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Hansestadt Salzwedel - Die Baumkuchenstadt
Guten Morgen Hansestadt Salzwedel - Die Baumkuchenstadt!St. Marien - Pfarrkirche der Alten StadtRathausturmplatz - Herz der Neuen StadtBurggarten"Salty Blue Notes" im RathausinnenhofBlick auf Wasserturm und Wohngebiet "Friedensring"Fachwerk im DetailDorfkirche im Ortsteil Osterwohle"Hansehof" - ehemaliger SpeicherFrühling an der Gertraudenkapelle"Klein Venedig"Traditionelle Hansefest-Eröffnung im BurggartenBlick Richtung Mönchskirche, Rathausturm und KatharinenkircheKarlsturmSonnenuntergang über der Alten StadtWinterliche Stimmung am PfefferteichMarien- und Mönchskirche vom Turm der Comenius-Schule gesehenDenkmal zur Erinnerung an die Kriegsopfer im BurggartenStadtgrün und FachwerkhäuserRast vor der Katharinenkirche
Guten Morgen Hansestadt Salzwedel - Die Baumkuchenstadt!
St. Marien - Pfarrkirche der Alten Stadt
Rathausturmplatz - Herz der Neuen Stadt
Burggarten
"Salty Blue Notes" im Rathausinnenhof
Blick auf Wasserturm und Wohngebiet "Friedensring"
Fachwerk im Detail
Dorfkirche im Ortsteil Osterwohle
"Hansehof" - ehemaliger Speicher
Frühling an der Gertraudenkapelle
"Klein Venedig"
Traditionelle Hansefest-Eröffnung im Burggarten
Blick Richtung Mönchskirche, Rathausturm und Katharinenkirche
Karlsturm
Sonnenuntergang über der Alten Stadt
Winterliche Stimmung am Pfefferteich
Marien- und Mönchskirche vom Turm der Comenius-Schule gesehen
Denkmal zur Erinnerung an die Kriegsopfer im Burggarten
Stadtgrün und Fachwerkhäuser
Rast vor der Katharinenkirche

Amtliche Bekanntmachungen


Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025

Bekanntgemacht am: 28.03.2025

Der Stadtrat der Hansestadt Salzwedel hat in seiner Sitzung am 26.02.2025 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.

Das Dokument der Haushaltssatzung 2025 finden Sie hier: Haushaltssatzung 2025

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes zur Einsichtnahme im Bürgercenter der Hansestadt Salzwedel, Zimmer 2.08., in 29410 Hansestadt Salzwedel öffentlich aus, und zwar am 31.03.2025 bis 03.04.2025 sowie am 07.04.2025 und 08.04.2025, jeweils von 9:00 - 12:00 Uhr und von 13:30 - 15:30 Uhr und am 04.04.2025 von 9:00 - 12:00 Uhr.

Die nach § 107 Abs. 4 und § 108 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) erforderlichen Genehmigungen sind durch den Altmarkkreis Salzwedel am 26.03.2025 mit Aktenzeichen 0.82.3.-1520.455 erteilt worden.

Hansestadt Salzwedel, den 28.03.2025

gez. Meining                                           (Siegel)
Bürgermeister

Das Dokument der Bekanntmachung der Haushaltssatzung finden Sie hier: Bekanntmachung der Haushaltssatzung

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Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung RPA

Bekanntgemacht am: 05.05.2025

Der Stadtrat der Hansestadt Salzwedel hat in seiner Sitzung am 30.04.2025 folgende Aufhebungssatzung beschlossen:

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung von Prüfungen durch das Rechnungsprüfungsamt der Hansestadt Salzwedel (Gebührensatzung RPA) vom 27. Mai 2010 wird aufgehoben.

