Wenn Sie in einem anderen Staat einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind, können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde/kreisfreie Stadt.
Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.
Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.