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Wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes sind, müssen Sie Grundsteuer zahlen.
jeweils zuständige hebeberechtigte Kommune
Als Eigentümerin oder Eigentümer eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes müssen Sie für Ihren Grundbesitz Grundsteuer zahlen.