In Deutschland ist klar geregelt, wer die rechtliche Mutter eines Kindes ist. Die Frau, die ein Kind gebärt, ist stets dessen rechtliche Mutter.
Diese Regelung gilt jedoch nicht in allen Ländern. In einigen Staaten entsteht ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Kind und der Frau, die das Kind geboren hat, erst dann, wenn diese eine Erklärung abgibt, in der sie das Kind anerkennt.
In folgenden Fällen müssen Sie die Mutterschaft für Ihr Kind anerkennen, auch wenn Sie in Deutschland leben:
Eine Beurkundung der Mutterschaftsanerkennung ist bei folgenden Stellen möglich:
Die Anerkennung der Mutterschaft kann in jedem Standesamt, bei allen Jugendämtern und Notariaten abgegeben werden.
Nachweis zur Identität (z.B. Personalausweis, Reisepass, ID-Karte)
Die Anerkennung der Mutterschaft ist gebührenfrei.
Ggf. Gebühren für die Versicherung an Eides Statt sowie eines Dolmetschers.
beim Standesamt
Wenn Sie die Mutterschaft für Ihr Kind anerkennen möchten, soweit das anwendbare ausländische Abstammungsrecht danach verlangt, können Sie in einer zuständigen deutschen Stelle Ihre Mutterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen.