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veröffentlicht am: 26.04.2021

Bundes-Notbremse – Die Regeln im Überblick

Die sogenannten Bundes-Notbremse greift dann, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 ermittelt wurde. Nachfolgend ist aufgeführt, was diese Notbremse bedeutet.

Die Bundes-Notbremse greift ab einem Corona-Inzidenzwert von 100 /Grafik: pixabay.com

Ausgangsbeschränkungen:

Ab 22 Uhr darf niemand „ohne gewichtigen Grund“ die Wohnung oder das eigene Grundstück verlassen. Ein Grund ist der Weg von oder zur Arbeit, aber auch das Ausführen des Hundes. Ebenfalls ist es erlaubt, allein zu spazieren oder zu joggen. Allerdings nur bis Mitternacht. Medizinische Notfälle, die Betreuung bedürftiger Menschen, die Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechtes sowie die Versorgung von Tieren zählen ebenfalls als Ausnahme.

Dauer: von 22 Uhr bis 5 Uhr.

Beerdigungen

Bei Trauerfeiern sind bis zu 15 Personen erlaubt.

Kontaktbeschränkungen:

Das Treffen im öffentlichen oder privaten Raum ist nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushaltes plus einer Person eines weiteren Haushaltes erlaubt. Kinder bis 14 Jahre zählen dabei nicht.

Sport

Sport, den man alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands ausüben kann und der kontaktlos ist, bleibt erlaubt (Individualsport). Ausnahmen gibt es für Berufs- und Leistungssportler. Kinder im Alter bis 14 Jahren dürfen in Gruppen mit bis zu 5 Personen Sport ausüben.

Geschäfte:

Inzidenzwert zwischen 100 und 150:

Folgende Geschäfte dürfen Kunden nur einlassen wenn ein verifizierter negativer, tagesaktueller Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden) vorgelegt wird. Ein zu Hause durchgeführter Selbsttest ist nicht ausreichend. Es müssen medizinische Masken getragen und der Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden. Es gilt: Für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche gilt eine Begrenzung auf einen Kunden pro 20 Quadratmeter. Bei Verkaufsflächen größer als 800 Quadratmeter gilt eine Begrenzung auf einen Kunden pro 40 Quadratmeter. Der Termin muss zuvor vereinbart worden sein. Eingekauft werden darf nur allein oder mit Angehörigen desselben Haushalts.

  • Friseur
  • Zoo, Tierpark und botanische Gärten
  • Besuch im Alters- oder Pflegeheim
  • Möbelhäuser
  • Küchenstudios
  • Baumärkte
  • Modehäuser
  • Schuhgeschäfte
  • Spielwarenläden
  • Kaufhäuser
  • Deko-Läden
  • Autohäuser (ohne Werkstatt)
  • Elektromärkte und andere Fachgeschäfte

(Liste ist nicht vollständig und ohne Gewähr)

Inzidenzwert über 150:

Liegt die Inzidenz einer Stadt oder eines Landkreises an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 150, so ist ab dem übernächsten Tag kein Terminshopping mehr erlaubt. Jedoch darf weiterhin vorab bestellte Ware („Click & Collect“) vor Ort abgeholt werden.

Ohne Testpflicht und geöffnet bleiben:

Geschäfte, die Waren des täglichen Bedarfs verkaufen, einzelne Gewerbe und bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens dürfen unabhängig der lokalen Inzidenz geöffnet bleiben und unterliegen keiner Testpflicht. Es gilt aber die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

Das betrifft u. a.

  • Ärzte
  • Apotheken
  • Banken, Geldautomaten, Sparkassen
  • Babyfachmärkte
  • Bäckereien
  • Behörden
  • Blumenläden
  • Buchhandlungen
  • Drogerien
  • Fußpflege
  • Getränkemärkte
  • Lebensmittelhandel
  • Friseure
  • Fahrschulen
  • Optiker
  • Post
  • Sanitätshäuser
  • Supermarkt
  • Tankstellen
  • Tierbedarfsmärkte
  • Werkstätten (egal ob Auto-, Fahrrad oder Handwerker)

(Liste ist nicht vollständig und ohne Gewähr)

Ab einer Inzidenz von 100 sind bspw. Bibliotheken zu schließen. Daher ist die Stadt- und Kreisbibliothek Salzwedel ab Mo, 26.04.2021 geschlossen.

Schulen & Kitas:

Bei einer Inzidenz ab 100 und bis 165 müssen Schulen, einschließlich berufsbildende Schulen, Wechselunterricht anbieten. Liegt der Inzidenzwert bei 165 oder höher, so ist der Präsenzunterricht auszusetzen. Ausnahmen für Abschluss- und Förderklassen sind möglich.

Die Kindergärten (Kitas) bleiben ebenfalls geschlossen. Eine Notbetreuung ist sicherzustellen.

Hinweis

Die Corona-Notbremse ist eine Minimalforderung. Beschließt ein Bundesland in seiner Corona-Schutzverordnung strengere Maßnahmen, dann gelten diese. Sprich: Unter Umständen müssen Geschäfte auch bei einer Inzidenz unter 100 regional geschlossen bleiben.

Aktuelle Corona-Meldungen (und Inzidenzwerte) des Altmarkkreises Salzwedel

Informationen der Bundesregierung über die Bundes-Notbremse

Corona-Entwicklung in Deutschland (Robert-Koch-Institut)