Sie können Ausnahmegenehmigungen nur für bestimmte Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beantragen. Ausnahmen sind zum Beispiel von den folgenden Regelungen möglich:
Wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten, kann die zuständige Behörde diese auch widerrufen. Zusätzlich zur Ausnahmegenehmigung können Sie Auflagen und Bedingungen erhalten, die Sie einhalten müssen.
Wenden Sie sich an die nach Landesrecht zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.
Anträge sind im Regelfall nicht fristgebunden, sollten jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden.
Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.
Sie müssen den Antrag schriftlich und mit ausreichender Begründung stellen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.