Das Dokument der Bekanntmachung der Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung finden Sie hier: Bekanntmachung

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Satzung über Festsetzung der Realsteuerhebesätze

Bekanntmachung: 01.03.2025

Aufgrund der §§ 5, 8 und 99 des Kommunalverfassungsgesetzes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBI. LSA S. 288), der §§ 1, 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. der Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBI. LSA S. 405), der §§ 1 und 16 des Gewerbesteuergesetztes i. d. F. der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBI. I S 4167) in der jeweils geltenden Fassung sowie der §§ 1, 25 und 28 des Grundsteuergesetztes vom 07.08.1973 (BGBI. I S. 965) in der i. d. ab dem 01.01.2025 geltenden Fassung des Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts vom 26.11.2019 (BGBI. I, S. 1794), zuletzt geändert auch Artikel 21 des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBI. I S. 2294) sowie §§ 1,2 Grundsteuerhebesatzgesetz Sachsen-Anhalt vom 01.11.2024 (GVBI. LSA 2024 S. 312) erlässt die Hansestadt Salzwedel aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 26.02.2025 die unter "Satzungen" aufrufbare Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze.


Hansestadt Salzwedel, 27.02.2025

Bürgermeister

Olaf Meining

Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze (pdf)

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Information zur EU-Umgebungslärmrichtlinie

Online veröffentlicht am: 05.09.2024

Nach den Bestimmungen der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in § 47 a-f BImSchG sowie der Verordnung über die Lärmkartierung - 34.BImSchV in Verbindung mit der Immissionszuständigkeitsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt musste die Hansestadt Salzwedel eine Lärmkartierung der in ihrem Territorium befindlichen Hauptverkehrsstraßen (hier: Straßen mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke – DTV – von 8.200 Kfz/24 h und mehr) durchführen. Innerhalb des Hoheitsbereichs der Hansestadt Salzwedel betrifft dies die Bundesstraße B71/B248 auf einem Streckenabschnitt von 2,74 km Länge vom Kreisverkehr Fuchsberg bis zum Kreisverkehr Schillerstraße.

Durch Beteiligung an einer zentralen Vergabe der Lärmkartierung der in Sachsen-Anhalt befindlichen Hauptverkehrsstraßen ist die Hansestadt Salzwedel der Verpflichtung zur Lärmkartierung fristgerecht nachgekommen.

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurde die Öffentlichkeit richtlinienkonform in einem zweistufigen Verfahren beteiligt. Zur vorliegenden Ausfertigung des Lärmaktionsplanes wurden von der Öffentlichkeit keine Einwände geltend gemacht.

Ausgehend von den Ergebnissen der Lärmkartierung und der Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren wurde der vorliegende Lärmaktionsplan der Hansestadt Salzwedel (4. Runde) ausgefertigt. In Anbetracht eines fehlenden zwingenden Handlungserfordernisses wurden keine Lärmminderungsmaßnahmen im Lärmaktionsplan der Stadt Salzwedel festgelegt.

Salzwedel, 05. September 2024                                                       Hansestadt Salzwedel
                                                                                                          Der Bürgermeister

Anlagen:
01 Ergebnisbericht Umgebungslärmkartierung Stufe 4
02 Lärmaktionsplan Hansestadt Salzwedel


Zweckvereinbarung Hansestadt Salzwedel und Altmarkkreis Salzwedel

Der Landkreis vereinbart mit der Stadt, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, an möglichen Gefahrenstellen der kreisangehörigen Gemeinden des Gerichtsstandes des AG Salzwedel (Arendsee, Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf), die Überwachung des fließenden Verkehrs innerorts durch die Stadt. Diese Zweckvereinbarung soll zeitlich befristet sein.

Zweckvereinbarung (pdf)

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Photovoltaik - Freiflächenkonzept der Hansestadt Salzwedel 2023

Bereitstellungstag: 22.11.2023

Der Stadtrat der Hansestadt Salzwedel hat in öffentlicher Sitzung am 1.11.2023 das „Gesamträumliche, leitbildbasierte Kriterienkonzept mit Bewertungstool zur städtebaulichen Vorprüfung und zum Ranking von Standortfragen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Hansestadt Salzwedel“ (PV-Konzept Salzwedel) beschlossen.

