Häufige Fragen: Nutzung der Bibliothek
Benutzerausweis: Anmeldung und Verlängerung
Wie bekomme ich einen Benutzerausweis für die Bibliothek?
Um Benutzer in der Stadt- und Kreisbibliothek Salzwedel zu werden, müssen Sie sich als erstes anmelden. Dazu benötigen Sie Ihren Personalausweis oder ein gleichwertiges Dokument. Es wird eine Anmeldekarte für Sie ausgefüllt, auf der Sie mit Ihrer Unterschrift die gültige Benutzungsordnung anerkennen. Sie erhalten dann den Benutzerausweis, den Sie für jede Entleihung benötigen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren brauchen das schriftliche Einverständnis eines Erziehungsberechtigten.
Nutzen Sie für die Anmeldung gern unser Online-Formular oder laden Sie sich die Anmeldeanträge herunter:
Hauptstelle: Anmeldeformuler Kinder
Hauptstelle: Anmeldebogen Erwachsene
Fahrbibliothek: Anmeldeformular Kinder
Fahrbibliothek: Anmeldeformular Erwachsene
Für Kinder bis 17 Jahre ist die Anmeldung kostenlos.
Die Jahresgebühr für einen regulären Bibliotheksausweis für Erwachsene beträgt 20 €.
Die ermäßigte Jahresgebühr beträgt 10 €.
Informieren Sie sich über unsere verschiedenen Angebote in der Gebührenordnung.
Für die Hauptstelle in Salzwedel und die Fahrbibliothek werden separate Benutzerausweise ausgestellt. Sollten Sie sowohl die Haupstelle als auch die Fahrbibliothek nutzen, muss die Gebühr nur einmal im Jahr in einer der beiden Einrichtungen bezahlt werden.
- Zusätzlich zum physischen Medienbestand in der Bibliothek erhalten aktive Bibliothekskunden Zugang zur Onleihe (biblio24.de) und dürfen diese ohne weitere Kosten nutzen.
- Alle Informationen zu anfallenden Gebühren finden Sie in der Gebührenordnung.
- Namens- und Adressänderungen müssen der Bibliothek mitgeteilt werden.
- Die Benutzerausweis ist nicht auf andere Personen übertragbar.
Verlust des Benutzerausweises
Bei Verlust der Kundenkarte verständigen Sie uns bitte umgehend - persönlich, telefonisch oder per Mail damit Ihre Karte gesperrt wird. Nur so können Sie verhindern, dass mit Ihrer Kundenkarte Medien von anderen entliehen werden und Ihnen Kosten entstehen. Bitte beachten Sie, dass Sie für die unberechtigte Nutzung Ihrer Karte haften. Die Ausstellung einer Ersatzkarte kostet 2 €.
Verlängerung des Benutzerausweises
Ihre Jahresgebühr können Sie jederzeit während der Öffnungszeiten direkt in der Bibliothek verlängern. Dabei können Sie entweder vor Ort in bar bezahlen oder bequem per EC-Karte.
Für die Verlängerung des Benutzerausweises ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Dies dient nicht nur der Sicherstellung, dass Ihre Mitgliedschaft weiterhin aktiv bleibt, sondern auch der Aktualisierung Ihrer persönlichen Daten in unserem System.
Medien: Ausleihen und Verlängern
Wie viele Medien dürfen ausgeliehen werden?
Wenn Sie einen gültigen Benutzerausweis besitzen, dürfen:
- Erwachsene unbegrenzt Medien ausleihen. Sie sollten hierbei jedoch die Leihfristen der einzelnen Medien beachten.
- Kinder und Jugendliche im Alter von 6-17 Jahre alle Medien gemäß Jugendschutzgesetz (Kinder- und Erwachsenenbestand) ausleihen. Für Kinder bis einschließlich 13 Jahre ist die Ausleihe auf 10 Medien beschränkt.
- Bei einigen Medientypen wie Tonies und Konsolenspiele besteht eine Beschränkung von maximal 5 Medien pro Person.
Wie lange dürfen Medien ausgeliehen werden?
| Bücher, Konsolenspiele | 4 Wochen |
| Zeitschriften, Hörbücher, Musik-CDs, Tonies, Serien | 2 Wochen |
| Filme | 1 Woche |
Verlängerung der Ausleihfristen
Mit Ausnahme der Filme (maximal Ausleihfrist: 1 Woche) können die Leihfristen aller Medien zweimal verlängert werden, vorausgesetzt, es liegt keine Vormerkung auf den jeweiligen Titel vor und Ihr Kundenkonto ist nicht gesperrt.
Verlängerungszeiträume zählen ab dem Tag der Verlängerung, nicht ab dem Fälligkeitstag.
Sie können die Leihfristen persönlich in der Bibliothek, telefonisch, per E-Mail oder selbstständig online verlängern. Bitte beachten Sie, dass eine Leihfristverlängerung per E-Mail erst wirksam ist, wenn Sie eine Rückantwort der Bibliothek erhalten haben.
