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Hansestadt Salzwedel - Die Baumkuchenstadt
Guten Morgen Hansestadt Salzwedel - Die Baumkuchenstadt!St. Marien - Pfarrkirche der Alten StadtRathausturmplatz - Herz der Neuen StadtBurggarten"Salty Blue Notes" im RathausinnenhofBlick auf Wasserturm und Wohngebiet "Friedensring"Fachwerk im DetailDorfkirche im Ortsteil Osterwohle"Hansehof" - ehemaliger SpeicherFrühling an der Gertraudenkapelle"Klein Venedig"Traditionelle Hansefest-Eröffnung im BurggartenBlick Richtung Mönchskirche, Rathausturm und KatharinenkircheKarlsturmSonnenuntergang über der Alten StadtWinterliche Stimmung am PfefferteichMarien- und Mönchskirche vom Turm der Comenius-Schule gesehenDenkmal zur Erinnerung an die Kriegsopfer im BurggartenStadtgrün und FachwerkhäuserRast vor der Katharinenkirche
Guten Morgen Hansestadt Salzwedel - Die Baumkuchenstadt!
St. Marien - Pfarrkirche der Alten Stadt
Rathausturmplatz - Herz der Neuen Stadt
Burggarten
"Salty Blue Notes" im Rathausinnenhof
Blick auf Wasserturm und Wohngebiet "Friedensring"
Fachwerk im Detail
Dorfkirche im Ortsteil Osterwohle
"Hansehof" - ehemaliger Speicher
Frühling an der Gertraudenkapelle
"Klein Venedig"
Traditionelle Hansefest-Eröffnung im Burggarten
Blick Richtung Mönchskirche, Rathausturm und Katharinenkirche
Karlsturm
Sonnenuntergang über der Alten Stadt
Winterliche Stimmung am Pfefferteich
Marien- und Mönchskirche vom Turm der Comenius-Schule gesehen
Denkmal zur Erinnerung an die Kriegsopfer im Burggarten
Stadtgrün und Fachwerkhäuser
Rast vor der Katharinenkirche
Ehrenbürgerin Helga Weyhe

Amtliche Bekanntmachungen

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Planfeststellung für die B 248

Radweg Warthekreisel L 8 – Sienau von NK 3132003 km 0.081 bis 1.750 in der Hansestadt Salzwedel

Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Nord, hat für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach den Vorschriften des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) beantragt.

Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Steinitz und Krinau beansprucht.

Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit

vom 22.05.2023 bis einschließlich 21.06.2023

im Rathaus der Hansestadt Salzwedel, An der Mönchskirche 5, 29410 Hansestadt Salzwedel, Zimmer 23 (Bauamt) während der Dienststunden

Montag, Mittwoch, Donnerstag: 09:00 – 16:00 Uhr,
Dienstag:                                   09:00 – 17:30 Uhr und
Freitag:                                      09:00 – 12:00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Ab dem ersten Tag der Auslegung werden die zur Einsicht auszulegenden Planunterlagen zusätzlich auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes zugänglich gemacht.

Die gesamte Bekanntmachung über die Planfeststellung finden Sie hier als pdf-Datei

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1. Änderung der Verbandssatzung des kommunalen Zweckverbandes "Altmärkischer Regionalmarketing - und Tourismusverband"

Hinweis auf die Veröffentlichung der 1. Änderung der Verbandssatzun des kommunalen Zweckverbandes "Altmärkischer Regionalmarketing- und Tourismusverband" im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt.

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat die 1. Änderung der Verbandssatzung des kommunalen Zweckverbandes "Altmärkischer Regionalmarketing- und Tourismusverband" mit Bescheid vom 10. Januar 2023 und dem Aktenzeichen 206.6.1-01710-ZV ART-1.ÄVS2022 genehmigt.

Die Neufassung der Verbandssatzung und der Genehmigungsvermerk des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt sind gemäß §8 Abs. 5 Satz 2 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Sachsen-Anhalt (GKG LSA) im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt Nr. 1/2023 vom 17. Januar veröffentlicht worden.

Die Bekanntmachung finden Sie hier

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Online-Auktionen

Die Online-Auktion von gepfändeten Objekten finden sie hier.