Erläuterungsteil (pdf)
Bewertungstool zur städtebaulichen Vorprüfung (xlsx)

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Integriertes Stadtentwicklungskonzeptes 2035

Bereitstellungstag: 22.04.2024

Teile Gesamtstadt und Innenstadt

Der Stadtrat der Hansestadt Salzwedel hat in seiner Sitzung am Mittwoch, den 11. April 2024, das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2035 mit den Teilen Gesamtstadtanalyse und Innenstadtkonzept beschlossen.

Das Integrierte Stadtentwicklungs-konzept 2035 dient als Leitfaden der Stadtentwicklung. Es berücksichtigt neben der Reaktion auf demografische Veränderungen auch die stadträumlichen und denkmalpflegerischen Aspekte sowie die Handlungsfelder der wirtschaftlichen Entwicklung, der Einzelhandels- und Versorgungsstrukturen, der Bildung, der sozialen Betreuung, die Integration sozialer Problembereiche und die Resilienz der Stadt bei klimatischen Veränderungen.

Integrierte Stadtenwicklungskonzept 2034 (pdf)

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Förderung der Kinder- und Jugendarbeit: Richtlinie der Hansestadt Salzwedel

 

Nachfolgend die Richtlinie der Hansestadt Salzwedel über die Förderung der organisierten Kinder- und Jugendarbeit.

Diese Richtlinie tritt zum 1. Juli 2023 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Richtline vom 24. Mai 2000 außer Kraft.

Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit (pdf)

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Online-Auktionen

Die Online-Auktion von gepfändeten Objekten finden sie hier.

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I.) Bekanntmachungen - Bauleitplanung

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Aufhebung d. Aufstellungsbeschlusses z. vorhabenbez Bebauungsplan Nr. 10 – Erweiterung Stanzwerk

Bereitstellungstag: 16.05.2025

Der Stadtrat der Hansestadt Salzwedel hat am 23.01.2002 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Vorhaben und Erschließungsplan) Nr. 10 – Erweiterung Stanzwerk beschlossen.

Mit Beschluss des Stadtrates der Hansestadt Salzwedel vom 30.04.2025 wird das Bebauungsplanverfahren eingestellt. Somit wird der Aufstellungsbeschluss vom 23.01.2002 ungültig.

Der Aufhebungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Salzwedel, 13.05.2025                      -Siegel-                                   Hansestadt Salzwedel
                                                                                                            Der Bürgermeister
                                                                                                            Meining

Bekanntmachung zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Vorhaben und Erschließungsplan) Nr. 10 – Erweiterung Stanzwerk (pdf)

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Aufhebung Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 26-99 "Kleinbahn/Lönsstraße"

Bereitstellungstag: 15.05.2025

Der Stadtrat der Hansestadt Salzwedel hat am 24.02.1999 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 26-99 beschlossen.

Mit Beschluss des Stadtrates der Hansestadt Salzwedel vom 30.04.2025 wird das Bebauungsplanverfahren eingestellt. Somit wird der Aufstellungsbeschluss vom 24.02.1999 ungültig.

Der Aufhebungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

 

Salzwedel, 13.05.2025                      -Siegel-                                   Hansestadt Salzwedel
                                                                                                           Der Bürgermeister
                                                                                                           Meining

Bekanntmachung zum Aufhebungsbeschluss –Kleinbahn/Lönsstraße (pdf)


II.) Veröffentlichung, Auslegung & Beteiligung

Vorentwurf der 9. Änderung Flächennutzungsplan („Sonderbaufläche Einzelhandel – Lüneburger Straße 5“)

Veröffentlicht am: 30.04.2025

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu dem Vorentwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplans („Sonderbaufläche Einzelhandel – Lüneburger Straße 5“) 

 Der Stadtrat der Hansestadt Salzwedel hat in seiner Sitzung am 01. November 2023 den Aufstellungsbeschluss zu dem Bauleitplan beschlossen. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Verbrauchermarktes. Um das Gesamtkonzept zu verwirklichen ist es erforderlich, dass zuvor die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen.

