Personen,
können auf Antrag von der Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, befreit werden.
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihrer Gemeinde, Einheitsgemeinde oder kreisfreien Stadt in der sich der Wohnsitz/Hauptwohnsitz befindet.
Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.
Die Befreiung von der Ausweispflicht sollte beantragt werden, bevor der vorhandene Personalausweis bzw. Reisepass ungültig wird.
Wenn die Unterlagen vollständig vorliegen, wird der Antrag kurzfristig bearbeitet.