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I.) Amtliche Bekanntmachungen - Bauleitplanung

--Photovoltaik Maxdorf--

2. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Salzwedel „Photovoltaik Maxdorf“ und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 19 "Photovoltaik Maxdorf"

Öffentliche Bekanntmachung (pdf)

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--Biogasanlage Böddenstedt--

6. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Salzwedel "Sonderbaufläche Biogasanlage Böddenstedt"

Öffentliche Bekanntmachung (pdf)

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II.) Öffentliche Auslegung & Beteiligung

--Photovoltaik Maxdorf---

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--Biogasanlage Böddenstedt--

6. Änderung des Flächennutzungsplans – Sonderbaufläche Biogasanlage Böddenstedt. Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen TÖB gem. § 4, Abs. 2 BauGB.

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Planungsunterlage 6. Änderung Flächennutzungsplan Hansestadt Salzwedel

Planungsunterlage

6. Änderung Flächennutzungsplan Hansestadt Salzwedel

(Sonderbaufläche Biogasanlage Böddenstedt)

Vorentwurf zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen TÖB gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Den Vorentwurf finden Sie hier

Den Plan zum Vorentwurf finden Sie hier

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Photovoltaik Fuchsberg 2

1. Änderung des Flächennutzungsplanes - "Photovoltaik Fuchsberg 2"

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 17 "Photovoltaik Fuchsberg 2"

1. Änderung des Flächennutzungsplanes - "Photovoltaik Fuchsberg 2" und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 17 "Photovoltaik Fuchsberg 2"

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III.) Bauleitplanung

--- Flächennutzungsplan Salzwedel ---

wirksam seit 24. 06. 2020

1. Bekanntmachung und Anlage
2. Gebietsabgrenzung
3. Flächennutzungsplan

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Bebauungspläne

Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 24 "Sondergebiet Biogasanlage Böddenstedt"

Vorentwurf zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen TÖB gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Die Begründung finden Sie hier:

Den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 "Sondergebiet Biogasanlage Böddenstedt" finden Sie hier:

Den Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Beauungsplan Nr. 24 "Sondergebiet Biogasanlage Böddenstedt finden Sie hier:

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---SALZWEDEL JENNY-MARX-STRASSE---

Aufstellung der 3. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 8-92(E)

Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss gefasst.

Amtliche Bekanntmachung

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---GEWERBEGEBIET FUCHSBERGER STRASSE---

Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 38-08 "Erweiterung Gummiwerk"

Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss gefasst.

Amtliche Bekanntmachung

Bebauungsplan Nr. 38-08 "Erweiterung Gummiwerk"

in Kraft getreten am 24. 05. 2017

B-Plan
Begründung mit Umweltbericht
Anlage Umweltbericht

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---Photovoltaik Fuchsberg---

1. Änderung des Flächennutzungsplanes - Photovoltaik Fuchsberg 2

Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beendet

Vorentwurf Planzeichnung
Vorentwurf Begründung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan (einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan) Nr. 17 "Photovolaik Fuchsberg 2"

Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beendet

Vorentwurf Plan
Vorentwurf VEP
Vorentwurf Begründung

Anlage 1 Artenschutzrechtliche Einschätzung
Anlage 2 Maßnahmenkonzept

Anlage 3 Biotoptypenkarte

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---Wohngebiet Hoyersburger Strasse---

Bebauungsplan Nr. 40-20 "Wohngebiet Hoyersburger Straße"

Verfahrensstand: In Kraft getreten am 22. Dezember 2022

Begründung
Plan

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---Photovoltaik Hoyersburger Straße---

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18 "Photovoltaik Hoyersburger Straße"

Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beendet

Entwurf Bebauungsplan - zeichnerische und textliche Festsetzungen
Begründung
Gebietsabgrenzung
Vorhaben und Erschließungsplan

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--- WOHNGEBIET ARENDSEER STRASSE/GROSS CHÜDENER WEG ---

1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 4-91 (Teil 2) "Wohngebiet nördlich Arendseer Straße/Groß Chüdener Weg" mit örtlicher Bauvorschrift