Das Plangebiet befindet sich im Bereich des ehemaligen städtischen Bauhofs in der Lüneburger Straße 5. Der Änderungsbereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst eine Flächengröße von ca. 0,9 ha, welche zur Sonderbaufläche für Einzelhandel geändert werden soll.

Das Plangebiet des Bauleitplans ist im Kartenauszug durch eine breite Linie kenntlich gemacht

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) kann der Vorentwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplans („Sonderbaufläche Einzelhandel – Lüneburger Straße 5“) einschließlich der Begründungen und Umweltbericht

vom 12.05.2025 bis zum 13.06.2025

im Internet auf der Homepage der Hansestadt Salzwedel (www.salzwedel.de >Politik & Verwaltung >Bekanntmachungen >II. Öffentliche Auslegung & Beteiligung) eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die o.g. Planunterlagen im Bauamt der Hansestadt Salzwedel, An der Mönchskirche 7, Zimmer 41 (2.Obergeschoss), 29410 Salzwedel, während der Dienststunden

Montag und Donnerstag:                     8:00 – 15:30 Uhr
Dienstag                                                  8:00 – 17:30 Uhr
Mittwoch und Freitag                           8:00 – 12:00 Uhr

öffentlich aus.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Hansestadt Salzwedel abgegeben werden.

Stellungnahmen per E-Mail sind zu richten an stadtplanung@salzwedel.de, sowie auch über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt.

Stellungnahmen per Post sind an das
Bauamt der Hansestadt Salzwedel
An der Mönchskirche 7
29410 Hansestadt Salzwedel

zu richten.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Amtliche Bekanntmachung:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu dem Vorentwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplans („Sonderbaufläche Einzelhandel – Lüneburger Straße 5“) 

Anlagen:
01 Planzeichnung
02 Begründung

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7. Änderung des Flächennutzungsplans („Brückenstraße/Wiesenstraße“)

Veröffentlicht am: 30.04.2025

Veröffentlichung des Entwurfs des Bauleitplans nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Hauptausschuss der Hansestadt Salzwedel hat in seiner Sitzung am 23.04.2025 dem Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans („Brückenstraße/Wiesenstraße“) und der dazugehörigen Begründung unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt und die Veröffentlichung des Entwurfs des Bauleitplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wird parallel zur Veröffentlichung vorgenommen.

Ziel der Planung ist die Eröffnung eines Tiergartens, welcher der Öffentlichkeit dient. Um das Gesamtkonzept zu verwirklichen ist es erforderlich, dass zuvor die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen.

Das Plangebiet befindet sich südlich der Brückenstraße zwischen der Jeetze im Osten und der Wiesenstraße im Westen. Der Tiburtiusgraben 4 teilt das Plangebiet in zwei Flächen. Der räumliche Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 1,64 ha und wird im Kartenauszug durch eine breite Linie kenntlich gemacht.

Die Veröffentlichung des Planentwurfs mit Begründung sowie der wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgt in der Zeit vom

12.05.2025 bis zum 13.06.2025

im Internet auf der Website der Hansestadt Salzwedel (www.salzwedel.de >Politik & Verwaltung >Bekanntmachungen >II. Öffentliche Auslegung & Beteiligung) sowie durch Auslegung der Unter­lagen im Bauamt der Hansestadt Salzwedel, An der Mönchskirche 7, Zimmer 27 (1. Obergeschoss) und Zimmer 41 (2. Obergeschoss), während folgender Zeiten:

Montag und Donnerstag:                     8:00 – 15:30 Uhr
Dienstag                                                 8:00 – 17:30 Uhr
Mittwoch und Freitag                           8:00 – 12:00 Uhr

Innerhalb der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden an Stadtplanung@salzwedel.de, sowie auch über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt.

