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Einreichung von Wahlvorschlägen: Frist bis 20.07.2026

Am 06.09.2026 wird der Landtag von Sachsen-Anhalt neu gewählt. Wie bereits mit der Bekanntmachung des Kreiswahlleiters vom 28.01.2026 mitgeteilt, werden Parteien als auch Bewerber, die nicht für eine Partei auftreten (Einzelbewerber) aufgefordert, Kreiswahlvorschläge für die Wahlkreise 1 (Salzwedel) und 2 (Gardelegen-Klötze) einzureichen.

Der Kreiswahlleiter des Altmarkkreises Salzwedel macht darauf aufmerksam, dass die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen am Montag, den 20.07.2026, 18:00 Uhr, endet. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die erforderlichen Unterlagen vollständig und fehlerfrei beim Kreiswahlleiter vorliegen. Es empfiehlt sich daher, die Wahlvorschläge bereits frühzeitig vor Ablauf der Frist einzureichen, um eine rechtzeitige Prüfung durch den Kreiswahlleiter zu ermöglichen und um etwaige Mängel fristgerecht korrigieren zu können.

Wahlvorschläge können persönlich in der Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters abgegeben werden oder postalisch unter der Adresse Altmarkkreis Salzwedel, Der Kreiswahlleiter, Karl-Marx-Straße 32, 29410 Salzwedel.

Ein Kreiswahlvorschlag ist unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften aufzustellen. Der genaue Inhalt des einzureichenden Wahlvorschlags kann der Bekanntmachung des Kreiswahlleiters vom 28.01.2026 zur Landtagswahl am 06. September 2026 entnommen werden. Diese ist über die Homepage des Altmarkkreises Salzwedel unter der Rubrik „Bürger- & Presseservice“ / „Wahlen“ / „Landtagswahl 2026“ abrufbar.

Kreiswahlleiter Matthias Baumann hat mit öffentlicher Bekanntmachung vom 01.07.2026 den Kreiswahlausschuss zum 23.07.2026 einberufen. Die Sitzung findet um 10:00 Uhr im Hauptgebäude der Kreisverwaltung des Altmarkkreises Salzwedel, Karl-Marx-Str. 32, 29410 Salzwedel, Sitzungsraum „Salzwedel“, statt. Die Sitzung ist öffentlich.

Öffentliche Bekanntmachung Kreiswahlausschuss (pdf)