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Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegisterzur Auskunft an Parteien u.a. beantragen

Volltext

Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.

Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.

Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle ist die Meldebehörde Ihres Wohnortes.

Voraussetzungen

keine

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bürgerbüro

Am Schulwall 1
29410 Hansestadt Salzwedel