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Nutzungsrecht für eine Grabstätte übertragen

Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Friedhofswesen und DGH

Am Schulwall 1
29410 Hansestadt Salzwedel