Fundbüro
Gemäß Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) müssen Fundsachen, die mehr als 10 Euro wert sind, abgegeben werden. Das Fundbüro im Bürgerbüro nimmt diese Gegenstände entgegen.
Im Fundbüro wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden
- der Gegenstand,
- der Fundort und die Fundzeit sowie
- die Kontaktdaten des Finders
notiert.
Das Fundbüro bewahrt alle abgegebenen Gegenstände mindestens sechs Monate lang auf.
Meldet sich die Eigentümerin oder der Eigentümer in dieser Zeit nicht, darf die Finderin oder der Finder den Gegenstand behalten.
Wird dieses Recht nicht genutzt oder wurde der Gegenstand in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefunden, geht er in das Eigentum der Stadt über.
Nach Ablauf der Frist werden diese Gegenstände in regelmäßigen Abständen öffentlich versteigert.
Die Termine werden von der Stadtverwaltung angekündigt.
Zollauktionen
Die Generalzolldirektion führt unter der Domain www.zoll-auktion.de eine permanente öffentliche Versteigerung (Zoll-Auktion) durch. Die Durchführung von Zoll-Auktion obliegt dem Hauptzollamt Gießen, Arbeitsbereich Zoll-Auktion, Leinenweberstr. 2, 36251 Bad Hersfeld (Betreiber).
Es werden bewegliche Sachen öffentlich versteigert. Dabei handelt es sich um
- a) gepfändete, sichergestellte oder beschlagnahmte Sachen,
- b) ausgesonderte Gegenstände des Verwaltungsgebrauchs die als "Privatrechtliche Auktion" besonders gekennzeichnet werden
- oder
- c) sonstige Gegenstände, an denen der Bund, das Land oder die Kommune Eigentum erworben hat wie z.B. Fundsachen (§§ 965, 978 BGB), unanbringbare Sachen (§ 983 BGB) und Fiskalerbschaften (§ 1936 BGB).
Mit einem Klick auf das obige Bild gelangen Sie zur Zoll-Auktions-Übersicht der Hansestadt Salzwedel. Alternativ nutzen Sie die Verlinkung unter "Externe-Links".