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veröffentlicht am: 29.03.2021

11. Eindämmungsverordnung des Landes gilt bis 18.04.2021

Die 11. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus in Sachsen-Anhalt gilt vom 29.03. bis einschließlich 18.04.2021.

Die 11. Corona-Eindämmungsverordnung des Landes / Foto: pixabay.com

Die 11. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt ist hier als pdf nachzulesen (in einer durchsuchbaren Version).

Die Landesregierung hat weiterhin einen Frage-Antwort-Katalog (FAQ) veröffentlicht, der die häufigsten Fragen rund um das Thema beantwortet. Diese FAQ ist hier zu finden.