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Umbau der Notaufnahme: Parkregeln geändert

Nachfolgend eine Information der Salus Altmark Holding GmbH als Betreiberin des Altmarkklinikums Salzwedel:

Aufgrund der umfassenden Baumaßnahmen zur Modernisierung der Notaufnahme am Krankenhaus Salzwedel sind ab dem kommenden Montag (27. Juli 2026) Einschränkungen im Bereich der Zufahrt notwendig. Es gelten veränderte Park- und Halteverbotsregeln. Unter anderem wird die nördliche Brunnenstraße vorübergehend als Rettungsweg mit absolutem Halteverbot ausgewiesen. Ziel ist es, die ungehinderte Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen trotz des baubedingt höheren Verkehrsaufkommens jederzeit zu sichern.  Die temporäre Neuordnung der verkehrsrechtlichen Regelungen erfolgt auf Anordnung und in Abstimmung mit der Stadt Salzwedel.

Der betroffene Zeitraum

Die verkehrsrechtliche Anordnung gilt ab Montag, dem 27. Juli 2026, bis voraussichtlich zum 29. Januar 2027.

Die Änderungen im Überblick

  • Absolutes Halteverbot vor dem Krankenhaus: Der betroffene Straßenabschnitt (Sackgasse mit Wendehammer) in der nördlichen Brunnenstraße wird als Rettungsweg ausgewiesen. Hier gilt ab dem 27. Juli 2026 ein absolutes Halteverbot. Alle bestehenden Kurzzeitparkplätze fallen für die Dauer der Baumaßnahme komplett weg.
  • Neue Ausweichparkplätze: Das Altmark-Klinikum stellt als Ersatz kostenfreie Kurzzeitparkplätze auf dem Krankenhausgelände zur Verfügung. Diese befinden sich im Bereich des Hubschrauberlandeplatzes.

Ziel: Rettungsfristen sichern

Hintergrund der Maßnahmen ist, dass der betroffene Straßenabschnitt intensiv durch den DRK-Rettungsdienst genutzt wird, um von seinem Standort zu Notfalleinsätzen auszurücken. Durch das erhöhte Aufkommen an Baufahrzeugen könnte jede Verengung der Fahrbahn zu Verzögerungen führen. Da die Straße in der Vergangenheit regelmäßig durch Falschparker blockiert wurde, besteht die Gefahr, dass Rettungszeiten im Ernstfall nicht eingehalten werden können. Die Freihaltung der Trasse ist daher lebenswichtig.

Konsequenzen bei Verstößen

Die Einhaltung des absoluten Halteverbots wird ab dem ersten Tag strikt und lückenlos überwacht.

  • Verwarngeld: Verstöße werden mit einem Verwarngeld in Höhe von 55 Euro geahndet (Tatbestand: Verbotswidriges Parken im Bereich eines Rettungsweges).
  • Abschleppmaßnahme: Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden im Rahmen der Gefahrenabwehr umgehend und kostenpflichtig abgeschleppt.

Das Krankenhaus Salzwedel bittet alle Patientinnen und Patienten, Angehörigen, die anwohnende Bevölkerung sowie alle weiteren Betroffenen um Verständnis für diese dringend notwendigen Maßnahmen zur Sicherung der medizinischen Notfallversorgung.

Kurz informiert

Der Um- und Ausbau der Notaufnahme Salzwedel erfolgt mit Fördermitteln aus dem Corona-Sondervermögen des Landes in Höhe von ca. 4,83 Millionen Euro. Sie entsteht im Erdgeschoss des Hauses 4 auf der ehemaligen Station 1, die nach dem Brandereignis vom April 2024 leergezogen werden musste. Anschließend wurde die Entscheidung getroffen, den Bereich künftig als Notaufnahme zu nutzen. Dadurch kann der Umbau abseits des laufenden Betriebes der jetzigen Notaufnahme vollzogen werden.  Im Zuge des Projekts entstehen u.a. Untersuchungsräume, ein Schockraum, Isolationsbereiche mit Schleusen, eine Beobachtungsstation (Decision-Unit), eine Überwachungseinheit für ambulante Operationen sowie Funktions- und Diensträume. Die Bündelung der Versorgung von Notfallpatienten in einer Einheit statt an mehreren Stellen kann somit fast vollständig realisiert werden. 

Quelle: Altmark-Klinikum