Mit unserem iOPAC können Sie Ihre Medien bequem von Zuhause aus verwalten: Verlängerungen vornehmen, im Bestand stöbern und Vormerkungen machen. Nutzen Sie für den Login Ihre Nutzernummer, die sich auf der Rückseite Ihres Benutzerausweises befindet (unter dem Strichcode). Das Passwort ist Ihr Geburtsdatum in zehnstelliger Schreibweise: TT.MM.JJJJ
Bitte beachten Sie, dass Medien außerhalb der Öffnungszeiten nicht zurückgegeben werden können.
Gebühren
Zusätzlich zur Jahresgebühr werden Gebühren erhoben, wenn Sie die entliehenen Medien nicht fristgerecht, beschädigt oder durch Verlust nicht zurückgeben. Diese Gebühren sind in der Gebührenordnung festgelegt.
Erinnerungsmail (Emailbenachrichtigungsdienst)
Um Ihre Abgabetermine im Blick zu behalten, wird Ihnen bei jeder Ausleihe ein sogenannter Fristzettel ausgehändigt, der alle ausgeliehenen Medien samt Rückgabedatum auflistet. Alternativ zum Ausdruck, können Sie diesen Fristzettel auch per Email erhalten.
Sollten Sie noch zusätzlich eine kleine Erinnerung benötigen, wann Ihre Medien abzugeben sind, bieten wir Ihnen den Servive des Emailbenachrichtigungsdienstes an. Diese Erinnerungsemail wird automatisch vom Bibliothekssystem generiert und drei Tage vor Ablauf der Leihfrist an Sie verschickt. Sie können dann entscheiden, ob Sie die Medien noch einmal verlängern möchten oder in der Bibliothek abgeben.
Zur Einrichtung dieses Angebots benötigen wir lediglich eine aktuelle Email-Adresse. Dieser Service entbindet aber nicht davon, das Leihfristende der Medien selbst im Auge zu behalten. Sollte keine Erinnerungsmail bei Ihnen eingegangen sein, egal aus welchen Gründen, gilt dennoch das Leihfristende mit allen Konsequenzen.
Bibliothek: Wo steht was? Wie finde ich mich zurecht?
Um sich in der Bibliothek zurecht zu finden, ist es wichtig zu wissen, dass jede Bibliothek ihre Medien nach einem bestimmten System aufgestellt.
In der Stadt- und Kreisbibliothek heißt diese Aufstellung "KAB" - Klassifikation für Allgemeinbibibliotheken. Diese Klassifikation wird für die Aufstellung der verschiedenen Bücher der Bibliothek verwendet und legt fest, wo welches Buch zu finden ist.
Um hier einen kleinen Einblick zu geben, was das bedeutet, geben wir eine kurze Orientierungshilfe. Die folgenden Erläuertungen beziehen sich auf die Aufstellung der Bücher. Eine Erklärung zur Aufstellung der Nonbook-Medien erfolgt im letzten Absatz. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch gern vor Ort weiter.
Der Erwachsenenbereich
Sachbücher
Laut der KAB werden Bücher je nach Thema in verschiedene Gruppen eingeteilt. Dabei wird jeder Gruppe ein bestimmter Buchstabe aus dem Alphabet zugeordnet. In der folgenden Tabelle mal ein paar Beispiele (eine ausführliche Liste der Themen finden Sie hier: Klassifikation für Allgemeinbibliotheken):
| Thema | zugeordneter Buchstabe |
| Geschichte, Zeitgeschichte, Politikwissenschaften | D |
| Psychologie, Pädagogi, Kultur | F |
| Kunst | K |
| Naturwissenschaften | N |
| Gesundheitswesen, Medizin, Sozielarbeit | O |
| Informatik, Datenverarbeitung | Z |
So stehen zum Beispiel Bücher zum Thema Geschichte unter dem Buchstaben D. Da die Geschichte allerdings mehrere Jahrhunderte und Regionen umfasst, werden zur feineren Aufstellung zusätzlich zum Buchstaben auch noch Zahlen vergeben, um weitere Untergruppen zu bilden. Anhand der Geschichte sieht das dann zum Beispiel so aus:
| D 0 | Allgemeines |
| D 1 |
Weltgeschichte |
| D 2 | Geschichte Europas |
| D 3 | Geschichte Deutschlands (Allgemeines) und bis 1945 |
| D 4 | Geschichte Deutschlands von 1945 bis zur Gegenwart |
| D 5 | Geschichte einzelner europäischer Staaaten |
Aber auch das ist noch sehr allgemein gefasst, weshalb Sachbücher bis zu 4 Zahlen zusätzlich zum Buchstaben erhalten können. Je mehr Zahlen angefügt werden, desto spezieller ist das behandelte Thema im Buch. Es folgt noch ein Beispiel anhand der deutschen Geschichte bis 1945 (D 3):
| D 30 | Geschichte Deutschlands (Allgemeines) |
| D 31 | Geschichte Deutschlands von den Ursprüngen bis zum Beginn des Mittelalters |
| D 32 | Geschichte Deutschlands im Mittelalter |
| D 33 | Geschichte Deutschlands von etwa 1500 bis 1918 |
| D 34 | Geshichte Deutschlands von 1918 bis 1933 |
Diese Buchstaben in Kombination mit den Zahlen bilden die sogenannte Signatur des Buches. Wenn Sie in unserem Bestandskatalog nach einem bestimmten Buch suchen, gibt Ihnen die Signatur Aufschluss darüber, wo Sie das Buch in der Bibliothek finden. Jedes Sachbuch trägt am unteren Buchrücken einen Aufkleber, der die Signatur anzeigt. In jeder Sachgruppe (also zu jedem Thema) gibt es diese Einteilung nach Ober- und Unterthemen. Wo Sie welches Thema finden, verrät Ihnen die Beschriftung über und an den Regalen.
