Inhalt

Satzungen & Konzepte

I. Satzungen

Gestaltungssatzung

Anders als der Bebauungsplan enthält eine Gestaltungssatzung lediglich Aussagen zur äußeren Gestaltung von Gebäuden, Werbeanlagen, Einfriedungen usw. Die Gestaltungssatzung kann beispielsweise vorgeben, dass nur Holzfenster (unter Umständen mit bestimmten Abmessungen), nur Ziegeldächer in näher bestimmten Farben oder an Fassaden von Geschäften nur bestimmte Arten von Werbeschildern zulässig sind.

Innenbereichssatzungen

Für die Zulässigkeit von Bauvorhaben ist die Lage des Baugrundstücks entscheidend. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile darf grundsätzlich gebaut werden, der Außenbereich ist dagegen von Bebauung möglichst freizuhalten.

Die Innenbereichssatzungen regeln die räumliche Abgrenzung des unbeplanten Innenbereichs vom Außenbereich durch eine Linie, die bei der Klarstellungssatzung zumeist den gesamten Ortsteil umschließt.

Hier sind alle verbindlichen Innenbereichssatzungen alphabetisch geordnet im Überblick:


Außenbereichssatzungen

Eine Außenbereichssatzung ermöglicht es Gemeinden, bestimmte bereits bebaute Bereiche außerhalb geschlossener Ortschaften als Wohngebiete festzulegen. Dadurch können dort – unter bestimmten Voraussetzungen – neue Wohnhäuser gebaut oder bestehende Gebäude zu Wohnzwecken genutzt werden, auch wenn das Gebiet eigentlich im sogenannten „Außenbereich“ liegt.

Außerdem kann die Satzung auch Vorhaben unterstützen, die kleinen Handwerks- oder Gewerbebetrieben dienen.

Hier sind alle verbindlichen Außenbereichssatzungen im Überblick:


Vorkaufsrechtssatzungen

Das gemeindliche Vorkaufsrecht ermöglicht es der Gemeinde, für städtebauliche Zwecke Grundstücke zu erwerben, um dadurch auf deren künftige bauliche und sonstige Nutzung Einfluss zu nehmen.

Noch nichts hinterlegt.

II. Konzepte

Integriertes Stadtentwicklungskonzept

Ein integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) stellt den Orientierungsrahmen für die zukünftige, langfristige Entwicklung einer Stadt dar.

Zur Erarbeitung des Konzeptes werden anhand von Bestandsanalysen (Stärken, Schwächen, Potenziale) der verschiedenen Handlungsfelder, anhand von Prognosedaten und übergeordneten Vorgaben (Regional-, Landes- und Raumplanung) künftige Entwicklungsmöglichkeiten mit konkreten Handlungsschwerpunkten definiert.

PV-Konzept

Gesamträumliches, leitbildbasiertes Kriterienkonzept mit Bewertungstool zur städtebaulichen Vorprüfung und zum Ranking von Standortanfragen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Hansestadt Salzwedel.

Integriertes Klimaschutzkonzept

Das vorliegende Klimaschutzkonzept ist die wesentliche Arbeitsgrundlage für das Klimaschutzmanagement der Hansestadt Salzwedel. Es führt die bisherigen Klimaschutzaktivitäten in einer Bestandsanalyse zusammen, legt mit der erstellten CO₂-Bilanz den Startpunkt der weiteren Aktivitäten an und zeigt mit der Potenzialanalyse und den Trendszenarien die Möglichkeiten für die weitere Entwicklung der Hansestadt auf.

Unter Beteiligung der relevanten Akteure wurden Klimaschutzziele für Salzwedel formuliert, Handlungsfelder benannt und ein Maßnahmenkatalog für diese Handlungsfelder erarbeitet. Die Umsetzung der Maßnahmen soll dazu führen, dass die Klimaschutzziele erreicht werden. Dabei sind sowohl direkte Maßnahmen zur Minderung der CO₂-Emissionen wie z. B. Sanierungen oder Anschaffungen von E-Fahrzeugen benannt als auch indirekte Maßnahmen, mit denen durch Aufklärung, Öffentlichkeitsarbeit und Energiespartipps indirekt auf die Minderung der THG-Emissionen Einfluss genommen werden soll.