Informationen
Informationen zum Winterdienst
Derzeit hält der Winter auch in und um der Hansestadt Salzwedel Einzug: Schnee, Kälte und damit verbundene Glätte sind an allen Orten ein Thema.
Natürlich auch für die Streu- und Winterdienste. Die Mitarbeiter der kommunalen Dienste sind seit längerem im Einsatz, der Tag beginnt um vier Uhr morgens mit den ersten Streu- und Beräumungseinsätzen. Sechs Fahrzeuge hat die Hansestadt Salzwedel für die Schneeräumarbeiten im Einsatz.
Wie anderenorts auch ist es nicht möglich, jede Straße oder jede Kreuzung freizuräumen: es werden verkehrswichtige Straßen und Kurvenbereiche vom Schnee beräumt.
Neben den angesprochenen Bereichen werden auch Gehwege, Radwege, Brücken, Parkplätze und Einmündungen von städtischen Einrichtungen freigeräumt. An dieser Stelle der Hinweis, dass es keine allgemeine Räumpflicht für Straßen gibt. Daher und auch generell wird um Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme gebeten, gerade bei den derzeitigen Straßenverhältnissen.
Winterdienst:
Der Winterdienst auf innerörtlichen Gehwegen obliegt den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke, hier ist eine Breite von mindestens 1,50 m freizuhalten. Bei Nichtvorhandensein eines Gehweges ist auf der Fahrbahn eine Gehbahn von 1,00 m Breite freizuhalten. Bei gemeinsamen Geh -und Radwegen gilt die nicht der Fahrbahn zugewandte Hälfte als zu räumender Gehweg.
Bei Eis und Glätte sind die Gehwege mit Sand, feinem Kies, Splitt oder Sägespänen abzustreuen. Der Einsatz von Streusalz ist nur bei extremer Eisglätte gestattet. Chemikalien dürfen nicht verwendet werden.
Nach 18:00 Uhr gefallener Schnee und Eisglätte sind werktags bis 7:00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Der nach 7:00 Uhr angefallene Schnee und entstandene Eisglätte sind nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte unverzüglich zu beseitigen.
Bei der Schneeräumung ist zu beachten, dass durch die Lagerung des Schnees der Fahr - und Fußgängerverkehr nicht mehr als vermeidbar gefährdet oder behindert wird. Einläufe und
Hydranten sind durch die Anlieger von Eis und Schnee freizuhalten. Zudem dürfen Schnee und Eis von Grundstücken nicht auf Gehwege oder Fahrbahnen geschafft werden.
Öffentlicher Personennahverkehr - aktuelle Information (08.01.2026):
Aufgrund der aktuellen Wettervorhersage und den damit zu erwartenden Straßenverhältnissen hat sich die PVGS mbH in Abstimmung mit dem Träger der Schülerbeförderung, dem Schulamt des Altmarkkreises Salzwedel, sowie mit dem Aufgabenträger ÖPNV des Altmarkkreises Salzwedel entschieden, die ÖPNV-Bedienung am 09.01.2026, wie an schulfreien Tagen durchzuführen.
Somit wird am 09.01.2026 keine Schülerbeförderung im Altmarkkreis Salzwedel, sowie in den angrenzenden Landkreisen im Verantwortungsbereich der PVGS mbH durchgeführt.
Die Schulen wurden, über die nicht stattfindende Schülerbeförderung informiert.
Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass es auf Grund der zu erwartende Straßenverhältnisse zu Verspätungen bzw. auch zum gänzlichen Ausfall von Fahrten kommen kann.
Für Rückfragen steht Ihnen die Informationszentrale der PVGS mbH unter der Telefonnummer: 03901 / 304030, in der Zeit von 06:00 – 22:00 Uhr zur Verfügung.
Quelle: PVGS