Belletristik
Die Belletristik (Schöne Literatur) oder umgangssprachlich auch einfach Romane genannt, bilden eine kleine Sondergruppe innerhalb der KAB. Auch die Belletristik erhält formal betrachtet einen Buchstaben des Alphabets als Signatur zugeordnet, nämlich das "R". Bei der Belletristik wird allerdings darauf verzichtet, dieses "R" auf die Beschriftungen am Buchrücken anzubringen.
In der Belletristik unterscheiden wir nach Genre und sortieren nach Nachnahme des Autors. Das bedeutet für die Stadt- und Kreisbibliothek, dass alle Krimis und Thriller zusammenstehen, die Fantasybücher einen eigenen Bereich haben und alle anderen Genres in unserem großen Romanraum zusammengeführt sind.
Um sich in diesem Bereich zurecht zufinden, muss man wissen, wer ein Buch geschrieben hat, denn innerhalb der Belletristik und der einzelnen Genre-Standorte sind diese Bücher nach Nachname des Autors sortiert, sodass alle Krimis von Sebastian Fitzek im Krimibereich unter "F" zu finden sind und alle seine Nichtkrimis, im großen Romanraum ebenfalls unter "F".
Das Bild zeigt die Klebchen auf dem Buchrücken und verrät Ihnen bei der Belletristik zum Beispiel,
- ob das Buch zu einer Reihe gehört (1. Zeile),
- welcher Band der Reihe es ist (2. Zeile),
- ob es sich um einen Krimi oder Fantasy oder um einen historischen Roman handelt (3. und 4. Zeile, Genrebezeichnung) und
- sie zeigen die ersten drei Buchstaben des Nachnamen des Autors für die Einsortierung.
Die Umstellung auf diese einheitliche Kennzeichnung dauert noch an.
Wenn Sie im Bestandskatalog der Bibliothek suchen, sind die Romane in der Signatur wie folgt zu erkennen:
| R 01 - R 02 | Werke verschiedender Literaturgattungen |
| R 11 | Romane |
| R 11 Ju | Romane für Jugendliche |
| R 20 | Lyrik |
| R 70 | Comics und Mangas |
| R 81 - R 89 | Fremdsprachige Romane |
Die Kinderbibliothek
Prinzipiell ist die Kinderbibliothek genauso aufgebaut, wie der Bereich der Erwachsenen.
Es gibt auch hier eine Unterteilung der Bücher in Romane/ Geschichten und Sachbücher.
Die Sachbücher sind genauso wie im Erwachsenenbereich in verschiedene Sachgruppen eingeteilt, welche einem Buchstaben zugeordnet werden. Die einzelnen Buchstaben und Themen sind identisch wie im Erwachsenenbereich. Allerdings sind hier die Untergruppen für bestimmte Themen nicht ganz so detailliert.
Die Romane/ Geschichten sind wie bei den Erwachsenen nach Nachname des Autors sortiert und erhalten in diesem Fall für die Signatur den Buchstaben "J". Anders als bei den Erwachsenen stehen allerdings alle Romane zusammen und sind nicht nach Genres getrennt.
Der größte Unterschied zu den Erwachsenen ist eine zusätzliche räumliche wie optische Unterteilung in Altersstufen. Diese Einteilung soll den Kindern den Zugang zu altersgerechten Medien erleichtern. Dabei werden 4 Bereiche unterschieden.
| Farbige Markierung | Altersempfehlung | Signatur im iOPAC |
| Bücher mit einem gelben Farbstreifen am Rücken | Vorschulkinder und 1. Klasse | I J 0 |
| Bücher mit einem roten Farbstreifen am Rücken | 2. bis 4. Klasse | II J 0 |
| Bücher mit einem blauen Farbstreifen am Rücken | 5. bis 7. Klasse | III J 0 |
| Bücher mit einem grünen Farbstreifen am Rücken | Jugendliche ab 14 Jahren | R 11 Ju |
Da es sich hierbei ledglich nur um Altesempfehlungen handelt, kann selbstverständlich je nach Lesevermögen und Textverständnis auch in den anderen Farbgruppen gestöbert und gelesen werden.
