Zensus 2022
Was ist der Zensus?
2022 findet in Deutschland ein Zensus statt. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig.
Welche Daten werden genutzt?
In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfinden soll. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der anstehende Zensus von 2021 in das Jahr 2022 verschoben.
Volkszählungen in Form einer Vollerhebung fanden zuletzt 1987 im früheren Bundesgebiet und 1981 in der ehemaligen DDR statt – also vor der deutschen Vereinigung, vor der Einführung des Euro und vor der Erweiterung der Europäischen Union. 2011 folgte dann der erste EU-weite Zensus.
Warum ist der Zensus wichtig?
Der Zensus 2022 wird wieder aktuelle Daten liefern. Durch den Zensus stehen verlässliche Einwohnerzahlen der Gemeinden, der Länder und der Bundesrepublik zur Verfügung. Die amtliche Einwohnerzahl ist eine wichtige Grundlage für zahlreiche rechtliche Regelungen: Zum Beispiel werden auf dieser Basis Wahlkreise eingeteilt und auch die Stimmenverteilung im Bundesrat orientiert sich an den Einwohnerzahlen. Zudem werden Ausgleichszahlungen wie der Länderfinanzausgleich und der kommunale Finanzausgleich sowie EU-Fördermittel pro Kopf berechnet.
Wer wird befragt?
Anders als bei einer traditionellen Volkszählung, bei der alle Bürgerinnen und Bürger direkt befragt werden, stützt sich der Zensus 2022 auf bereits bestehende Verwaltungsregister (u.a. das Einwohnermelderegister). Durch den registergestützten Zensus wird daher nur ein prozentualer Anteil der Bevölkerung durch einen Interviewer (Erhebungsbeauftragten) befragt. Auf diese Weise wird die zeitliche Belastung für die Bevölkerung so gering wie möglich gehalten. Für die ausgewählten Haushalte besteht dabei gesetzliche Auskunftspflicht (§ 23 ff. Zensusgesetz (ZensG 2022)).
Außerdem werden alle Bürgerinnen und Bürger, die in sogenannten Sonderbereichen (Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte) leben befragt. Für bestimmte Sonderbereiche ist die Einrichtungsleitung stellvertretend auskunftspflichtig.
Für die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer, bzw. die Verwaltungen der Gebäude mit Wohnraum befragt.
Datenschutz
Der Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte und Privatsphäre wird sehr ernst genommen.
Kommunale Erhebungsstellen werden von anderen Verwaltungsstellen räumlich, organisatorisch und personell getrennt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Erhebungsstelle und die Erhebungsbeauftragten verpflichten sich zur Wahrung des Statistikgeheimnisses. Diese abgegebene Verpflichtung ist auch nach der Beendigung der Tätigkeit in der Erhebungsstelle bindend.
Die in der Befragung gewonnenen Daten unterliegen strengen Datenschutzbestimmungen und werden stets unter Verschluss gehalten. Eine Weitergabe an weitere staatlich oder nicht-staatliche Stellen findet nicht statt. Auch dürfen Ihre Daten nicht für eigene Zwecke ausgewertet oder verarbeitet werden.
Quelle: Zensus2022.de
Interviewer/-in gesucht
Damit der Zensus 2022 erhoben werden kann, werden Interviewerinnen und Interviewer benötigt.
Aufgaben
Als Interviewer/-in werden kurze persönliche Interviews mit den Auskunftspflichtigen geführt. Hierzu suchen Sie die Ihnen zugewiesenen Anschriften im Vorfeld auf und kündigen sich schriftlich bei den Bürgerinnen und Bürgern an.
Zum angekündigten Termin stellen Sie vor Ort Fragen zur Person und ggf. weiteren Haushaltsmitgliedern.
Schulung
Vor Beginn Ihrer Tätigkeit als Interviewer/-in beim Zensus 2022 erhalten Sie eine eintägige Schulung, die Sie vorbereitet.
Auch können Sie aufkommende Fragen mit der zuständigen Erhebungsstelle klären.
Zeitdauer / Entschädigung
Der Erhebungszeitraum erstreckt sich über 12 Wochen und beginnt am 16.05.2022. Die Befragungstermin können Sie innerhalb dieses Zeitraums in Absprache mit der zuständigen Erhebungsstelle frei einteilen.
Diese Tätigkeit ist Ehrenamtlich. Sie erhalten dafür eine attraktive steuerfreie Aufwandsentschädigung.
Vorraussetzungen
- Zuverlässigkeit und Genauigkeit
- Verschwiegenheit
- Zeitliche Flexibilität und Mobilität
- Sympathisches und freundliches Auftreten
- Gute Deutschkenntnisse (weitere Sprachkenntnisse von Vorteil)
- Volljährigkeit
Mitmachen
Bei Interesse melden Sie sich bitte unter folgender Telefonnumer:
Tel: 03901 / 250 11 50
Tel: 03901 / 250 11 51
Mail: salzwedel@ehst.sachsen-anhalt.de
Anschrift:
Erhebungsstelle Hansestadt Salzwedel
Vor dem Neuperver Tor 10
29410 Hansestadt Salzwedel
Formulare
- Bewerbung als Interviewer 2022Über dieses Kontaktformular können Sie sich für die ehrenamtliche Tätigkeit als Interviewer bewerben.