Wenn Sie Ihren Namen wegen Ihrer Heirat geändert haben, können Sie im Fall Ihrer Scheidung oder des Todes Ihrer Ehegattin oder Ihres Ehegatten Ihren Nachnamen ändern.
Folgende Namen können Sie wieder annehmen:
Alternativ können Sie Ihrem Ehenamen einen Begleitnamen voranstellen oder anfügen.
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einer Notarin oder einem Notar oder von einer oder einem Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.