Informationen
Landesentwicklungsplan: Bürger können mitmachen
Am 2. September 2025 hat die Landesregierung den zweiten Entwurf des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt beschlossen und zur Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlichen Stellen freigegeben.
Im Zeitraum vom 15. September 2025 bis einschließlich 17. Oktober 2025 wird sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit zur Beteiligung und Abgabe einer Stellungnahme gegeben.
Bitte übermitteln Sie Ihre Stellungnahme vorzugsweise über das Beteiligungsportal.
Sollten Sie keine Möglichkeit zur Online-Beteiligung haben, können Sie Ihre Stellungnahme mit dem Stichwort „2. Entwurf LEP“ auch
per E-Mail ausschließlich an landesentwicklung-mid(at)sachsen-anhalt.de
postalisch an das
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
Referat 26
Turmschanzenstraße 30
39114 Magdeburg oder
zur Niederschrift im Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, Standort Turmschanzenstraße zu den in der Bekanntmachung genannten Zeiten einreichen.
Um eine schnelle und effiziente Bearbeitung sicherzustellen, bitten wir zudem, gleichlautende Mehrfachstellungnahmen desselben Absenders – also über das Portal, per E-Mail und per Brief – zu vermeiden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben gemäß § 9 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 des Raumordnungsgesetzes und § 21 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88), unberücksichtigt.
Hintergrund:
Warum wird ein neuer Landesentwicklungsplan (LEP) aufgestellt?
Der Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt (kurz: LEP) ist das wichtigste Steuerungsinstrument der Landesplanung. Der LEP ist die fachübergreifende Gesamtkonzeption für die räumliche Ordnung und Entwicklung des gesamten Landes. Die im LEP getroffenen raumordnerischen Festlegungen (sogenannte Ziele und Grundsätze der Raumordnung) stellen die Basis für die nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung des Landes dar und bilden die Grundlage für die Regionalen Entwicklungspläne.
Seit dem Inkrafttreten des verbindlichen Landesentwicklungsplans 2010 haben sich zahlreiche gesellschaftliche Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Landes verändert. Mit der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans soll diesen Veränderungen Rechnung getragen werden.
Quelle: Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Land Sachsen-Anhalt