Bei Bedarf können sie auf anderem Weg abgegeben werden an:
Hansestadt Salzwedel
Bauamt
An der Mönchskirche 5
29410 Hansestadt Salzwedel.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleibe.

Amtliche Bekanntmachung:
Änderung des Flächennutzungsplans („Brückenstraße/Wiesenstraße“)

Anlagen:
Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Anhängen

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan (einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan) Nr. 25 "Tiergarten Am Jeetzeufer"

Veröffentlicht am: 30.04.2025

Veröffentlichung des Entwurfs des Bauleitplans nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Hauptausschuss der Hansestadt Salzwedel hat in seiner Sitzung am 23.04.2025 dem Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan) Nr. 25 "Tiergarten Am Jeetzeufer" und der Begründung unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt und die Veröffentlichung des Entwurfs des Bauleitplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wird parallel zur Veröffentlichung vorgenommen.

Ziel der Planung ist die Eröffnung eines Tiergartens, welcher der Öffentlichkeit dient. Um das Gesamtkonzept zu verwirklichen ist es erforderlich, dass zuvor die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen.

Das Plangebiet befindet sich südlich der Brückenstraße zwischen der Jeetze im Osten und der Wiesenstraße im Westen. Der Tiburtiusgraben 4 teilt das Plangebiet in zwei Flächen. Der räumliche Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 1,64 ha und wird im Kartenauszug durch eine breite Linie kenntlich gemacht.

Die Veröffentlichung des Planentwurfs mit Begründung sowie der wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgt in der Zeit vom

12.05.2025 bis zum 13.06.2025

im Internet auf der Website der Hansestadt Salzwedel (www.salzwedel.de >Politik & Verwaltung >Bekanntmachungen >II. Öffentliche Auslegung & Beteiligung) sowie durch Auslegung der Unter­lagen im Bauamt der Hansestadt Salzwedel, An der Mönchskirche 7, Zimmer 27 (1. Obergeschoss) und Zimmer 41 (2. Obergeschoss), während folgender Zeiten:

Montag und Donnerstag:                     8:00 – 15:30 Uhr
Dienstag                                                 8:00 – 17:30 Uhr
Mittwoch und Freitag                           8:00 – 12:00 Uhr

Innerhalb der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden an Stadtplanung@salzwedel.de, sowie auch über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt.

Bei Bedarf können sie auf anderem Weg abgegeben werden an:

Hansestadt Salzwedel
Bauamt
An der Mönchskirche 5
29410 Hansestadt Salzwedel.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben.

Amtliche Bekanntmachung:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan (einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan) Nr. 25 "Tiergarten Am Jeetzeufer"

Anlagen:
01 Planzeichnung
02 Begründung
03 Umweltbericht
04 Vorhaben und Erschließungsplan
05 Anlage 1 - Wasserechtliche Genehmigung Aufstellung B-Plan im Überschwemmungsgebiet
06 Anlage 2 - Wasserechtliche Genehmigung Brücke Tiburtiusgraben
07 Anlage 3 - Potenzialanalyse
08 Anlage 4 - Biotop und Nutzungstypen
09 Anlage 5 - Eingriffsbilanzierung

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III.) Bauleitplanung

Flächennutzungsplan und Änderungen

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Flächennutzungsplan Salzwedel

wirksam seit 24. 06. 2020

1. Bekanntmachung und Anlage
2. Gebietsabgrenzung
3. Flächennutzungsplan



2. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN – PHOTOVOLTAIK MAXDORF

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BEBAUUNGSPLAN NR. 42-23 „PSYCHIATRISCHES PFLEGEHEIM“

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18 „Photovoltaik Hoyersburger Straße“

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Ergänzungssatzung Nr. 2 "Andorf"

Verfahrensstand: in Kraft getreten am 28.06.2024

Amtliche Bekanntmachung (pdf)
Satzung mit Begründung und Übersichtsplan (pdf)

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Bebauungsplan Nr. 24 "Sondergebiet Biogasanlage Böddenstedt"

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6. Änderung Flächennutzungsplan - Sonderbaufläche Biogasanlage Böddenstedt

Wirksam seit 14.11.2023.

