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veröffentlicht am: 30.09.2025

Hinweise zum Verbrennen von Gartenabfällen

Im Herbst werden auch pflanzliche Abfälle verbrannt. Dabei gibt es einiges zu beachten, wie das Umweltamt des Altmarkkreises Salzwedel informiert.

Gartenabfälle dürfen vom 01.10. - 15.11. verbrannt werden.

Grundsätzlich sollten solche Abfälle kompostiert, der Bioabfallsammlung zugeführt, den Abfallwirtschafts- und Wertstoffhöfen überlassen oder anderweitig verwertet werden. Erst wenn das nicht möglich ist, darf verbrannt werden.

Als Zeitraum wurde der 01.10.2025 bis 15.11.2025 festgelegt. Außer an Sonn- und Feiertagen ist die Verbrennung in der Zeit von jeweils 11-17 Uhr zulässig. Um das Allgemeinwohl nicht zu beeinträchtigen, legt die Verbrennungsverordnung wichtige Verhaltensregeln fest. Dazu gehört u.a. das Einhalten von Mindestabständen zu Gebäuden, Wald oder Leitungen, die zeitliche Begrenzung des Verbrennungsvorganges, den Verbrennungsumfang und die Beachtung der Witterungslage.

Bitte beachten Sie, dass bei lang anhaltender trockener Witterung (bei ausgelöster Waldbrandgefahrenstufe 4 und 5) das Verbrennen verboten ist. Zudem ist das Feuer unter ständiger Kontrolle einer geeigneten volljährigen Person zu halten. Die Verbrennungsstelle darf nicht verlassen werden, bevor Feuer und Glut erloschen sind. Grundsätzlich gilt, dass auf den Grundstücken nur Gartenabfälle verbrannt werden dürfen, die dort auch angefallen sind. Die Feuer sollten eine Grundfläche von 1,5 Meter x 1,5 Meter nicht überschreiten und möglichst nicht über 1 Meter Höhe haben.

Verbrennungszeiträume:

  • 01.10. - 15.11. eines jeden Jahres
  • 01.03. - 15.04. eines jeden Jahres
  • ausschließlich montags bis samstags in der Zeit von 11:00-17:00 Uhr

Einhalten von Mindestabständen, die die Verbrennungsfeuer haben sollten:

  • 10 Meter zu Gebäude- und Grundstückgrenzen, Leitungen und anderen brennbaren bzw.  gefährdeten Gegenständen oder Sachen.
  • 100 Meter zu Krankenhäusern, Kindereinrichtungen, Schulen, Altersheimen und Pflegeeinrichtungen.
  • 30 Meter zum Wald (im Sinne des Waldgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt).

Die Verordnung kann auf der Internetseite des Altmarkkreises Salzwedel unter www.altmarkkreis-salzwedel.de/satzungen eingesehen werden.

Für Fragen steht das Umweltamt des Altmarkkreises Salzwedel zur Verfügung.
Kontakt: 
Altmarkkreis Salzwedel
Umweltamt
Karl-Marx-Straße 15
29410 Hansestadt Salzwedel
Tel: 03901 840 7100
E-Mail: umweltamt@altmarkkreis.de