08.2025
Der Hauptausschuss der Hansestadt Salzwedel hat in seiner Sitzung am 11.06.2025 den 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan) Nr. 21 „Photovoltaik Bahnlinie Rockenthin“ die Begründung mit Umweltbericht, die umweltbezogenen Informationen und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der vorliegenden Fassung gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen (2025/148).
- Amtliche Bekanntmachung
- 2. Entwurf Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Planzeichnung
- 2. Entwurf Begründung
- 2. Entwurf Umweltbericht
- 2. Entwurf Vorhaben- und Erschließungsplan
- Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung (Stand: Mai 2025)
- Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung – Plan
- Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung – Maßnahmenplan
- Artenschutzfachbeitrag (Stand: Mai 2025)
- Blendgutachten (Nov. 2024)
- Artenschutzrechtliche Einschätzung – faunistische Kartierung (Nov. 2024)
- PV Konzept – Standortvorprüfung (Okt. 2024)
- Abwägung Beteiligung § 3(2) und § 4 (2) BauGB – Stand: 14.05.2025
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III.) Bauleitplanung
Flächennutzungsplan und Änderungen
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Flächennutzungsplan Salzwedel
wirksam seit 24. 06. 2020
1. Bekanntmachung und Anlage
2. Gebietsabgrenzung
3. Flächennutzungsplan
1. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN – PHOTOVOLTAIK FUCHSBERG 2
2. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN – PHOTOVOLTAIK MAXDORF
Wirksam seit 22.01.2024
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BEBAUUNGSPLAN NR. 42-23 „PSYCHIATRISCHES PFLEGEHEIM“
Verfahrensstand: in Kraft getreten am 13.09.2024
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18 „Photovoltaik Hoyersburger Straße“
Verfahrensstand: in Kraft getreten am 28.06.2024
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Ergänzungssatzung Nr. 2 "Andorf"
Verfahrensstand: in Kraft getreten am 28.06.2024
Amtliche Bekanntmachung (pdf)
Satzung mit Begründung und Übersichtsplan (pdf)
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Bebauungsplan Nr. 24 "Sondergebiet Biogasanlage Böddenstedt"
Verfahrensstand: in Kraft getreten am 28.06.2024
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6. Änderung Flächennutzungsplan - Sonderbaufläche Biogasanlage Böddenstedt
Wirksam seit 14.11.2023.
- Begründung (pdf)
- Umweltbericht (pdf)
- Zusammenfassende Erklärung (pdf)
- Plan (pdf)
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7. Änderung Flächennutzungsplan - Brückenstraße - Wiesenstraße
Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss gefasst
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Photovoltaik Rockenthin
Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgeschlossen
4. Änderung des Flächennutzungsplans - Photovoltaik Rockenthin
Öffentliche Auslegung der Vorentwürfe der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes - Photovoltaik Bahnlinie Rockenthin sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 21 „Photovoltaik Bahnlinie Rockenthin"
Vorentwurf Planzeichnung
Vorentwurf Begründung
Vorentwurf Umweltbericht
Vorhabengezogener Bebauungsplan Nr. 21 "Photovoltaik Bahnlinie Rockenthin"
Vorentwurf Planzeichnung
Vorentwurf Begründung
Vorentwurf Umweltbericht
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Gewerbegebiet Stappenbeck Zur Klauskirche 2
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-23 Stappenbeck "Gewerbegebiet Zur Klauskirche 2"
Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss gefasst
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3. Änderung des Flächennutzungsplans - Gewerbeflächenerweiterung Brückenstraße
Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB abgeschlossen
- Entwurf Planzeichnung zur 3. Änderung
- Entwurf Begründung
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Bebauungspläne
PHOTOVOLTAIK FUCHSBERG 2
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 17 “Photovoltaik Fuchsberg 2“
Verfahrensstand: In Kraft getreten am 26.01.2024
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Photovoltaik Hoyersburger Straße
Entwürfe des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan) Nr. 18 „Photovoltaik Hoyersburger Straße“
Verfahrensstand: Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB abgeschlossen
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Tiergarten Am Jeetzeufer
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 25 " Tiergarten Am Jeetzeufer".
Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss gefasst
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Salzwedel Brückenstraße
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 07-91 "Brückenstraße)
Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beendet
Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 07-91 - 1. Änderung "Brückenstraße" (pdf)
Vorentwurf Begründung zum Bebauungsplan Nr. 07-91 - 1. Änderung „Brückenstraße“ (pdf)
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SALZWEDEL JENNY-MARX-STRASSE
Aufstellung der 3. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 8-92(E)
Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss gefasst.
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GEWERBEGEBIET FUCHSBERGER STRASSE
Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 38-08 "Erweiterung Gummiwerk"
Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss gefasst.
Bebauungsplan Nr. 38-08 "Erweiterung Gummiwerk"
in Kraft getreten am 24. 05. 2017
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Wohngebiet Hoyersburger Strasse
Bebauungsplan Nr. 40-20 "Wohngebiet Hoyersburger Straße"
Verfahrensstand: In Kraft getreten am 22. Dezember 2022
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WOHNGEBIET ARENDSEER STRASSE/GROSS CHÜDENER WEG
1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 4-91 (Teil 2) "Wohngebiet nördlich Arendseer Straße/Groß Chüdener Weg" mit örtlicher Bauvorschrift
Verfahrensstand: In Kraft getreten am 27.10.2021
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GEWERBE- UND INDUSTRIEGEBIET SALZWEDEL NORD
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15-94 "Gewerbe- und Industriegebiet Salzwedel-Nord"
in Kraft getreten am 21. 02. 2021
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Pretzier "Gewerbegebiet Königstedter Weg"
Bebauungsplan Nr. 7-19 Pretzier "Gewerbegebiet Königstedter Weg"
Verfahrensstand: In Kraft getreten am 27.10.2021
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Wohngebiet Braunschweiger Straße
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14-93 (Teil 1) "Braunschweiger Straße" mit örtlicher Bauvorschrift
In Kraft getreten am 07.08.2019
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Gewerbegebiet Gerstedter Weg
4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 13-93 "Erweiterung Gewerbegebiet Gerstedter Weg"
Verfahrensstand: Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beendet
1. Plan Entwurf
2. Begründung / Umweltbericht Entwurf
3. Schalltechnische Gutachten
4. Umweltbezogene Stellungnahmen
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Biogas-Bombeck
Vorzeitiger vorhabenbezogener Bebauungsplan (einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan) Nr. 15 "Biogas Bombeck"
in Kraft getreten am 23. 05. 2018
1. Amtliche Bekanntmachung
2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan
3. Vorhaben - und Erschließungsplan
4. Begründung mit Umweltbericht
5. Anlage 1 - Geruchsgutachten
6. Anlage 2 - Störfallgutachten
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SALZWEDEL-NEUTORSTRASSE
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 – 92(E) "Salzwedel-Innenstadt“
in Kraft getreten am 21. 09. 2017
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Bebauungsplan 41-22 "Wohngebiet am Gesundbrunnen"
Verfahrensstand: In Kraft getreten am 31.10.2023
1. Begründung zum Bebauungsplan
2. Bebauungsplan (Planzeichnung)
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VORKAUFSRECHTSATZUNGEN
SATZUNG ÜBER DAS BESONDERE VORKAUFSRECHT MAHLSDORF "NEUER FEUERWEHRSTANDORT"
In Kraft getreten am 04.04.2025
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IV.) Soldatengesetz
Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermittlung gemäß § 58 c des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten - Bekanntmachung
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V.) Führungszeugnisse & Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
Seit dem 01. September 2014 besteht für jeden Bürger die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über folgendes Online-Portal zu beantragen: www.fuehrungszeugnis.bund.de
Selbstverständlich ist es auch weiterhin möglich, das Führungszeugnis bzw. den Gewerbezentralregisterauszug im Bürgerbüro der Hansestadt Salzwedel zu beantragen.