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7. Änderung Flächennutzungsplan - Brückenstraße - Wiesenstraße

Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss gefasst

Amtliche Bekanntmachung (pdf)
Anlage: Änderungsbereich (pdf)

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Photovoltaik Rockenthin

Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgeschlossen

4. Änderung des Flächennutzungsplans - Photovoltaik Rockenthin

Öffentliche Auslegung der Vorentwürfe der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes - Photovoltaik Bahnlinie Rockenthin sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 21 „Photovoltaik Bahnlinie Rockenthin"

Amtliche Bekanntmachung (pdf)

Vorentwurf Planzeichnung
Vorentwurf Begründung
Vorentwurf Umweltbericht

Vorhabengezogener Bebauungsplan Nr. 21 "Photovoltaik Bahnlinie Rockenthin"

Vorentwurf Planzeichnung
Vorentwurf Begründung
Vorentwurf Umweltbericht

Artenschutzrechtliche Einschätzung

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Gewerbegebiet Stappenbeck Zur Klauskirche 2

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-23 Stappenbeck "Gewerbegebiet Zur Klauskirche 2"

Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss gefasst

Amtliche Bekanntmachung (pdf)

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3. Änderung des Flächennutzungsplans - Gewerbeflächenerweiterung Brückenstraße

Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB abgeschlossen

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Bebauungspläne

PHOTOVOLTAIK FUCHSBERG 2

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Photovoltaik Hoyersburger Straße

Entwürfe des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan) Nr. 18 „Photovoltaik Hoyersburger Straße“

Verfahrensstand: Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB abgeschlossen

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Tiergarten Am Jeetzeufer

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 25 " Tiergarten Am Jeetzeufer".

Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss gefasst

Amtliche Bekanntmachung (pdf)

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Salzwedel Brückenstraße

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 07-91 "Brückenstraße)

Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beendet

Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 07-91 - 1. Änderung "Brückenstraße" (pdf)
Vorentwurf Begründung zum Bebauungsplan Nr. 07-91 - 1. Änderung „Brückenstraße“ (pdf)

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SALZWEDEL JENNY-MARX-STRASSE

Aufstellung der 3. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 8-92(E)

Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss gefasst.

Amtliche Bekanntmachung

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GEWERBEGEBIET FUCHSBERGER STRASSE

Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 38-08 "Erweiterung Gummiwerk"

Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss gefasst.

Amtliche Bekanntmachung

Bebauungsplan Nr. 38-08 "Erweiterung Gummiwerk"

in Kraft getreten am 24. 05. 2017

B-Plan
Begründung mit Umweltbericht
Anlage Umweltbericht

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Wohngebiet Hoyersburger Strasse

Bebauungsplan Nr. 40-20 "Wohngebiet Hoyersburger Straße"

Verfahrensstand: In Kraft getreten am 22. Dezember 2022

Begründung
Plan

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WOHNGEBIET ARENDSEER STRASSE/GROSS CHÜDENER WEG

1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 4-91 (Teil 2) "Wohngebiet nördlich Arendseer Straße/Groß Chüdener Weg" mit örtlicher Bauvorschrift

Verfahrensstand: In Kraft getreten am 27.10.2021

Plan
Begründung

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GEWERBE- UND INDUSTRIEGEBIET SALZWEDEL NORD

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15-94 "Gewerbe- und Industriegebiet Salzwedel-Nord"

in Kraft getreten am 21. 02. 2021

Satzung

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Pretzier "Gewerbegebiet Königstedter Weg"

