Verkehrszeichen (kurz VZ) und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten.
Zu den Verkehrszeichen zählen
Verkehrseinrichtungen sind
Jede Aufstellung, Änderung oder Entfernung von Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen bedarf einer verkehrsbehördlichen Anordnung durch die zuständige Stelle.
Keine.
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt für
Die Landkreise und kreisfreien Städte für
Die Gemeinden für die auf ihrem Gebiet liegenden Gemeindestraßen.
Sie können den Antrag formlos einreichen. Sie müssen eine ausführliche Begründung hinzufügen.