Im folgenden eine Tabelle mit ein paar Suchbeispielen im iOPAC, die noch einmal die einzelnen Signaturbestandteile erklärt:
| Signatur des gesuchten Buches | Erklärung dazu | Darstellung am Buch |
| I K 1 |
I steht für den gelben Farbstreifen und damit für Bücher für Vorschulkinder und 1. Klasse K steht für die Sachgruppe/ das Thema Kunst 1 steht für "Bildende Kunst" (ein Unterbereich der Sachgruppe Kunst) |
Das Buch hat einen gelben Farbstreifen auf dem ... steht: K 1 |
| III L 5 |
III steht für den blauen Farbstreifen und damit für Bücher für Schüler/innen der 5. bis 7. Klasse L steht für die Sachgruppe/ das Thema Geografie 5 steht für den Bereich "Afrika" (ein Unterbereich der Sachgruppe Geografie) |
Das Buch hat einen blauen Farbstreifen auf dem ... steht: L 5 |
| II D 3 |
II steht für den roten Farbstreifen und damit für Bücher für Schüler/innen der 2. bis 4. Klasse D steht für die Sachgruppe/ das Thema Geschichte 3 steht für "Geschichte Deutschlands" (ein Unterbereich der Sachgruppe Geschichte) |
Das Buch hat einen roten Farbstreifen auf dem ... steht: D 3 |
| R 11 Ju |
R 11 steht für die Gruppe der Belletristik/ Romane Ju definiert den Sonderbereich der Jugendlichen |
Das Buch hat einen grünen Farbstreifen. Das R 11 Ju wird nicht auf dem Buch abgedruckt. |
Der Nonbook-Bereich: Filme, Musik-CDs, Hörbücher, Tonies, Konsolenspiele
Die Nonbook-Medien, oder auch AV-Medien (Audio-visuelle Medien) genannt, nehmen spezielle Plätze in der Bibliothek ein.
Filme
Die DVDs für Erwachsene und Jugendliche befinden sich im Erdgeschoss der Bibliothek und sind nach Titel des Films sortiert. Filme für Erwachsene tragen dabei eine weiße Markierung mit den ersten drei Buchstaben des Titels am unteren DVD-Rücken, Filme für Jugendliche einen grünen. Zusätzlich zum Signaturstreifen mit der Titelabkürzung tragen fast alle Filme einen bis drei Interessenkreis-Aufkleber wie zum Beispiel "Krimi", "Liebe", "Fantasy" oder "Dokumentation". Diese geben eine grobe inhaltliche Orientierung über die Handlung des Films.
Die Kinderfilme sind in der 1. Etage im Kinderbereich untergebracht. Auch sie sind nach Titel des Films sortiert. Auch bei den DVDs geben die farbigen Signaturschilder eine Altersorientierung: gelbe Streifen für Kinder der Vorschule und 1. Klasse, rote Streifen für Kinder in der 2. bis 4. Klasse und blaue Streifen für Kinder ab der 5. Klasse. Wie bei den Büchern gilt auch hier: die farbigen Markierungen sind lediglich Altersempfehlungen und keine Alterseingrenzungen.
Im Kinder- wie auch im Erwachsenenbereich sind die FSK-Kennzeichnungen verpflichtend einzuhalten (Ausleihe von Medien gemäß Jugendschutzgesetz).
Musik-CDs
Musik-CDs finden sich sowohl im Kinder- als auch im Erwachsenenbereich. Zu unterscheiden sind sie an den Farben der Markierungen auf den Covern der CDs: gelbe Aufkleber stehen für Kinder-CDs und weiße für Erwachsenen-CDs. Darüber hinaus geben diese Aufkleber Auskunft, um welche Art von Musik es sich handelt. Bei den Erwachsenen gibt es beispielsweise die Bereiche: Pop/Rock, Klassik, Film/Musical, Schlager, andere Länder, Jazz, Folk und für die saisonale Ausleihe auch Weihnachten. Bei den Kindern gibt es zum Beispiel: Musik für Kinder, Klassik, zum Träumen, rund ums Jahr, zum Film und auch hier saisonal Weihnachten. Sowohl die Musik-CDs für Kinder als auch die für Erwachsene sind nach ihren jeweiligen Bereichen sortiert und bei den Erwachsenen innerhalb der Bereiche zusätzlich noch nach Interpret bzw. Band.
Hörbücher
Hörbücher finden sich sowohl im Kinder- als auch im Erwachsenenbereich. Zu unterscheiden sind sie an den Farben der Markierungen auf den Covern der CDs: gelbe Aufkleber stehen für Kinder-Hörbücher und weiße für Erwachsenen-Hörbücher. Darüber hinaus geben diese Aufkleber Auskunft, um welche Art von Hörbuch es sich handelt. Bei den Erwachsenen gibt es beispielsweise die Bereiche: Krimi, Thriller, Liebe, Heiteres, Comedy, Familie Schicksale und saisonal ausleihbar auch Weihnachten. Bei den Kindern gibt es zum Beispiel: Märchen, Reihen, Freundschaft, Pferde, Fussball, Lustiges, Hörbücher zum Film und auch hier saisonal Weihnachten. Die Hörbücher in beiden Bereichen werden nicht speziell nach ihren Bereichen getrennt, sondern stehen alle zusammen. Bei den Kindern gibt es bei bestimmten Reihen die Ausnahme, dass diese zusammenstehen, so dass alle CDs einer Reihe dort gefunden werden können. Bei den Erwachsenen werden die Hörbücher nach Autor des Buches sortiert.