Bebauungsplan Nr. 7-19 Pretzier "Gewerbegebiet Königstedter Weg" 

Verfahrensstand: In Kraft getreten am 27.10.2021

Plan
Begründung mit Umweltbericht

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Wohngebiet Braunschweiger Straße

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14-93 (Teil 1) "Braunschweiger Straße" mit örtlicher Bauvorschrift

In Kraft getreten am 07.08.2019

Bekanntmachung
Beiplan Begründung

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Gewerbegebiet Gerstedter Weg

4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 13-93 "Erweiterung Gewerbegebiet Gerstedter Weg"

Verfahrensstand: Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beendet

1. Plan Entwurf
2. Begründung / Umweltbericht Entwurf
3. Schalltechnische Gutachten
4. Umweltbezogene Stellungnahmen

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Biogas-Bombeck

Vorzeitiger vorhabenbezogener Bebauungsplan (einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan) Nr. 15 "Biogas Bombeck"

in Kraft getreten am 23. 05. 2018

1. Amtliche Bekanntmachung
2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan
3. Vorhaben - und Erschließungsplan
4. Begründung mit Umweltbericht
5. Anlage 1 - Geruchsgutachten
6. Anlage 2 - Störfallgutachten

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SALZWEDEL-NEUTORSTRASSE

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 – 92(E) "Salzwedel-Innenstadt“

in Kraft getreten am 21. 09. 2017

1. Planzeichnung und Text
2. Begründung

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Bebauungsplan 41-22 "Wohngebiet am Gesundbrunnen"

Verfahrensstand: In Kraft getreten am 31.10.2023

1. Begründung zum Bebauungsplan

2. Bebauungsplan (Planzeichnung)

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VORKAUFSRECHTSATZUNGEN

SATZUNG ÜBER DAS BESONDERE VORKAUFSRECHT MAHLSDORF "NEUER FEUERWEHRSTANDORT"

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IV.) Soldatengesetz

Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermittlung gemäß § 58 c des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten - Bekanntmachung

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V.) Führungszeugnisse & Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister

Seit dem 01. September 2014 besteht für jeden Bürger die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über folgendes Online-Portal zu beantragen: www.fuehrungszeugnis.bund.de
Selbstverständlich ist es auch weiterhin möglich, das Führungszeugnis bzw. den Gewerbezentralregisterauszug im Bürgerbüro der Hansestadt Salzwedel zu beantragen.

Widerspruch gegen Gruppenauskunft

Nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) i. d. F. vom 3. 5. 2013, letztmalig geändert am 19. 6. 2020, BGBl. I S. 1328, kann jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Erteilung einer Gruppenauskunft über seine Daten ohne Angabe von Gründen und gebührenfrei widersprechen:

a. an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene

(Daten: Vor- und Familienname, Doktorgrad sowie derzeitige Anschriften)

b. an Mandatsträger, Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen

(Daten: Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschriften sowie zusätzlich Datum und Art des Jubiläums)

c. Adressbuchverlage

(Daten: Vor- und Familienname, Doktorgrad und derzeitige Anschriften aller Einwohnerinnen und Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben).

Personen, die mit der Auskunftserteilung in diesen Fällen insgesamt oder einzeln nicht einverstanden sind, können dies der Hansestadt Salzwedel, Bürgerbüro, Am Schulwall 1, 29410 Hansestadt Salzwedel, mitteilen.

Entsprechende Vordrucke werden im Formularbereich der städtischen Homepage bereitgestellt.

Bitte beachten Sie, dass nach § 50 Abs. 2 BMG Altersjubiläen im Sinne von b. nur noch der 70. Geburtstag und jeder fünfte weitere Geburtstag und Ehejubiläen das 50. und jedes folgende Ehejubiläen sind.