Widerspruch gegen Gruppenauskunft
Nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) i. d. F. vom 3. 5. 2013, letztmalig geändert am 19. 6. 2020, BGBl. I S. 1328, kann jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Erteilung einer Gruppenauskunft über seine Daten ohne Angabe von Gründen und gebührenfrei widersprechen:
a. an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene
(Daten: Vor- und Familienname, Doktorgrad sowie derzeitige Anschriften)
b. an Mandatsträger, Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen
(Daten: Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschriften sowie zusätzlich Datum und Art des Jubiläums)
c. Adressbuchverlage
(Daten: Vor- und Familienname, Doktorgrad und derzeitige Anschriften aller Einwohnerinnen und Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben).
Personen, die mit der Auskunftserteilung in diesen Fällen insgesamt oder einzeln nicht einverstanden sind, können dies der Hansestadt Salzwedel, Bürgerbüro, Am Schulwall 1, 29410 Hansestadt Salzwedel, mitteilen.
Entsprechende Vordrucke werden im Formularbereich der städtischen Homepage bereitgestellt.
Bitte beachten Sie, dass nach § 50 Abs. 2 BMG Altersjubiläen im Sinne von b. nur noch der 70. Geburtstag und jeder fünfte weitere Geburtstag und Ehejubiläen das 50. und jedes folgende Ehejubiläen sind.
Bereits erteilte Übermittlungssperren nach dem vorher geltenden Meldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt bleiben bestehen und brauchen nicht erneuert zu werden.
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VI.) Illegale Graffiti - Was tun?
Informationen, wie die Hansestadt Salzwedel Betroffene dabei unterstützt, die Sprühschäden zu beseitigen, finden Sie hier.
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VII.) LEADER-Konzept
Lokale Aktionsgruppe erarbeitet LEADER-Konzept für neue Förderphase - Konzept und Projektbogen
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VII.) Fortschreibung integriertes Verkehrsentwicklungskonzept
Verkehrsentwicklungskonzept - Beschlossene Fassung vom 08. 03. 2017
Anlagen:
01 - Straßennetzstruktur
Übersicht inkl. der Straßenbaulastträger
02 - Verkehrsorganisation
Übersicht inkl. Ampelanlagen, Kreisverkehre, Fußgängerüberwege u. ä.
03 - Geschwindigkeitsbeschränkungen
Übersicht der Geschwindigkeitszonen (von 10 km/h bis mind. 50 km/h)
04 - Stellplatz Innenstadt Hansestadt Salzwedel
Übersicht kostenpflichtiger und kostenfreier Parkplätze inkl. Kapazitäten
05 - Stellplatzauslastung (vormittags)
Übersicht über die Belegung der Parkflächen am frühen Morgen und Vormittag
06 - Stellplatzauslastung (nachmittags)
Übersicht über die Belegung der Parkflächen am Nachmittag
07 - Stellplatzauslastung (nachts)
Übersicht über die Belegung der Parkflächen Abends und in der Nacht
08 - Haltestellenerschließungswirkung
ÖPNV Standorte der Haltestellen und Linienplan
09 - Bestand Radverkehr
Übersicht über die Radwege
10 - Umgestaltungsvorschlag
Mögliche Umgestaltung der Haltestelle am "Dreiländerecks (Südbockhorn / Lüneburger Straße / Böddenstedter Weg)
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IX.) Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes
Die Hansestadt Salzwedel hat in den Jahren 2000 und 2001 ein Stadtentwicklungskonzept für den Zeitraum bis 2010 aufgestellt, das bisher den Stadtumbauprozess planerisch begleitet hat. Das Stadtentwicklungskonzept wurde in den Jahren 2010 bis 2013 bis zum Jahr 2020 fortgeschrieben. Schwerpunkt waren bisher die Aufgaben und Maßnahmen des Programmes Stadtumbau-Ost, für die das Stadtentwicklungskonzept 2001 aufgestellt und im Bundeswettbewerbmit einem 3. Preis ausgezeichnet wurde. Aufgrund der vom Bund vorgesehenen Integration der Programme Stadtsanierung und Städtebaulicher Denkmalschutz in den Stadtumbau-Ost ist auch deren gesamtstädtische Integration in das Stadtentwicklungskonzept erforderlich. Weiterhin soll das Programm Soziale Stadt in das Stadtentwicklungskonzept einbezogen werden.



