Tonies
Die Tonies sind ausschließlich in der Kinderbibliothek zu finden und stehen dort, unsortiert auf einem speziellen Tisch zum Stöbern bereit. Bei den Tonies bieten wir mittlerweile drei verschiedene Varianten an:
- Normale Tonies: Geben eine bestimmte Geschichte aus dem Universum der dargestellten Figur wieder.
- Book-Tonies: Bringen preisgekrönte Kinderbuch-Bestseller und Klassiker der Weltliteratur auf die Toniebox (ähnlich einem Hörbuch).
- Clever-Tonies: Beschäftigen sich eher mit Sachthemen, die dann kindgerecht erklärt werden und die Kinder in spannende Wissenswelten abtauchen lassen
Die Tonies sind im sogenannten Stellvertretersystem aufgestellt. Das bedeutet, dass man zunächst eine leere Toniedose aussucht und an der Theke durch das Team der Bibliothek den Tonie in die Box zum Ausleihen bekommt.
Um möglichst vielen Kindern die Ausleihe von Tonies zu ermöglichen, ist die maximale Anzahl der gleichzeitig entleihbaren Tonies auf 5 pro Person begrenzt.
Konsolenspiele
Die Konsolenspiele sind ausschließlich in der Kinderbibliothek zu finden und stehen dort, sortiert nach Konsolenart im Regal zum Stöbern. Derzeit bieten wir Spiele für die Nintendo Wii und Switch sowie den 3DS und für die Playstation 3,4 und 5 an. Es gibt Spiele von FSK 0 bis FSK 18. Diese werden nur entsprechend der FSK-Kennzeichnung ausgeliehen (Einhaltung des Jugendschutzgesetzes).
Die Konsolenspiele sind im sogenannten Stellvertretersystem aufgestellt. Das bedeutet, dass man sich zunächst ein Konsolenspiel aussucht (Hülle ist leer) und an der Theke erhält man durch das Team der Bibliothek das Spiel dazu ausgehändigt. Die Ausleihe von Konsolenspielen ist auf 5 Spiele gleichzeitig pro Person begrenzt.
Brauche ich einen Ausweis, um die Bibliothek zu besuchen?
Bibliotheken als öffentliche Orte der Begegnung und des Austauschs leisten einen wichtigen sozialen Beitrag zur Integration aller gesellschaftlichen Gruppen.
(Quelle: Broschüre "Bibliotheken und Demokratie" des dbv (Deutscher Bibliotheksverband e.V.)
Der Besuch der Bibliothek ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenfrei und ohne den Besitz eines Benutzerausweises möglich. Die Räumlichkeiten und Angebote der Bibliothek stehen jedem Besucher offen und können in bestimmtem Umfang auch ohne Benutzerausweis genutzt werden.
Der Benutzerausweis erlaubt es aktiven Mitgliedern der Bibliothek, Medien mit nach Hause zu nehmen und außerhalb der Bibliothek zu nutzen.
Wir freuen uns auf jede/n Besucher/in!
Kann ich den Medienbestand der Bibliothek mitgestalten?
Sie vermissen ein bestimmtes Buch, einen bestimmten Film oder haben ganz allgemein einen Wunsch für den Bibliotheksbestand? Sagen Sie es uns.
Bei der Vielzahl der täglich neu erscheinenden Medien, können auch wir nicht alles im Blick behalten und freuen uns über jeden Ihrer Vorschläge. Ihre Leserwünsche werden durch die zuständigen Kolleginnen geprüft und bei positiver Bearbeitung in den Bestand der Bibliothek aufgenommen.
Sollte Ihr Leserwunsch nicht erfüllt werden können und Sie möchten das Medium dennoch gern ausleihen, steht Ihnen jederzeit das Angebot der Fernleihe zur Verfügung.
Nutzen Sie für Ihren Leserwunsch unser Online-Formular.
Fernleihe: Medien aus anderen Bibliotheken
Wenn ein Medium nicht in der Bibliothek Salzwedel vorhanden ist, kann es aus anderen Bibliotheken Deutschlands besorgt werden. Für die Fernleihe aus dem Gemeinsamen Bibliotheksverbund (GBV) wird eine Gebühr in Höhe von 1,00 € erhoben.
Bei positiver Erledigung ist die Portogebühr für den Postweg zurück zur entleihenden Bibliothek zu zahlen. Darüber hinaus sind vom Besteller die Kosten zu tragen, die die entleihende Bibliothek in Rechnung stellen kann (z.B. bei mehr als 20 Kopienseiten).
Wenden Sie sich für eine Anfrage an das Team der Bibliothek oder nutzen Sie unser Online-Bestellformular.
Für die deutschlandweite Recherche in anderen Bibliothekskatalogen nutzen Sie bitte den OPAC K10plus.
