Flächennutzungsplan
Die Gemeinden haben gemäß Baugesetzbuch (BauGB) Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Der Flächennutzungsplan ist für das gesamte Gemeindegebiet aufzustellen. Er enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und Flächen für die Landwirtschaft.
Der Flächennutzungsplan wird auch „vorbereitender Bauleitplan“ der Gemeinde genannt und entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, wie etwa bei einer Baugenehmigung, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Instrument dar.
Einen Anspruch auf Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung eines Bauleitplans haben die Bürger aufgrund der Planungshoheit der Gemeinden nicht.
Flächennutzungsplan der Hansestadt Salzwedel
rechtskräftiger Flächennutzungsplan und rechtskräftige Änderungen
(wirksam seit 24.06.2020)
3. Gebietsabgrenzung des Flächennutzungsplans
I - Planzeichnung
II - Begründung mit Umweltbericht
2.0 Begründung und Umweltbericht
Anlagen zur Begründung
2.3 Gewässer- und Hochwasserschutz
2.7 Landschaftspflege Naturschutz: Arten und Biotope, Schutzgebiete, Entwicklungsflächen
2.8 Baulasten / Umweltauswirkungen
2.9 Landschaftspflege / Naturschutz: Technogene Einflüsse