Wenn Sie während einer Baumaßnahme Baustelleneinrichtungen auf öffentliche Flächen stellen wollen, müssen Sie eine Sondernutzungserlaubnis beantragen.
Wenn auf Ihrer Baustelle nicht genug Platz ist, können Sie darauf angewiesen sein, vorübergehend eine öffentliche Fläche zu benutzen. Öffentliche Flächen wie Straßen, Wege und Plätze sind dem Gemeingebrauch gewidmet. Diese Flächen sollen für jede Person zugänglich sein und dürfen von der Allgemeinheit genutzt werden.
Sollte die Fläche durch Ihre Baustelle nicht mehr zugänglich für die Allgemeinheit sein, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Diese Genehmigung beantragen Sie bei der zuständigen Stelle.
Die Erlaubnis umfasst bestimmte Vorgaben. Denn durch die Baumaßnahmen entstehen Verkehrshindernisse, die Sie entsprechend kenntlich machen müssen. Dafür erstellen Sie einen Verkehrzeichenplan und holen sich im Vorfeld der Arbeiten Anordnungen der zuständigen Behörde ein. Dabei geht es unter anderem darum, wie Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind. Ebenfalls enthalten die Anordnungen, wie der Verkehr zu leiten, zu beschränken sowie zu regeln ist und ob gegebenenfalls Umleitungen erfolgen müssen.
Die Erlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Sondernutzung beginnen.
Auch wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie keinen Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Die zuständige Stelle entscheidet im eigenen Ermessen über Ihren Antrag.
Die zuständige Behörde erteilt Ihnen die Sondernutzungserlaubnis in der Regel befristet und mit einem Widerrufsvorbehalt. Dies bedeutet, dass die erteilte Erlaubnis zurückgezogen werden kann.
Die Beseitigung von Schäden, die durch Ihre Sondernutzung entstehen, müssen Sie unter Umständen bezahlen. Die zuständige Stelle kann hierzu auch eine Vorauszahlung oder die Hinterlegung einer Geldsumme als Sicherheit von Ihnen verlangen.