Digitalisierung für Unternehmen: Förderung möglich
Die Herausforderungen der Digitalisierung meistern, um zukunftsfähig zu bleiben. Mit "Digital Innovation" unterstützt das Land Sachsen-Anhalt Unternehmen bei der Konzeption und Umsetzung investiver Digitalisierungsprojekte.
Das nächste Förderantragsverfahren beginnt am 16. November 2026 um 13:00 Uhr und endet, sobald 90 Anträge eingegangen sind.
Wer wird gefördert?
- kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
Was wird gefördert?
- Digitalisierung unternehmensinterner Abläufe und Services, auf Außenwirkung bezogene digitale Vorgänge, Marketing- und Vertriebsstrategien sowie die Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit
- Umsetzung der Digitalisierung von Produkten und Produktionsprozessen, Geschäftsmodellen und Geschäftsabläufen, digitale Marketing- und Vertriebsstrategien, Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit
- Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der förderfähigen Personal- und Sachausgaben sowie der erforderlichen Investitionen und Dienstleistungen im Rahmen des Projektes
- max. 70.000 Euro Zuschuss auf das förderfähige Gesamtvolumen des Digitalisierungsvorhabens
- bei Inanspruchnahme von Leistungen von Beratern ist deren zuwendungsfähiger Anteil auf max. 6.000 Euro begrenzt
- gefördert werden Vorhaben mit einem Mindestförderbetrag ab 3.000 Euro und deren Gesamtkosten nicht mehr als 200.000 Euro betragen
Darauf müssen Sie achten:
- Projektlaufzeit von max. 12 Monaten
- Der Innovationsgehalt eines Vorhabens definiert sich über den Einsatz aktueller, zukunftsweisender Technologien, die im Unternehmen bisher nicht oder nicht durchgehend vernetzt eingesetzt werden
- Es ist ein Förderantrag mit einer Projektskizze abzugeben, die eine Projektbeschreibung enthält, in welcher der innovative Charakter des Vorhabens, die Angaben zu den jährlichen Nutzern der Innovation, die Abbildung der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens, der Ausgaben- und Finanzierungsplan sowie Aussagen zur Nachhaltigkeit des Vorhabens plausibel und nachvollziehbar dargestellt werden
- Die Projektauswahl im Förderverfahren erfolgt bei Erreichung der im jeweiligen Förderaufruf genannten Mindestpunktzahl
Quelle: Investitionsbank (IB) Sachsen-Anhalt