Verfahrensstand: In Kraft getreten am 27.10.2021

Plan
Begründung

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---GEWERBE- UND INDUSTRIEGEBIET SALZWEDEL NORD---

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15-94 "Gewerbe- und Industriegebiet Salzwedel-Nord"

in Kraft getreten am 21. 02. 2021

Satzung

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---Pretzier "Gewerbegebiet Königstedter Weg"---

Bebauungsplan Nr. 7-19 Pretzier "Gewerbegebiet Königstedter Weg" 

Verfahrensstand: In Kraft getreten am 27.10.2021

Plan
Begründung mit Umweltbericht

---Wohngebiet Braunschweiger Straße---

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14-93 (Teil 1) "Braunschweiger Straße" mit örtlicher Bauvorschrift

In Kraft getreten am 07.08.2019

Bekanntmachung
Satzung Beiplan Begründung

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---Gewerbegebiet Gerstedter Weg---

4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 13-93 "Erweiterung Gewerbegebiet Gerstedter Weg"

Verfahrensstand: Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beendet

1. Plan Entwurf
2. Begründung / Umweltbericht Entwurf
3. Schalltechnische Gutachten
4. Umweltbezogene Stellungnahmen

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---Biogas-Bombeck---

Vorzeitiger vorhabenbezogener Bebauungsplan (einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan) Nr. 15 "Biogas Bombeck"

in Kraft getreten am 23. 05. 2018

1. Amtliche Bekanntmachung
2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan
3. Vorhaben - und Erschließungsplan
4. Begründung mit Umweltbericht
5. Anlage 1 - Geruchsgutachten
6. Anlage 2 - Störfallgutachten

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---SALZWEDEL-NEUTORSTRASSE---

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 – 92(E) "Salzwedel-Innenstadt“

in Kraft getreten am 21. 09. 2017

1. Planzeichnung und Text
2. Begründung

Bebauungsplan 41-22 "Wohngebiet am Gesundbrunnen"

1. Begründung zum Bebauungsplan
2. Bebauungsplan
(Planzeichnung)

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IV.) Soldatengesetz

Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermittlung gemäß § 58 c des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten - Bekanntmachung

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V.) Führungszeugnisse & Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister

Seit dem 01. September 2014 besteht für jeden Bürger die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über folgendes Online-Portal zu beantragen: www.fuehrungszeugnis.bund.de
Selbstverständlich ist es auch weiterhin möglich, das Führungszeugnis bzw. den Gewerbezentralregisterauszug im Bürgerbüro der Hansestadt Salzwedel zu beantragen.

Widerspruch gegen Gruppenauskunft

Nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) i. d. F. vom 3. 5. 2013, letztmalig geändert am 19. 6. 2020, BGBl. I S. 1328, kann jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Erteilung einer Gruppenauskunft über seine Daten ohne Angabe von Gründen und gebührenfrei widersprechen:

a. an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene

(Daten: Vor- und Familienname, Doktorgrad sowie derzeitige Anschriften)

b. an Mandatsträger, Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen

(Daten: Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschriften sowie zusätzlich Datum und Art des Jubiläums)

c. Adressbuchverlage

(Daten: Vor- und Familienname, Doktorgrad und derzeitige Anschriften aller Einwohnerinnen und Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben).

Personen, die mit der Auskunftserteilung in diesen Fällen insgesamt oder einzeln nicht einverstanden sind, können dies der Hansestadt Salzwedel, Bürgerbüro, Am Schulwall 1, 29410 Hansestadt Salzwedel, mitteilen.

Entsprechende Vordrucke werden im Formularbereich der städtischen Homepage bereitgestellt.

Bitte beachten Sie, dass nach § 50 Abs. 2 BMG Altersjubiläen im Sinne von b. nur noch der 70. Geburtstag und jeder fünfte weitere Geburtstag und Ehejubiläen das 50. und jedes folgende Ehejubiläen sind.

Bereits erteilte Übermittlungssperren nach dem vorher geltenden Meldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt bleiben bestehen und brauchen nicht erneuert zu werden.

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VI.) Illegale Graffiti - Was tun?

IInformation der Stadtverwaltung -

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VII.) Deutsche Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung hat ein Büro im Bürgercenter, Am Schulwall 1 in 29410 Hansestadt Salzwedel.
Bitte vereinbaren Sie zunächst einen Termin für Ihre Beratung unter der Telefonnummer: 0391 / 73990! Ansonsten steht das kostenlose Servicetelefon für telefonische Auskünfte unter Telefon 0800-100048090 zur Verfügung.

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VIII.) LEADER-Konzept

Lokale Aktionsgruppe erarbeitet LEADER-Konzept für neue Förderphase - Konzept und Projektbogen

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IX.) Fortschreibung integriertes Verkehrsentwicklungskonzept

Verkehrsentwicklungskonzept - Beschlossene Fassung vom 08. 03. 2017

Anlagen:
01 - Straßennetzstruktur
        Übersicht inkl. der Straßenbaulastträger
02 - Verkehrsorganisation
        Übersicht inkl. Ampelanlagen, Kreisverkehre, Fußgängerüberwege u. ä.
03 - Geschwindigkeitsbeschränkungen
        Übersicht der Geschwindigkeitszonen (von 10 km/h bis mind. 50 km/h)
04 - Stellplatz Innenstadt Hansestadt Salzwedel
       Übersicht kostenpflichtiger und kostenfreier Parkplätze inkl. Kapazitäten
05 - Stellplatzauslastung (vormittags)
        Übersicht über die Belegung der Parkflächen am frühen Morgen und Vormittag
06 - Stellplatzauslastung (nachmittags)
       Übersicht über die Belegung der Parkflächen am Nachmittag
07 - Stellplatzauslastung (nachts)
        Übersicht über die Belegung der Parkflächen Abends und in der Nacht
08 - Haltestellenerschließungswirkung
        ÖPNV Standorte der Haltestellen und Linienplan
09 - Bestand Radverkehr
        Übersicht über die Radwege
10 - Umgestaltungsvorschlag
        Mögliche Umgestaltung der Haltestelle am "Dreiländerecks (Südbockhorn / Lüneburger Straße / Böddenstedter Weg)

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X.) Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes

Die Hansestadt Salzwedel hat in den Jahren 2000 und 2001 ein Stadtentwicklungskonzept für den Zeitraum bis 2010 aufgestellt, das bisher den Stadtumbauprozess planerisch begleitet hat. Das Stadtentwicklungskonzept wurde in den Jahren 2010 bis 2013 bis zum Jahr 2020 fortgeschrieben. Schwerpunkt waren bisher die Aufgaben und Maßnahmen des Programmes Stadtumbau-Ost, für die das Stadtentwicklungskonzept 2001 aufgestellt und im Bundeswettbewerbmit einem 3. Preis ausgezeichnet wurde. Aufgrund der vom Bund vorgesehenen Integration der Programme Stadtsanierung und Städtebaulicher Denkmalschutz in den Stadtumbau-Ost ist auch deren gesamtstädtische Integration in das Stadtentwicklungskonzept erforderlich. Weiterhin soll das Programm Soziale Stadt in das Stadtentwicklungskonzept einbezogen werden.

- Integriertes Stadtentwicklungskonzept

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XI.) 3. Stufe der EU-Lärmkartierung

Das Landesamt für Umweltschutz hat für die Hansestadt Salzwedel  gemäß § 47 c Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) die Lärmkarten aus der 2. Stufe der EU-Lärmkartierung überprüft und überarbeitet.

In der dritten Stufe der EU-Lärmkartierung werden Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsauf-kommen von über 3 Millionen Kfz/Jahr berücksichtigt. Für Salzwedel trifft dies auf den Abschnitt der B 71/B248 vom Kreisverkehr Fuchsberg bis zum Kreisverkehr Schillerstraße zu.

Der Stadtrat hat aufgrund der Kartierungsergebnisse beschlossen, keinen Lärmaktionsplan aufzustellen.

Amtliche Bekanntmachung
Lärmkartierung Ernst-Thälmann-Straße
Lärmkartierung Magdeburger Straße

Bürgerservice

Hier finden Sie wichtige Service-Telefonnummern der Hansestadt Salzwedel auf einen Blick.

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Politik & Verwaltung

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Zukunftswerkstatt

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Marketingwege 2030

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Stadtgeschichte

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Trauorte

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Haushalt

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Kinderbetreuung

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Wahlen

Informationsseite über Kommunal- und Europawahlen in der Hansestadt Salzwedel

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