Als deutsche Staatsangehörige über 16 Jahren sind Sie verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen.
Auf Wunsch können Sie den Personalausweis auch früher beantragen.
Mit dem Personalausweis können Sie sich gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Daneben können Sie auch in alle Länder der Europäischen Union (EU) reisen.
Sie beantragen Ihren Personalausweis bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz, das ist in der Regel das Rathaus oder das Bürgeramt. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen.
Personalausweise enthalten einen elektronischen Identitätsnachweis, den sogenannten Online-Ausweis. Damit können Sie sich online ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.
Der Personalausweis ist 6 Jahre lang gültig, sofern Sie bei der Beantragung unter 24 Jahre alt sind. Er wird vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsablaufs ungültig, wenn:
Wenn Sie dringend ein Ausweisdokument benötigen, können Sie zunächst einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie:
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
Es Können weitere Unterlagen erforderlich sein (z.B. Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden).
Darüber hinaus müssen Sie als Auslabdsdeutsche oder Auslandsdeutscher auch bei Antragstellung bei einer Personalasuweisbehörde im Inland (unzuständige Behörde) weitere Unterlagen vorlegen.
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Sind Sie gerade 16 Jahre alt geworden, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind in Deutschland gemeldet, muss der Antrag unverzüglich gestellt werden, sofern Sie kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
Sind Sie mindestens 16 Jahre alt? Dann müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument besitzen, mit dem Ihre Identität festgestellt werden kann. Auch jüngere Kinder können auf Wunsch den Personalausweis beantragen, es besteht aber keine Pflicht.