Kann ich meine Gebühren auch mit Karte zahlen?
Sie können alle Gebühren (Jahresgebühren, Mahngebühren, Kopien) entweder bar bezahlen oder per EC-Karte.
Dieser Service funktioniert nur mit regulären EC-Karten. Kreditkarte und Handyzahlung ist nicht möglich.
Mediengeschenke für die Bibliothek
Regelmäßig erhält die Bibliothek Mediengeschenke von Nutzerinnen und Nutzern der Bibliothek, aber auch von Bügerinnen und Bürgern, die keinen aktiven Benutzerausweis haben.
Das Team der Bibliothek freut sich, wenn der Bestand durch Geschenke erweitert werden kann.
Die Geschenke sollten allerdings folgende Kriterien erfüllen:
- Sie dürfen nicht älter als 5 Jahre sein. (Gemeint ist hierbei nicht das Kaufdatum des Mediums sondern dessen Erscheinungsdatum.)
- Das Medium sollte in einem guten bis sehr guten optischen Zustand sein.
- AV-Medien sollten noch funktionstüchtig sein.
Die Bibliothek behält sich vor, unbrauchbare oder nicht zum Gesamtbestand passende Geschenke abzulehnen.
Gebührenordnung
1. Nutzungsgebühr
(gilt jeweils für Stadtbibliothek oder Kreis-Fahrbibliothek, gültig ab 01.01.2026)
| Jahreskarte Erwachsene (ab 18 Jahre) | 20 € |
Jahreskarte Erwachsene ermäßigt (ab 18 Jahre) (bei Vorlage der entsprechenden Bescheinigung)
|
10 € |
| Jahreskarte Kinder und Jugendliche (7 bis 17 Jahre) | frei |
Jahres-Partnerkarte
|
30 € |
| Monatskarte | 5 € |
| Jahreskarte für Institutionen (Firmen, Erwachsenenbildung, soziale Einrichtungen u.ä.) | 30 € |
| Jahreskarte für Kindereinrichtungen und Schulen | frei |
2. Schutzgebühren
| Ausstellen eines Ersatz-Benutzerausweises bei Verlust oder Beschädigung | 2,00 € |
| Einarbeitung des Ersatzexemplars eines beschädigten oder verlorenen Mediums | 5,00 € |
| Verlust oder Beschädigung von Ton- und Bildträger- Hüllen oder -Covern nach Ermessen | 1,00 € |
| Erwerb eines Folienbeutels | 0,50 € |
| Erwerb eines Baumwollbeutels | 2,00 € |
3. Versäumnisgebühren bei Fristüberschreitung
|
pro angefangener Woche pro Medium (außer DVD und Konsolenspiele) |
|
|
1,00 € 0,50 € |
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pro angefangener Woche pro DVD und Konsolenspiel |
|
|
2,50 € 1,50 € |
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Bearbeitungsgebühr für Rechnungserstellung |
2,00 € |
4. Fernleihgebühren
|
Abgabe der Bestellung pro Titel |
1,00 € |
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Bei positiver Erledigung ist die Portogebühr für den Postweg zurück zur entleihenden Bibliothek zu zahlen. Darüber hinaus sind vom Besteller die Kosten zu tragen, die die entleihende Bibliothek in Rechnung stellen kann (z.B. bei mehr als 20 Kopienseiten) |
5. Kopier-Gebühren
|
Kopie und Ausdrucke |
|
|
0,10 € 0,20 € |
Benutzungsordnung
§1
Allgemeines
(1) Die Stadt- und Kreisbibliothek Salzwedel ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Salzwedel und des Altmarkkreises Salzwedel. Sie dient gemeinnützigen Zwecken.
(2) Die Benutzung der Bibliothek erfolgt auf öffentlich-rechtlicher Basis.
(3) Die Entleihung außer Haus kann nur nach dem Erwerb einer Jahres- oder Monatskarte nach Ziff. 1 der geltenden Gebührenordnung erfolgen.
(4) Entgelte für besondere Leistungen sowie Versäumnisgebühren werden nach den Ziff. 2 bis 6 der geltenden Gebührenordnung erhoben.
§2
Öffnungszeiten
Die Bibliothek hat festgelegte Öffnungszeiten. Sie werden durch Aushang bekannt gegeben.
§3
Anmeldung
(1) Für die Entleihung der Medien außer Haus ist eine Anmeldung und die Ausstellung eines Benutzerausweises erforderlich.
(2) 1. Der Benutzer/die Benutzerin meldet sich unter Vorlage seines/ihres Personalausweises oder eines gleichgestellten Lichtbildausweises mit Wohnbescheinigung an.
2. Der eingetragene Wohnsitz muss einen regelmäßigen Besuch der Bibliothek ermöglichen. Die Bibliotheksmitarbeiter/innen sind berechtigt, eine Anmeldung abzulehnen.
3. Der Benutzer/die Benutzerin erkennt mit seiner/ihrer Unterschrift die Benutzungsordnung an und erteilt damit seine/ihre Einwilligung, die Angaben zur eigenen Person elektronisch zu speichern.
