Die Kindertagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung, wie einer Krippe, einem Kindergarten , einem Hort oder einer Kindertagesstätte.
Kindertageseinrichtungen haben folgende Aufgaben:
Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.
Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:
Sie schließen mit dem Träger der Kindertageseinrichtung einen Betreuungsvertrag. Im Betreuungsvertrag legen Sie den Umfang der Betreuung fest.
Zuständig sind die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Diese müssen freie Plätze nachweisen.
Für die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle können Kostenbeiträge anfallen. Die Höhe richtet sich nach den vereinbarten Betreuungsstunden.
Wenn Sie für zwei oder mehr Kinder Kindergeld erhalten und diese Kinder gleichzeitig in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen betreut werden, dann zahlen Sie insgesamt höchstens den Kostenbeitrag für das älteste dieser betreuten Kinder, wenn die Kinder noch nicht zur Schule gehen,
Bis zum 31. Dezember 2026 gilt eine abweichende Regelung: Erhalten Sie für zwei oder mehr Kinder Kindergeld und werden diese gleichzeitig in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen betreut, zahlen Sie nur den Kostenbeitrag für das älteste betreute Kind sowie für jedes weitere betreute Kind, das bereits die Schule besucht.
Sie müssen als Erziehungsberechtigte die Verpflegungskosten zahlen. Hierzu zählen die Kosten für Lebensmittel, Zubereitung und Lieferung der angebotenen Speisen und Getränke.