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Fundbüro

Gemäß Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) müssen Fundsachen, die mehr als 10 Euro wert sind, abgegeben werden. Das Fundbüro im Bürgerbüro nimmt diese Gegenstände entgegen.

Im Fundbüro wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden

  • der Gegenstand,
  • der Fundort und die Fundzeit sowie
  • die Kontaktdaten des Finders

notiert.

Das Fundbüro bewahrt alle abgegebenen Gegenstände mindestens sechs Monate lang auf.
Meldet sich die Eigentümerin oder der Eigentümer in dieser Zeit nicht, darf die Finderin oder der Finder den Gegenstand behalten.

Wird dieses Recht nicht genutzt oder wurde der Gegenstand in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefunden, geht er in das Eigentum der Stadt über.

Nach Ablauf der Frist werden diese Gegenstände in regelmäßigen Abständen öffentlich versteigert.
Die Termine werden von der Stadtverwaltung angekündigt.