Elektronische Vergabe
EU-weite Ausschreibungen bedürfen ab 18. Oktober 2018 ausschließlich der elektronischen Form. Angebote, die auf dem Postweg eingehen sind dann nicht mehr zulässig und zögen einen Angebotsausschluss nach sich.
Für nationale Ausschreibungen bedarf es in Sachsen- Anhalt noch einer entsprechenden landesrechtlichen Anpassung bis zum Inkrafttreten der UVgO. Folglich ist auch hier ein Ende der Papierform absehbar.
Da der Aufwand für Ausschreibungen sinkt, profitieren alle von der elektronischen Vergabe. Die Auftragsberatungstelle Sachsen-Anhalt veranstaltet in Magdeburg unter anderem auch Seminare für Bieter. Diese können sich hier Informieren und direkt auf das Anmeldeformular zugreifen.
Das e-Vergabe Portal des Bundes für EU-weite Auschreibungen finden Sie hier.