(3) Minderjährige können Benutzer/in werden, wenn er/sie das siebente Lebensjahr vollendet hat. Für die Anmeldung des Kindes bzw. Jugendlichen bis einschließlich 15 Jahre gibt der/die Erziehungsberechtigte durch Unterschrift auf dem Anmeldeformular seine/ihre Einwilligung. Damit ist das Kind bzw. der Jugendliche berechtigt, alle Leistungen der Bibliothek einschließlich Internet zu nutzen. Der/die Erziehungsberechtigte verpflichtet sich gleichzeitig zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Gebühren.
(4) Dienststellen, juristische Personen, Institute und Firmen melden sich durch schriftlichen Antrag ihres Vertretungsberechtigten an und hinterlegen bis zu drei Unterschriften von Bevollmächtigten, die die Bibliotheksbenutzung für den Antragsteller wahrnehmen.
(5) Der bei der Anmeldung ausgestellte Ausweis ist nicht auf andere Personen übertragbar. Der Ausweisinhaber/die Ausweisinhaberin ist verpflichtet, Veränderungen seines/ihres Namens oder seiner/ihrer Anschrift sowie den Verlust des Benutzerausweises unverzüglich der Bibliothek mitzuteilen. Für die Ausstellung eines Ersatz-Benutzerausweises wird eine Gebühr gemäß Ziff. 2 der Gebührenordnung erhoben.
§4
Formen der Benutzung
(1) Die Nutzung der Medien kann durch Ausleihe außer Haus, aber auch durch Einsichtnahme in den Räumen der Bibliothek und im Bibliotheksbus erfolgen.
(2) Die Bibliothek unterstützt den Benutzer/die Benutzerin durch Beratung, Auskunft und Information.
(3) Der Benutzer/die Benutzerin kann sich mit Hilfe von allen öffentlich zugänglichen Informationsmöglichkeiten wie Bibliografien, Literaturverzeichnissen, Nachschlagewerken, Benutzer-PCs (OPAC) und Internet-Arbeitsplätzen informieren. Er/Sie ist berechtigt, selbstständig Medien aus den zur Freihandbenutzung aufgestellten Beständen zu entnehmen.
§5
Zusätzliche Leistungen der Bibliothek
(1) Für ausgeliehene Medien kann die Bibliothek auf Wunsch des Benutzers/der Benutzerin Vorbestellungen gegen eine Gebühr gemäß Ziff. 2 der geltenden Gebührenordnung entgegen nehmen.
(2) Im Auftrag des Benutzers/der Benutzerin beschafft die Bibliothek nach den dafür geltenden Bestimmungen Literatur über den Fernleihverkehr aus anderen Bibliotheken Deutschlands. Für deren Nutzung gelten zusätzliche Benutzungsbestimmungen der entsendenden Bibliothek. Der Auftrag ist gebührenpflichtig gemäß Ziff. 4 der Gebührenordnung.
(3) Der Benutzer/die Benutzerin ist berechtigt, Kopien aus Druckwerken zu erstellen, sofern er/sie die Bestimmungen des Urheberrechts beachtet. Er/Sie haftet für jede Verletzung des Urheberrechts. Die Erstellung der Kopien ist gebührenpflichtig nach Ziff. 5 der Gebührenordnung.
(4) Die Bibliothek hält für ihre Benutzer/innen einen oder mehrere Computerplätze mit Internet-Anschluss bereit. Hierbei muss eine gesonderte Ordnung beachtet werden. Die Benutzung dieser Arbeitsplätze ist gebührenpflichtig nach Ziff. 6 der Gebührenordnung.
§6
Ausleihe außer Haus
(1) 1. In der Stadtbibliothek gelten folgende Ausleihfristen:
- Bücher, CD-ROM, Konsolenspiele 4 Wochen
- MCs, CDs, Zeitschriftenhefte und Tonies 2 Wochen
- Filme auf Video und DVD 1 Woche
2. In der Kreisfahrbibliothek ist die Leihfrist grundsätzlich an den Fahrplan des Bibliotheksbusses gebunden. Der nächste turnusmäßige Halt ist gleichzusetzen mit dem Abgabedatum der Medien.
3. Eine Verkürzung der Fristen in gerechtfertigten Einzelfällen kann nach Ermessen der Bibliotheksleitung erfolgen.
4. Die Ausleihfrist von digitalen Medien ist unabhängig von der ausleihenden Einrichtung. Sie wird vom Anbieter festgelegt und erlischt automatisch nach Ablauf.
(2) Liegt für Entleihungen keine Vorbestellung vor, kann der Benutzer/die Benutzerin die Ausleihfrist gegen Ende ihres Ablaufs verlängern lassen. DVDs und Videos sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Die Bibliothekn kann bei Antrag auf Verlängerung der Ausleihfrist die Vorlage der ausgeliehenen Medien verllangen; eine dritte oder weitere Verlängerung der Ausleihzeit erfolgt grundsätzlich nur mit Vorlage der entliehenen Medien.
