Sie können die Festsetzung einer Messe, Ausstellung oder eines Marktes aufheben lassen.
Als veranstaltende Person können Sie die Aufhebung Ihrer bereits festgesetzten Messen, Ausstellungen oder Märkte beantragen.
Die Aufhebung der Festsetzung für Wochen-, Jahrmärkte oder Volksfeste erfolgt nur, wenn die Durchführung der Veranstaltung für Sie nicht zumutbar ist.
Bei Messen, Ausstellungen oder Großmärkte genügt auch die Anzeige, dass die Veranstaltung nicht oder nicht mehr durchgeführt wird.
Machen Sie in Ihrem formlosen Antrag die folgenden Angaben:
Es fallen Kosten an. Die Höhe der Kosten ist von der Veranstaltungsart und den Kosten für die Festsetzung abhängig. Die Kosten für die Aufhebung betragen 20 % der Kosten für die Festsetzung. In der Regel betragen die Kosten zwischen 20,00 Euro und 300,00 Euro.
Beantragen Sie die Aufhebung der Veranstaltung rechtzeitig, bevor diese stattfinden würde.
Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.
Widerspruch
Soweit eingerichtet, können Sie alternativ die Aufhebung der Festsetzung online beantragen:
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.