Bereits erteilte Übermittlungssperren nach dem vorher geltenden Meldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt bleiben bestehen und brauchen nicht erneuert zu werden.

Bekanntmachung Gruppenauskunft (pdf)

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VI.) Illegale Graffiti - Was tun?

Informationen, wie die Hansestadt Salzwedel Betroffene dabei unterstützt, die Sprühschäden zu beseitigen, finden Sie hier.

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VII.) LEADER-Konzept

Lokale Aktionsgruppe erarbeitet LEADER-Konzept für neue Förderphase - Konzept und Projektbogen

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VII.) Fortschreibung integriertes Verkehrsentwicklungskonzept

Verkehrsentwicklungskonzept - Beschlossene Fassung vom 08. 03. 2017

Anlagen:
01 - Straßennetzstruktur
        Übersicht inkl. der Straßenbaulastträger
02 - Verkehrsorganisation
        Übersicht inkl. Ampelanlagen, Kreisverkehre, Fußgängerüberwege u. ä.
03 - Geschwindigkeitsbeschränkungen
        Übersicht der Geschwindigkeitszonen (von 10 km/h bis mind. 50 km/h)
04 - Stellplatz Innenstadt Hansestadt Salzwedel
       Übersicht kostenpflichtiger und kostenfreier Parkplätze inkl. Kapazitäten
05 - Stellplatzauslastung (vormittags)
        Übersicht über die Belegung der Parkflächen am frühen Morgen und Vormittag
06 - Stellplatzauslastung (nachmittags)
       Übersicht über die Belegung der Parkflächen am Nachmittag
07 - Stellplatzauslastung (nachts)
        Übersicht über die Belegung der Parkflächen Abends und in der Nacht
08 - Haltestellenerschließungswirkung
        ÖPNV Standorte der Haltestellen und Linienplan
09 - Bestand Radverkehr
        Übersicht über die Radwege
10 - Umgestaltungsvorschlag
        Mögliche Umgestaltung der Haltestelle am "Dreiländerecks (Südbockhorn / Lüneburger Straße / Böddenstedter Weg)

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IX.) Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes

Die Hansestadt Salzwedel hat in den Jahren 2000 und 2001 ein Stadtentwicklungskonzept für den Zeitraum bis 2010 aufgestellt, das bisher den Stadtumbauprozess planerisch begleitet hat. Das Stadtentwicklungskonzept wurde in den Jahren 2010 bis 2013 bis zum Jahr 2020 fortgeschrieben. Schwerpunkt waren bisher die Aufgaben und Maßnahmen des Programmes Stadtumbau-Ost, für die das Stadtentwicklungskonzept 2001 aufgestellt und im Bundeswettbewerbmit einem 3. Preis ausgezeichnet wurde. Aufgrund der vom Bund vorgesehenen Integration der Programme Stadtsanierung und Städtebaulicher Denkmalschutz in den Stadtumbau-Ost ist auch deren gesamtstädtische Integration in das Stadtentwicklungskonzept erforderlich. Weiterhin soll das Programm Soziale Stadt in das Stadtentwicklungskonzept einbezogen werden.

- Integriertes Stadtentwicklungskonzept

Bürgerservice

Hier finden Sie wichtige Service-Telefonnummern der Hansestadt Salzwedel auf einen Blick.

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Bebauungspläne

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Politik & Verwaltung

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Behindertenbeauftragte

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Gleichstellung

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Seniorenbeauftragte

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Brandschutzbedarfsplan

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Bürgerhaushalt 2024

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Haushalt

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Kinderbetreuung

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Klimaschutzmanager

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ISEK 2035+

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Marketingwege 2030

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Stadtgeschichte

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Trauorte

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Wahlen

Informationsseite über Kommunal- und Europawahlen in der Hansestadt Salzwedel

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Zukunftswerkstatt

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