(3) Die Rückgabe der Medien muss in der Einrichtung erfolgen, in der sie ausgeliegen wurden.
(4) Bei Überschreitung der Ausleihfrist sind Versäumnisgebühren gemäß Ziff. 3 der Gebührenordnung zu zahlen. Die Gebühr wird fällig unabhängig davon, ob der Benutzer/die Benutzerin eine schriftliche Mahnung erhalten hat. Wenn nach drei schriftlichen Mahnungen keine Rückmeldung durch den Benutzer/die Benutzerin erfolgt ist, wird ein Verwaltungsvollstreckungsverfahren eingeleitet. Bei Minderjährigen werden die Versäumnisgebührenbescheide an die Erziehungsberechtigten gerichtet.
(5) Die Bibliothek kann die Entscheidung über die Ausleihe weiterer Medien von der Rückgabe angemahnter Medien sowie von der Erfüllung bestehender Zahlungsverpflichtungen abhängig machen.
§7
Ausleihbeschränkungen
Medien, die als Informations- und Lesesaalbestand jederzeit zur Verfügung stehen müssen oder aus anderen Gründen nur in der Bibliothek benutzt werden sollen, können dauernd oder vorübergehend von der Ausleihe außer Haus ausgeschlossen werden. Die Entscheidung darüber trifft die Leitung der Bibliothek oder der Benutzungsabteilung.
§8
Pflichten des Benutzers / der Benutzerin
(1) Der Benutzer/die Benutzerin ist verpflichtet, Medien und Einrichtungen der Bibliothek sorgfältig und pfleglich zu behandeln und vor Beschädigung und Verlust zu schützen. Vor der Ausleihe außer Haus hat der Benutzer/die Benutzerin die Medien, die er/sie entleihen will, zu prüfen und sichtbare Mängel sofort, andere Mängel unverzüglich nach ihrer Feststellung der Bibliothek anzuzeigen.
(2) In den Bibliotheksräumen haben die Benutzer/innen aufeinander Rücksicht zu nehmen, die erforderliche Ruhe zu wahren und andere Verhaltensweisen, die die ungestörte Benutzung beeinträchtigen oder die Medien gefährden, zu unterlassen.
§9
Ordnung in der Bibliothek
(1) Die Bibliothek kann verlangen, dass der Benutzer/die Benutzerin seine/ihre Taschen und großformatiges Gepäck in den dafür vorgesehenen Schränken während des Aufenthaltes in den Bibliotheksräumen deponieren.
(2) Das Rauchen in den Bibliotheksräumen ist grundsätzlich untersagt.
(3) Zur Gewährleistung einer ungestörten und dem Ziel der Bibliotheksbenutzung dienenden Ordnung hat die Bibliothek das Recht, einen Benutzer/eine Benutzerin aus der Bibliothek zu weisen und bei wiederholten Verstößen gegen die Verhaltenspflichten von der Benutzung der Bibliothek ganz oder teilweise oder für eine gewisse Dauer auszuschließen und den Benutzerausweis einzuziehen. Mit dem Benutzungsverhältnis entstandene Verpflichtungen bleiben unberührt.
§10
Haftung
(1) Für den Verlust oder die Beschädigung von Bibliotheksgut während der Benutzung hat der Benutzer/die Benutzerin bzw. seine/ihre gesetzlichen Vertreter vollen Ersatz zu leisten, auch wenn ihn/sie kein Verschulden trifft. Er/Sie haftet in jedem Fall für die unzulässige Weitergabe an Dritte.
(2) Der Verlust und die Beschädigung entliehener Medien sind der Bibliothek unverzüglich anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
(3) Für Schäden, die durch Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, haftet der eingetragene Benutzer/die eingetragene Benutzerin bzw. seine/ihre gesetzlichen Vertreter.
(4) Das Abspielen von ausgeliehenen Ton- und Bildträgern aus der Bibliothek erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Bibliothek haftet nicht für eventuelle Schäden an Abspielgeräten.
§11
Schadenersatz
(1) Die Art und die Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Bibliothek nach pflichtgemäßem Ermessen.
(2) Die Bibliothek kann bei Verlust oder Beschädigung von entliehenen Medien den Benutzer/die Benutzerin zur Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzexemplars verpflichten oder statt dessen die Kosten der Wiederbeschaffung des Originals, der Kopie durch Nachdruck oder Kosten in Höhe des festgestellten Wertes in Rechnung stellen. Findet sich ein als verloren gemeldetes Bibliotheksgut nachträglich wieder an, so geht dieses Exemplar in den Besitz des Benutzers/der Benutzerin über.
(3) Bei Beschädigung oder Verlust von Ton- und Bildträgern ist grundsätzlich der Wiederbeschaffungspreis zu erstatten. Bei nur geringfügiger Beschädigung kann eine geringfügigere Ersatzleistung festgesetzt werden.
§12
Hausordnung
In einer separaten Hausordnung werden Regeln zur Nutzung des Gebäudes zur Kenntnis gegeben.
§13
Inkrafttreten
Die geänderte Benutzungsordnung tritt zum 01.01.2011 in Kraft.