Sie sind der Ansicht, dass Ihr Kind nicht erfolgreich am Schulunterricht teilnehmen kann und wünschen eine spätere Einschulung? Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten Sie haben.
Kinder werden im Allgemeinen eingeschult, wenn sie im Zeitraum vom 01.07. des Vorjahres bis zum 30.06. des Jahres der Einschulung ihren 6. Geburtstag feiern. In begründeten Einzelfällen kann die Schulpflicht einmal um ein Jahr verschoben werden.
Sie können einen Antrag auf Verschiebung der Schulpflicht über die Grundschule beim Landesschulamt einreichen.
Die Grundschule wird vom Landesschulamt informiert.
Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, in deren Bezirk Sie wohnen.
Es ist empfehlenswert, den Antrag gleich bei der Schulanmeldung zu stellen.